SBH Sascha Berger Handelsvertretung CDH
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Letzten Samstag in Flensburg fand wieder mein Inhouse-Seminar zum Thema "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen nach VDI 2700a" statt. Es war wieder ein spannender Tag mit viel Engagement aller Teilnehmer. Vielen Dank dafür! Welches Thema ist für Sie vorrangig? 1. VDI 2700 oder 2. CTU-Code
RECHTSPRECHUNG Fahrerverantwortlichkeit: Urteil OLG Koblenz vom 06.09.1991 Der Fahrer hat die Ladungssicherung auf der Basis der VDI Richtlinie 2700 durchzuführen. Halterverantwortlichkeit: Urteil OLG Düsseldorf vom 18.07.1989 Der Halter des Fahrzeugs muss dieses so ausreichend mit Ladungssicherungsmitteln ausrüsten, dass dem Fahrer die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung auch möglich ist. Verlader Verantwortlichkeit: Urteil OLG Stuttgart vom 27.12.1982 Der Verlader ist neben dem Fahrer für die Ladungssicherung gemäß § 22 StVO verantwortlich. http://www.verkehrsrundschau.de/fm/3576/grundsatzurteile.pdf Diese drei Grundsatzurteile sind Grundlage für heutige Rechtsprechung für die verschiedenen Verantwortungsbereiche beim Thema Ladungssicherung. Verantwortung kann man schon lange nicht mehr abgeben.