Rauchmelder & CO- Warngeräte Christian Weidensee
Description
Bei Rauchmelder und CO- Warngeräte Christian Weidensee erhalten Sie professionelle Sicherheitsdienstleistungen im Bereich der häuslichen Sicherheit. Bei Rauchmelder und CO- Warngeräte Christian Weidensee erhalten Sie professionelle Sicherheitsdienstleistungen im Bereich der häuslichen Sicherheit. Beratung – Montage – Service – Wartung und Vertrieb von hochwertigen Rauchwarnmeldern, Co- Warngeräten und Hitzewarnmeldern vom namenhaften Hersteller und Marktführer, Ei Electronics.
Jahrelange Erfahrung im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sowie eine Zertifizierung durch den Tüv Rheinland zur Fachkraft für Rauchwarnmelder zeichnet Kompetenz und Professionalität unserer Arbeit aus. Unser Motto lautet: „ Sicher leben in NRW“
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat eine flächendeckende Rauchmelderpflicht für NRW in der Landesbauordnung beschlossen. Für Neubauten gilt dieses Gesetz schon heute, für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist. Bis Ende 2016 muss jeder Haushalt in Nordrhein-Westfalen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Grund für die Gesetzgebung sind 200.000 Brände mit 5.000 Schwerverletzten und 600 Toten jedes Jahr in Deutschland. Jedes dritte Brandopfer ist ein Kind.
Wußten Sie, dass die Gefahr von Kohlenmonoxidvergiftungen beachtlich ist…? Circa 4.000 Menschen erleiden jedes Jahr in Deutschland eine sogenannte CO- Vergiftung, wovon eine Vielzahl der Opfer binnen weniger Sekunden und Minuten verstirbt. Das tückische an Kohlenmonoxid ( CO ), es ist unsichtbar, geruchslos und hochgiftig. Daher empfehlen Fachleute wie der Deutsche Feuerwehrverband überall dort, wo Feuerstätten mit kohlenstoffhaltigen Brennstoffen betrieben werden wie z.B. bei Gasthermen, Kamin- und Kohleöfen, Öl- und Pelletheizungen, offene Kamine, Gasherde und Gaswärmestrahler CO- Warnmelder zu installieren.
Wir sichern alle denkbaren Immobilienbestände. Sie sind zum Beispiel:
- Eigenheimbesitzer einer Wohnung oder eines Hauses
- Vermieter von Wohnungen und Häusern
- Mieter
- Eine Wohnungsbaugesellschaft
- Eine Baufirma
- Wohnwagenbesitzer oder Wochenendhausbesitzer
- Besitzer oder Pächter einer sonstigen Freizeiteinrichtung wie z.B. einer Bungalowanlage
- Besitzer oder Pächter von sonstigen Beherbergungen
- Besitzer oder Pächter einer Pension mit maximal 12 Betten
- Eine Hausverwaltung
- Ein Kindergarten
Wir übernehmen für Sie die normgerechten Planung nach Landesbauordnungsgesetz NRW und nach DIN-Norm 14676, die Umsetzung, die Montage und die rechtssichere vorgeschriebene jährliche Wartung für Rauchwarnmelder, sowie alles weitere rund um die Themen Co- Warngeräte, Hitzewarnmeldern und vieles mehr.
Sprechen Sie uns an, wir setzen es für Sie um...