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Mindestprofiltiefe von 3 mm ist vom Tisch Die Novellierung der Winterreifenpflicht ist beschlossene Sache. Wichtigster Punkt dabei ist die Definition eines Winterreifen durch das Schneeflockensymbol. Diese Neuerung ist vielen Autofahrern schon klar. Unsicherheit besteht allerdings noch bei der gesetzlich geltenden Mindestprofiltiefe. Denn der ursprüngliche Vorschlag von 3 Millimetern für Winterreifen ist nicht mit in die Gesetzesänderung aufgenommen worden. Von daher gelten weiterhin nur 1,6 mm, wie eh und je. Gesetzesvorschlag: Winterreifen brauchen 3 mm Ganz sang- und klanglos ist der Passus, die gesetzliche Mindestprofiltiefe auf 3 Millimeter anzuheben, aus den Gesetzesänderungen verschwunden. Bei der Beschlussfassung des Bundesrates zur 52. “Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften” in der Sitzung vom 10. März lagen den Abgeordneten Empfehlungen verschiedener Ausschüsse vor. So empfahl etwa der federführende Verkehrsausschuss dem Gremium unter anderem in Ziffer 6 es sei “folgerichtig, die seit Jahren gelebte Empfehlungspraxis nunmehr in eine gesetzliche Restprofiltiefe von 3 mm zu überführen.” Und § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), der Winterreifen definiert, sollte dergestalt lauten, dass Reifen für winterliche Verhältnisse “eine Profiltiefe von mindestens 3 mm aufweisen”. Mit anderen Worten, Winterreifen sollten also mindestens 3 mm Profil haben, um als Winterreifen zu gelten. Mindestprofiltiefe getestet Das kam nicht von ungefähr. Vorangegangen waren zahlreiche Tests, Empfehlungen und eine Studie durch die Niederländische Organisation für Angewandte Naturwissenschaftliche Forschung, kurz TNO, auf die sich der Ausschuss berief. Die Studie komme zu dem Ergebnis, “dass Winterreifen ab einer Profiltiefe von 4 mm erheblich und ab einer Profiltiefe von 3 mm dramatisch an Traktion und Bremsvermögen verlieren.” 1,6 mm in der Kritik Dieses Ergebnis bestätigten zahlreiche Zeitschriftentests, doch einigen war das sogar noch zu wenig, die aus Gründen der Sicherheit 4 mm Profiltiefe gesetzlich vorschreiben wollten. Dazu gehören die Prüforganisationen wie TÜV und Dekra, der ADAC, der Verband des Reifenhandels BRV und nicht zuletzt auch die meisten Reifenhersteller. Die gesetzlichen 1,6 mm Mindestprofiltiefe stehen schon seit vielen Jahren in der Kritik, insbesondere eben bei Winterreifen aus Gründen der mangelnden Haftung auf rutschigen Untergründen, der Kurvenstabilität oder der zu langen Bremswege. ADAC: höhere Autokosten Somit hatte der Verkehrsausschuss die Maximalforderung von 4 mm gar nicht übernommen, sondern sich mit 3 mm beschieden. Bei 4 mm könnten die Autofahrer gerade mal das Profil eines Neureifens mit gut 8 mm halb abfahren und müssten sie dann durch neue ersetzen. Diskutiert wird die Mindestprofiltiefe von Reifen generell schon lange. Aber insbesondere im Vorfeld der Neufassung der Winterreifenpflicht durch Bundesregierung und Bundesrat nahm die Diskussion an Intensität zu. Hier kam es zu erstaunlichen Positionen. So verwundert es durchaus, dass der ADAC zwar 4 mm als Nutzungsgrenze empfiehlt, sich aber im Vorfeld der Bundesratsentscheidung gegen eine Neuregelung der Profiltiefen aussprach. Diese “würde nur die Autohaltung verteuern”, erklärte ADAC-Vizepräsident für Technik, Thomas Burkhart. Der Automobilclub ging allerdings auch davon aus, dass die meisten Autofahrer ohnehin schon früh genug wechseln, lange bevor die 1,6 mm erreicht sind. Dann allerdings, dürfte der gesetzliche Umstieg auch nicht so teuer werden. Michelin: Restprofiltiefe und Umweltschutz Deutlich origineller argumentiert Reifenhersteller Michelin gegen die 3 oder 4 mm. Er fordert geradezu dazu auf, die Reifen bis auf das Mindestprofil von 1,6 mm herunter zu fahren. Der zweitgrößte Reifenproduzent der Welt beruft sich auf die 22. UN-klimakonferenz und erklärt die Abnutzung der Reifen bis auf 1,6 mm als Maßnahme zum Schutz der Umwelt. Das Argument: Da der Rollwiderstand bei hohem Profil größer ist als bei niedrigem Profil würde ein “verfrühter Reifenwechsel in Europa jährlich 900 Millionen Liter Kraftstoff verschwenden” und außerdem 3 Millionen Tonnen Co2 emittieren. Mehr noch: “Zählt man den Materialverlust bei einem früh entsorgten Reifenmantel hinzu, verdreifacht sich dieser Wert auf bis zu 9 Millionen Tonnen Co2”. Die nicht ganz uneigennützige Rechnung geht auf, “indem man die Vorteile moderner Qualitätsreifen nutzt”, das heißt eben die von Michelin. Bundesrat lehnt 3 mm Mindestprofiltiefe ab Somit sind einige Widerständler gegen die 3 mm Mindestprofiltiefe ausgemacht. Zumindest hat sich das bis in die Abstimmung am 10. März in der Bundesratssitzung fortgesetzt, denn nach Aufruf des Tagesordnungspunktes ist der Vorschlag nach 3 mm Profiltiefe für Winterreifen ohne Wortmeldung abgelehnt worden. Somit bleibt es bei den bisherigen 1,6 mm Mindestprofiltiefe. Mit dem Ergebnis bleiben allerdings weite Teile unzufrieden aus den oben genannte Gründen. Allerdings soll damit noch nicht aller Tage Abend sein. Sie werden weiter dran bleiben, verspricht nicht nur der Händlerverband. Auch die Prüforganisationen halten nach wie vor an einer sinnvollen Erhöhung der gesetzlichen Restprofiltiefe fest.

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