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Wagner Steuerberatung

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Ihr Partner für eine zukunftsorientierte Steuerberatung im Rheingau

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Steuern im "Blitzlicht" Gestern stand unsere Kanzlei in einem besonderen Fokus: Unter der Regie von Woody T. Herner von der #FilmagenturRheingau haben wir erstmals Motive von unserem Team und den Räumlichkeiten aufgenommen. Vielen lieben Dank für die professionelle Abwicklung und die interessanten Eindrücke an die Filmagentur Rheingau.

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Änderung beim Kindergeld beschlossen "Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können". Der Finanzausschuss des Bundestages verabschiedete am 26.04.2017 einen entsprechenden Beschluss, wonach Kindergeld nur noch 6 Monate rückwirkend ausgezahlt werden soll. Bisher war eine nachträgliche Gewährung innerhalb der Festsetzungsfrist von 4 Jahren problemlos möglich. Zur Begründung führt der vorliegende Gesetzesentwurf (18/11132, 18/11184) an, dass Kindergeld das Existenzminimum des Kindes im laufenden Kalenderjahr freistellen solle und Kindergeldanträge ohnehin regelmäßig zeitnah gestellt würden. Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.04.2017

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Bundesfinanzministerium - - Automatischer Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard sowie dem FKAustG; Veröffentlichung der amtlichen Datensatzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland sowie 87 andere Staaten haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen (Common Reporting Standard, kurz CRS sowie Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, kurz FKAustG). Durch den Standard verpflichten sich die Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen. Kommentar: Wir erachten dies als weiteren bedeutenden Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. Verfassungsrechtlich bedürfen Eingriffe in Grundrechte einer sachlichen Rechtfertigung, die zweifellos in der überstaatlichen Sicherung des Steueraufkommens liegt. Mit dem vorgesehenen Informationsaustausch hat der Gesetzgeber aber einmal eine eindeutige Abwägung zwischen dem Schutzbedürfnis des Steuerbürgers hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten und der Sicherung des Steueranspruchs getroffen. Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2017-03-01-automatischer-informationsaustausch-nach-dem-common-reporting-standard-sowie-dem-FKAustG-veroeffentlichung-der-amtlichen-datensatzbeschreibung.html?pk_campaign=Newsletter-03.2017&pk_kwd=01.03.2017_Automatischer+Informationsaustausch+nach+dem+Common+Reporting+Standard+sowie+dem+FKAustG+Ver%C3%B6ffentlichung+der+amtlichen+Datensatzbeschreibung

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Zypries: "Anhebung der Schwelle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern entlastet Mittelständler und Handwerksbetriebe"

Die Bundesregierung hat sich auf eine Anhebung der Grenze für Sofortabschreibungen bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (sog. GWG) geeinigt. Die bisher vorhandene Grenze von netto 410 €, soll nach der vorliegenden Pressemitteilung ab dem 01.01.2018 auf netto 800 € angehoben werden. Mit dieser Regelung entfällt die Verpflichtung, Anschaffungen ggf. über mehrere Jahre abzuschreiben. Investitionen bis 800 € können dadurch bereits im Jahr der Anschaffung vollständig Steuer mindernd abgesetzt werden. Quelle: Pressemitteilung des BMWi http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170307-zypries-zu-gwg.html

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Gemeinsam genutztes häusliches Arbeitszimmer – Änderung der Rechtsprechung des BFH Der BFH hat seine Rechtsprechung bezüglich eines gemeinsam genutzten häuslichen Arbeitszimmers geändert. Nutzen mehrere Steuerpflichtige gemeinsam ein häusliches Arbeitszimmer, ist die Höchstbetragsgrenze von 1.250 € personenbezogen anzuwenden. Demnach kann der Höchstbetrag von jedem Steuerpflichtigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden, der das Arbeitszimmer nutzt. (Az.: VI R 53/12 und VI R 86/13) Bisher konnte der Höchstbetrag von 1.250 € selbst dann nur einmal in Anspruch genommen werden, wenn beispielsweise für beide Ehegatten die Voraussetzungen erfüllt waren (objektbezogene Betrachtung). Im Übrigen gelten jedoch weiterhin die grundsätzlichen Voraussetzungen bezüglich der Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers.

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Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuervergehen ist im vergangenen Jahr deutlich zurückgegangen. Waren es im Jahr 2014 noch ca. 40.000 Selbstanzeigen, sank diese Zahl von ca. 15.000 Selbstanzeigen in 2015 auf ca. 4.400 in 2016. Dies ergab eine Umfrage des Handelsblatts unter Berufung auf die 16 Länderfinanzministerien. Die Gründe könnten entweder die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit, oder aber die seit 2015 geltenden verschärften Regelungen bei Steuerhinterziehung sein. Es bleibt spannend, diese Entwicklung weiter zu verfolgen…

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Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies hat der Bundesfinanzhof mit zwei jetzt veröffentlichten Urteilen vom 30.11.2016 zur Kfz-Nutzung für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entschieden. Der BFH hat dabei seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen insoweit modifiziert, als nunmehr nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne (individuelle) Kosten des Arbeitnehmers - entgegen der Auffassung der Finanzbehörden - bei Anwendung der sogenannten 1%-Regelung steuerlich zu berücksichtigen sind (Az.: VI R 2/15 und VI R 49/14). Gerne beraten wir Sie hierzu individuell in einem persönlichen Gespräch.

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Eröffnung

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Tag der offenen Bürotür

Wir freuen uns, Sie am 17. Januar 2017 in unseren neuen Büroräumen begrüßen zu dürfen.

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Wir sind ab dem 2. Januar 2017 für Sie da !!!

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