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Alles im Griff: Ihr Partner für Datenschutz und Compliance Sowohl beim Datenschutz als auch in Compliancefragen stellt der Gesetzgeber hohe Erwartungen an Betriebe, Vereine und sonstige Organisationen. Ihre Erfüllung erfordert hohe personelle Ressourcen und aktuelles Know-how. Hier setzt Artikel 13 an und entlastet Sie durch sowohl bei der internen Schulung von Mitarbeitern als auch bei der Bereitstellung externer Datenschutzbeauftragter und Compliance-Officer.
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