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Veterinäramt Basel-Stadt

Schlachthofstrasse 55, Basel, Switzerland
Government Organization

Description

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Das Veterinäramt Basel-Stadt ist die kantonale Fachstelle für die Gesundheit, den Schutz und das Wohl der im Kanton Basel-Stadt gehaltenen Tiere.
www.veterinaeramt-bs.ch
Zwischen menschlicher Gesundheit, Tierhaltung und Tiergesundheit besteht ein enger und komplexer Zusammenhang. Dabei geht es nicht nur um Gefahren für den Menschen, die von der Tierhaltung ausgehen können wie z.B. Zoonosen, Rückstände in tierischen Lebensmitteln oder Bissvorfälle mit Hunden, sondern auch um die Vorteile der Tierhaltung für den Menschen wie z.B. das Tier als Rohstoff- und Lebensmittellieferant, Partner des Menschen, Forschungsmodell oder als Indikator für Umweltbelastung. In diesem Umfeld bewegen wir uns als Vollzugsbehörde und leisten damit einen wichtigen Beitrag für das Wohlbefinden von Mensch und Tier.


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Immer mehr Menschen drängt es mit immer neuen Freizeitaktivitäten in die Natur. Dass unsere Tummelplätze im Grünen auch Lebensraum für Wildtiere sind, geht dabei leicht vergessen. Wildtiere können jedoch durch die vielfältigen menschlichen Aktivitäten stark beeinträchtigt werden, die andauernde Störung im Lebensraum oder panische Fluchtreaktionen im Tiefschnee können die Tiere schwächen, ihre Überlebenschancen deutlich verringern. Heute sind unsere Wildtiere zu jeder Jahreszeit spezifischen Störfaktoren ausgesetzt. http://www.tierschutz.com/publikationen/wildtiere/infothek/mb_outdoor.pdf

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Eine Haltebewilligung muss beim Veterinäramt eingeholt werden bevor Hunde der Rassen Rottweiler, Dobermann, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pitbullterrier, Bullterrier (inkl. Miniatur Bullterrier), Fila Brasileiro und Dogo Argentino angeschafft werden. Dies gilt auch für Kreuzungen mit diesen Rassen und für Hunde, welche so aussehen, wie diese Hunde (z. B. American Bully oder American Bulldog). http://www.veterinaeramt.bs.ch/hundehaltung/pgh-hunde.html

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Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist auf dem Vormarsch. Es handelt sich dabei um eine hochansteckende fieberhafte Viruserkrankung der Schweine. Da das Virus auch in der Umwelt und in Schweinefleischhaltigen Produkten lange ansteckend bleibt, kann der Erreger zudem auch indirekt über Geräte und Transportfahrzeuge verschleppt oder über das Verfüttern erregerhaltiger Fleischabfälle übertragen werden. Für Menschen ist das Virus allerdings nicht gefährlich. In Litauen, Lettland, Estland, Polen, Russland, Belarus und der Ukraine treten seit einigen Jahren regelmässig Fälle von ASP bei Haus- und Wildschweinen auf. Seit Kurzem sind mit Tschechien und Rumänien weitere europäische Länder betroffen. Die wichtigste Massnahme, um die Einschleppung dieser Tierseuche zu verhindern, ist es, vorsichtig zu sein und sich an die Importvorschriften des Bundes zu halten. Weitere Informationen zum Thema findet ihr auf der Homepage des Bundesamtes für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit BLV (bitte fleissig teilen, Danke) :

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Wertschätzt eure/n Tierärztin/Tierarzt. Sie arbeiten rund um die Uhr für das Wohlergehen der Tiere, aber auch für den Menschen und die Umwelt. In der Praxis, im Stall, im Labor, auf dem Feld, im Schlachthof, im Amt. Man nennt das One Health.

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Füchse können regelmässig im Siedlungsgebiet in unmittelbarer Nähe des Menschen beobachtet werden. Viele erfreuen sich daran, andere klagen über Schäden oder Belästigung bzw. fürchten die Verbreitung von Krankheiten. Ein Ratgeber gibt Informationen, damit der Fuchs als Wildtier besser verstanden wird und ein friedliches Nebeneinander von Fuchs und Mensch möglich wird. Es werden Vorschläge zur Fuchsabwehr diskutiert und Informationen über den Fuchsbandwurm und die Tollwut erläutert. http://www.fuchsratgeber.ch/index.html

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Durch einen umfangreichen internationalen Handel sind viele Tier- und Pflanzenarten gefährdet oder könnten gefährdet werden. Sie sollen nur in dem Mass gehandelt werden, wie dies ihre natürlichen Bestände erlauben. Ein nachhaltiger, geregelter Handel ist oft eine effizientere Schutzmassnahme als ein absolutes Handelsverbot. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenzübertritt. Das Veterinäramt BS führt im Auftrag des Bundes die Artenschutzkontrollstelle der Region Nordwestschweiz. http://www.veterinaeramt.bs.ch/import-export/artenschutz.html

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Chamäleon, Ara, Leguan oder Boa constrictor. Exotische Tiere sind faszinierend und wir staunen über die Vielfalt der Formen und Farben. Es gibt aber etliche Gründe, die die private Haltung dieser nicht heimischen Wildtiere problematisch machen können. Zum Schutze des Tieres muss die Anschaffung jedoch wohl überlegt sein und das private Halten von Wildtieren ist in den meisten Fällen bewilligungspflichtig und als Halter/Halterin bewilligungspflichtiger Tiere muss man über einen Sachkundenachweis SKN verfügen. http://www.veterinaeramt.bs.ch/tierschutz/wildtiere.html

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Präventionskurs Kind & Hund Das Risiko, durch Hundebisse ernsthaft verletzt zu werden ist bei Kindern deutlich erhöht. Deshalb führt das Veterinäramt den Präventionskurs Kind & Hund für alle Kindergartenkinder durch. Die Kinder lernen im Kurs, wie sie sich gegenüber Hunden verhalten können, damit es nicht zu Bissverletzungen kommt. Fachpersonen attestieren dem Kurs eine nachhaltige Wirkung.

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Für die Haltung von Vögeln existieren gesetzliche Minimalanforderungen, welche in der Schweizer Tierschutzverordnung geregelt sind. Es sind jedoch immer noch Käfige im Umlauf, deren Anwendung für die permanente Tierhaltung gesetzlich verboten sind. http://www.kleintiere-schweiz.ch/resources/1/uploads/Merkblatt_V%C3%B6gel_2.pdf

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Im Kanton Basel-Stadt dürfen Hunde frei herumlaufen, solange sie unter Kontrolle, jederzeit abrufbar sind und niemanden belästigen. An diversen Örtlichkeiten gelten jedoch Einschränkungen entsprechend der Beschilderung vor Ort. Unter http://www.stadtplan.bs.ch/geoviewer sind diese Örtlichkeiten als farbige Flächen dargestellt (Thema Hundesignalisation: Hundeverbot rot, Leinenpflicht blau). Auf Kinderspielplätzen gilt ein generelles Hundeverbot, auch wenn dies nicht besonders ausgeschildert ist.

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Auch dieses Jahr unsere Tipps, um den 1. August für unsere Haustiere möglichst stressfrei zu gestalten : - Tiere drinnen lassen und Fenster schliessen - Eine vertraute Geräuschkulisse schaffen (mit dem Tier reden, Musik oder Fernseher) - Ängstliche Tiere nicht alleine lassen - Bei besonders empfindlichen Tieren ist die Abgabe von Beruhigungsmitteln möglich –dazu unbedingt erst den Tierarzt/die Tierärztin konsultieren

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Ferienmitbringsel, aufgepasst! Nicht alle Souvenirs dürfen importiert werden: das Einführen vieler tierischer Produkte wie Elfenbein, Seepferdchen und Steinkorallen, aber auch von Produkten aus Reptil- oder Vogelhäuten, von gewissen Pflanzen oder Federn ist entweder verboten oder bewilligungspflichtig! Um spätere Schwierigkeiten am Zoll zu vermeiden ist vor dem Import solcher Waren das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu kontaktieren: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/import-und-export/import/gewerbsmaessige-importe.html

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