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Echt Gräwe Immobilientreuhand

Prof.-Max-Lange-Platz 6, Bad Tölz, Germany
Real estate

Description

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Die angenehme Art der Immobilienvermittlung Echt Gräwe ist ein Inhabergeführtes Immobilienbüro.  Wir beschäftigen uns mit der Beschaffung, Bewertung, Entwicklung, Projektierung, Betreuung, Vermarktung sowie dem  Vertrieb bebauter und unbebauter Grundstücke.

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Attraktivste Investmentstandorte Europas: München rückt auf Platz 4 vor München und Stuttgart schneiden im European Regional Economic Growth Index (E-REGI) von LaSalle auch 2016 besonders gut ab. München ist von Platz 7 auf Platz 4 vorgerückt, Stuttgart positioniert sich unverändert auf Platz 9. Darüber hinaus hat sich Berlin um 19 Positionen verbessert und liegt nun auf Platz 16. Der Index identifiziert die Regionen Europas mit den besten konjunkturellen Aussichten. In diesem Jahr weisen elf deutsche Städte hohe Punktzahlen auf, acht Städte haben ihre Position im Ranking der Top 100 verbessert. Frankfurt am Main, Mannheim-Karlsruhe und Hamburg haben den Einzug in die Top 20 nur knapp verfehlt. Hamburg ist innerhalb Deutschlands aber der zweitstärkste Aufsteiger und hat sich um elf Positionen auf Platz 28 verbessert. Noch im Vorjahr war die Mehrzahl der deutschen Städte im E-REGI zurückgestuft worden. Die wichtigsten Treiber der starken Performance deutscher Städte sind LaSalle zufolge wesentlich darauf zurückzuführen, dass in Deutschland derzeit mit einem Beschäftigungswachstum zu rechnen ist. Nachdem der deutsche Arbeitsmarkt mehr Potenzial für Beschäftigungswachstum aufweist als anfänglich erwartet, wurden die Beschäftigungsaussichten für deutsche Städte heraufgestuft, was sich im E-REGI positiv niederschlägt. Die Analysten von LaSalle gehen davon aus, dass politische Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung, zur Heraufsetzung des Rentenalters und zur Erwerbsbeteiligung von Zuwanderern maßgeblich für den Beschäftigungszuwachs in Deutschland sind. Neuer Indikator im E-REGI: Humankapital LaSalle hat einen neuen Indikator zur Erfassung des Produktivitätswachstums in den E-REGI aufgenommen: Humankapital. Die Ergebnisse des E-REGI zeigen, dass das meiste Humankapital in den größten Städten konzentriert ist, was dazu beiträgt, die Punktzahlen von Berlin, München, Hamburg und insbesondere Düsseldorf in die Höhe zu treiben. Berlin zieht mehr Risikokapital zur Investition in seine Technologie-Unternehmen an als alle anderen europäischen Städte und etabliert sich schnell als Internet-basierte Technologie-Hauptstadt Europas. "Die räumliche Konzentration von Humankapital in Stadtgebieten erleichtert den Wissensaustausch. sagt Mahdi Mokrane, European Head of Research & Strategy bei LaSalle. Dies sollte als Unternehmens-Investition gesehen werden. Ebenso seien Arbeitskräfte bereit, höhere Wohnungsmieten oder Hauspreise zu zahlen, um ihrerseits Zugang zu produktiven Unternehmen zu erhalten, die höhere Löhne zahlen können. Aus diesem Grund sei es für Regionen mit hohem Humankapital wahrscheinlich, dass sie auf dem Immobilienmarkt langfristig eine überdurchschnittliche Performance an den Tag legen. "Die Aufnahme der Humankapital-Komponente ist eine wichtige Ergänzung zum E-REGI", so Mokrane. Die Top 20 im E-REGI 1 Paris (plus 1) 2 London (minus 1) 3 Stockholm (plus 1) 4 München (plus 3) 5 Luxemburg (0) 6 Istanbul (minus 3) 7 Dublin (plus 5) 8 Madrid (plus 3) 9 Stuttgart (0) 10 Oslo (minus 4) 11 Copenhagen-Malmö (minus 3) 12 Zürich (minus 2) 13 Lyon (plus 11) 14 Brüssel (plus 4) 15 Barcelona (0) 16 Berlin (plus 19) 17 Helsinki (plus 4) 18 Rotterdam-Den Haag (plus 14) 19 Amsterdam (plus 1) 20 Warschau (minus 4)

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23.02.2016 | Europace Preise für gebrauchte Ein- und Zweifamilienhäuser steigen. Im Vergleich zu Januar 2015 legten die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser um 6,32 Prozent zu. Im Oktober und November 2015 waren die Preise für bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser noch gefallen, im Dezember nur leicht um 0,23 Prozent gestiegen. Im Januar 2016 weisen sie mit einem Plus von 2,17 Prozent zum Vormonat die größte Veränderung innerhalb der aktuellen Auswertung des Europace Hauspreisindex EPX auf. Am stärksten steigen nach wie vor die Preise für Eigentumswohnungen. Nimmt man den Vergleich Januar 2016 zu Januar 2015 sind die Preise für Eigentumswohnungen mit knapp acht Prozent erneut stärker angezogen als jene für Häuser. Bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser legen mit rund sechs Prozent im Jahresvergleich aber ebenfalls wieder deutlich zu. Gesamtindex: steigend Der Gesamtindex stieg im Januar 2016 auf 125,45 Punkte. Das ist ein Plus von 1,38 Prozent im Vergleich zu Dezember 2015 und ein Plus von 5,98 Prozent verglichen mit Januar 2015. Die Preise für Eigentumswohnungen erreichten im Januar einen Indexwert von 126,9 Punkten, was eine Zunahme um 1,67 Prozent verglichen mit Dezember und ein Plus von 7,94 Prozent verglichen mit Januar 2015 bedeutet. Neue Ein- und Zweifamilienhäuser legten gegenüber Dezember nur um 0,42 Prozent auf 133,11 Punkte zu (plus 3,9 Prozent gegenüber Januar 2015), bestehende Ein- und Zweifamilienhäuser erreichten einen Indexwert von 116,33 Punkten (plus 2,17 Prozent gegenüber Dezember 2015, plus 6,32 Prozent verglichen mit Januar 2015). Haufe Online Redaktion

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19.02.2016 | Gesetzgebung Immobilienkredit: „Ewiges Widerrufsrecht“ endet im Juni Der „Widerrufsjoker“ bei Kreditverträgen mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen gehört bald der Vergangenheit an. Nur noch bis zum 21.6.2016 können sich Kreditnehmer unter Berufung auf den Fehler von Altverträgen lösen. Bei zahlreichen Verträgen über Immobiliendarlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 besteht für die Kreditnehmer bisher ein zeitlich unbeschränktes Widerrufsrecht, weil die Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Dies ergibt sich aus mehren Entscheidungen des BGH. Kreditnehmer können diesen „Widerrufsjoker“ nutzen, um aus ihrem Darlehensvertrag auszusteigen und sich über eine Anschlussfinanzierung günstigere Zinsen zu sichern. Damit ist bald Schluss: Der Bundestag hat beschlossen, dass das „ewige Widerrufsrecht“ am 21.6.2016 endet. In dem beschlossenen „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ sind zudem zahlreiche Regelungen enthalten, mit denen Vorgaben der EU in nationales Recht umgesetzt werden. So müssen Banken etwa künftig die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern besser prüfen und bei Null-Prozent-Finanzierungen gilt künftig auch ein Widerrufsrecht wie bei allen anderen Immobilienfinanzierungen, was bisher nicht der Fall ist. Haufe Online Redaktion Bild: Haufe Online Redaktion

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15.01.2016 | Winterdienst Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee Verkehrssicherungspflicht sollte in der Winteridylle nicht in Vergessenheit geraten Es sieht so aus, als ob es mit dem Winter doch noch etwas wird. Eigentümer und Mieter sollten bei Eis und Schnee ganz besonders an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wen trifft die Räum- und Streupflicht? Die Beseitigung von Schnee und Eis ist in der Regel Aufgabe des Grundstückseigentümers oder Vermieters, denn diesem obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Zur Übertragung der Verkehrssicherungspflicht reicht es nicht aus, wenn die Räum- und Streupflicht in der Hausordnung geregelt ist. Der Vermieter muss aber nicht selbst zu Schippe und Streumitteln greifen. Er kann die Arbeiten durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen Räumdienst oder Hausmeisterdienst beauftragen und dadurch seine Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Die anfallenden Kosten können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Vermieter muss Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht kontrollieren Aber auch wenn der Vermieter seine Verkehrssicherungspflicht auf den Mieter abwälzt, muss er kontrollieren, ob der Mieter seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Wenn er dies nicht tut und der Mieter nur unzureichend geräumt oder gestreut hat, haftet der Vermieter unter Umständen im Schadensfall. Grundsätzlich muss der Streupflichtige einige Vorgaben beachten. Diese finden sich meistens in städtischen Satzungen. Werktags muss der Winterdienst in der Regel von 7 Uhr bis 20 Uhr geleistet werden, an Sonn- und Feiertagen ab 8 bzw. 9 Uhr. An Orten mit hohem Publikumsaufkommen (z. B. Kneipen, Restaurants oder Kinos) muss noch bis in die späten Abendstunden geräumt und gestreut werden, um der Verkehrssicherungspflicht zu genügen. Geräumt und gestreut werden müssen der Bürgersteig, der Hauseingang sowie die Wege zu Mülltonnen und Garagen. Die Gehwege vor dem Haus müssen mindestens auf einer Breite von einem Meter vom Schnee befreit werden, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbeigehen können. Auf Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen muss ein mindestens eineinhalb Meter breiter Streifen geräumt werden. Wege zu Mülltonnen oder Garagen müssen auf einer Breite von mindestens einem halben Meter begehbar gemacht werden. Bei Glatteisbildung besteht sofortige Streupflicht. In vielen Städten sind Auftaubeschleuniger wie Salz oder Harnstoff verboten, empfohlen werden hingegen Sand oder Granulat. Je nach Witterungsverhältnissen muss im Laufe des Tages auch mehrmals geräumt und gestreut werden. Wenn die Schneebeseitigung wegen anhaltenden Schneefalls sinnlos ist, entfällt die Räumpflicht. Im Streitfall muss der Streupflichtige hierfür jedoch den Nachweis erbringen, wenn er sich nicht dem Vorwurf aussetzen will, er habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt. Wenn der Mieter laut Mietvertrag für den Winterdienst verantwortlich, jedoch verhindert ist, muss er sich um eine Vertretung kümmern. Sind in einem Mehrfamilienhaus laut Mietvertrag die Mieter zum Winterdienst verpflichtet, müssen sie abwechselnd Schnee fegen und bei Glatteis streuen, der Vermieter muss hierfür Geräte und Material zur Verfügung stellen. Kommt es aufgrund der Eisglätte zu einem Unfall, kann der gestürzte Passant unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn die Räumpflichten an der Unfallstelle nicht eingehalten wurden. Hat der betroffene Passant jedoch leichtfertig gehandelt und sich bewusst auf das Glatteis begeben, kann ihm gegebenenfalls ein Mitverschulden angerechnet werden, auch wenn eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht festgestellt werden konnte. Deutscher Mieterbund/Haufe Online Redaktion Bild: Project Photos GmbH & Co. KG Ich wünsche ein entspanntes Winterwochenende Jörg Gräwe

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