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Tbz Würzburg Gmbh

Petrinistraße 14-16, Würzburg, Germany
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Weiterbildungseinrichtung für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Heilpraktiker und andere.
Impressum: http://tbz-wuerzburg.de/impressum.html

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Aus für MT: MASSEURE STEHEN VOR DEN SCHERBEN IHRER EXISTENZ DER VDB-PHYSIOTHERAPIEVERBAND RICHTET EINE KOORDINIERUNGSSTELLE FÜR BETROFFENE EIN. Ab dem kommenden November dürfen Masseure und medizinische Bademeister in Bayern keine manuelle Therapie anwenden und abrechnen. Eine entsprechende Benachrichtigung der Krankenkassen erreichte die Praxisinhaber vor wenigen Tagen. Die Zeit für eine Übergangsregelung ist denkbar knapp, sechs Wochen, dann ist Schluss. Selbständige Masseure stehen vor den Scherben ihrer Existenz. Marcus Troidl, Vorsitzender des VDB-Physiotherapieverbands LV Bayern und Bundesvorsitzender sieht in der Situation einen unhaltbaren Zustand: „Mit einem Federstrich werden hier Existenzen von Kollegen vernichtet, die jahrzehntelang Patienten geholfen und gute Arbeit geleistet haben“. Der VDB vertritt die Interessen der selbständigen Masseure und Physiotherapeuten, der Verband richtet nun in einer Erstmaßnahme eine Koordinierungsstelle für Betroffene ein. Gerhard Riedmüller ist einer davon: „Wenn ich die Zulassung verliere, kann ich meinen Laden dicht machen“, sagt Riedmüller, der seit 25 Jahren selbständig ist. Massagen würden kaum noch verschrieben, ein paar Lymphdrainagen habe er noch, hauptsächlich kämen die Patienten aber zur manuellen Therapie. Erst 2012 investierte er in die teure Zusatzqualifikation. Eigentlich ist die, nach bestehenden Rahmenempfehlungen Physiotherapeuten vorbehalten, doch für bayrische Masseure galt eine Sonderregelung. Das Landessozialgericht hatte am 17.08.2006, L 4 KR 295/03 entschieden, Masseure und medizinische Bademeister erhalten eine Abgabeberechtigung für Leistungen der manuellen Therapie, wenn sie die entsprechende Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen hatten. Aufgrund dieses Urteils des LSG durften in Bayern, unabhängig von den Eingangsvoraussetzungen der Rahmenempfehlungen zu Weiterbildung in manueller Therapie auch Masseure nach erfolgreicher Absolvierung der Weiterbildung manuelle Therapie abgeben. „Wir haben uns alle darauf verlassen“, sagt Peter Maurer, der noch geschockt von der Nachricht ist, enttäuscht und traurig, er habe immer gut gearbeitet, es seien in 20 Jahren keine Fehler unterlaufen. Maurer drückt sein Unverständnis aus und spricht ein Faktum an: Anlass für das Aus der Masseure in der manuellen Therapie sind keine Fehlbehandlungen, sondern ein Urteil des Bundessozialgerichts, B 3 KR 14/16 R vom 16.03.2017. Das Gericht entschied, Masseure und medizinische Bademeister sind nicht berechtigt, Leistungen der manuellen Therapie zu Lasten der Krankenkasse zu erbringen und abzurechnen. Dieses Urteil geht auf die abgelehnte Revision einer Klägerin gegen ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juli 2016 zurück. Damit ist auch das bayrische Urteil hinfällig. Wird die Leistung manuelle Therapie durch Physiotherapeuten sichergestellt, hat das Urteil des BSG keine Auswirkungen. Andreas Schötz, Inhaber einer Massage-Praxis mit sechs Mitarbeitern erlernte manuelle Therapie vor vielen Jahren, erhielt 1995 die Kassenzulassung. Auch in den Folgejahren bildete er sich weiter, besuchte sämtliche Kurse. Nun das überraschende Schreiben der Kassen. 40 Prozent seines Umsatzes stammen aus Abrechnungen mit manueller Therapie. Wie soll er die Praxis in Zukunft wirtschaftlich betreiben, wie kann er seine Belegschaft, seine sechs Mitarbeiter im Alter von 50 plus halten? Diese Gedanken schießen ihm nun durch den Kopf. Er müsse seinen Betrieb komplett umstellen, Mitarbeiter entlassen, sagt Schötz betroffen. Lediglich sechs Wochen bleiben ihm, um zu reagieren, eine Alternative zu entwickeln, die es nicht gebe. Auch die Patienten müsse er abweisen. Sein Kollege Bernd Käpplinger spricht im Gespräch den Fachkräftemangel an, schon jetzt warten Patienten drei bis vier Wochen auf manuelle Therapie-Behandlungen. „Eigentlich sind die Kassen angehalten die Patienten zu versorgen“, sagt er, doch was im Moment passiere, sei das Gegenteil. Peter Maurer übt seinen Beruf seit 37 Jahren aus. Die teure Weiterbildung absolvierte er beim IFK-Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten- Ausbilder war Klaus Eder, Sportphysiotherapeut der deutschen Fußballnationalmannschaft. „Den Kurs besuchten Masseure und Krankengymnasten, sagt Maurer, alle Teilnehmer absolvierten die gleiche Ausbildung und Prüfung. Er verstehe nicht, warum er plötzlich schlechter sein soll, als die anderen. Klaus Eder hält die Entscheidung, den Masseuren die Berechtigung abzuerkennen, für moralisch absolut verwerflich. „Wenigstens Bestandsschutz hätte man machen können“, meint er, „das wäre eine Lösung gewesen, damit hätten wir leben können“. Existenzen zu vernichten sei verwerflich. Auf die Frage welche Eingangsvoraussetzung für die Weiterbildung manuelle Therapie erhoben wurden, verweist er auf seinen Sohn Benjamin Eder, der wiederum ist im Regionalausschuss des IFK tätig, Geschäftsführer zweier Weiterbildungseinrichtungen für manuelle Therapie und antwortet: „Nur Physiotherapeuten werden zugelassen.“ Auf die Frage, ob sie denn keine Masseure ausbildeten, folgt: „Nein, wir haben gar keine Anfragen von Masseuren“. Markus Pschick, Geschäftsführer einer Massageschule in Rosenheim, Vorsitzender der Interessengemeinschaft bayrischer Massageschulen (IGBM) und Instruktor für manuelle Therapie ging mit der Problematik offen um. Er setzte seine Kursteilnehmer in der Ausschreibung über die Rechtslage in Kenntnis, informierte die Teilnehmer zu Kursbeginn: „Wenn ihr in Bayern lebt, dürft ihr Manuelle abrechnen, in anderen Bundesländern nicht, Stand heute“. Er hoffte, wie so viele, die bayrische Lösung werde bundesweit ausgedehnt. Dass es in die Gegenrichtung ging, damit habe niemand gerechnet. Von der Problematik betroffene Masseure können sich an die Koordinierungsstelle des VDB-Physiotherapieverbands, Kölnstraße 4, 50113 Bonn wenden. Der Kontakt steht allen Masseuren mit oder ohne Verbandszugehörigkeit offen. Telefon: 0228 – 210506; bv@vdb-physiotherapieverband.de Daniela Driefert- Kommunikation VDB-Physiotherapieverband

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