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Pro Single Schweiz

Wiedingstrasse 78, Zürich, Switzerland
Political Organization

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Die Interessengemeinschaft der Alleinstehenden - Für gerechte Steuern und Sozialversicherungen, gegen Diskriminierungen wie z.B. im Erbrecht.

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Die Vorschläge des Bundesrates zur so genannten Heiratsstrafe sind nicht nachvollziehbar. Wie sollen 850 000 Ehepaare von der geplanten Änderung profitieren, wenn doch wahrscheinlich kaum soviel überhaupt erwähnenswerte Bundessteuer zahlen? Bisher sprach man von 80 000 plus ein Teil der Rentner/innen. Die Hälfte aller Familien (da gehören ja die Ehepaare dazu) bezahlen gar keine Bundessteuern. Für Alleinerziehende ist ein Abzug von 11 500 Franken vorgesehen, Alleinstehenden mit eigenem Haushalt werden im Konzept des Bundesrats mit keinem Wort erwähnt. Wenn schon weitere Abzüge vergeben werden sollen, dann müsste der Abzug von 11 500 Franken auch den Alleinstehenden zugestanden werden. Sie bezahlen schliesslich den höheren Steuertarif (was auch nie erwähnt wird) und können keine Kosten teilen (weder mit Ehe- noch Konkubinatspartner/innen). Übrigens müssen Alleinstehende bereits ab einem Bruttoarbeitseinkommen von 24 000 Franken Direkte Bundessteuern bezahlen, Doppelverdiener ohne Kinder ab 55'000 Franken und Alleinstehende mit 2 Kindern ab 116 000 Franken (Stand 2015 ESTV).

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Das Bundesamt für Statistik hat die neuen Zahlen veröffentlicht. Die Strukturerhebung der eidgenössischen Volkszählung 2016 zeigt: «Von den rund 3,7 Mio. Privathaushalten in der Schweiz bestehen 35,3% aus einer einzigen Person. 27,4% der Haushalte bilden Paare ohne Kinder.» Eine stattliche Zahl Einpersonenhaushalte! Grund genug, diese in politische Entscheide einzubeziehen.

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Radio 24 feiert heute den Ehrentag der Singles, in der Abig-Show ab 16 Uhr: http://bit.ly/2EKw07C. Auch mit Statements von Pro Single Schweiz.

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Das Bundesamt für Statistik hat gestern mitgeteilt, dass sich die Zahl der Einpersonenhaushalte bis 2045 von 1,3 auf 1,7 Millionen erhöhen wird. Das entspricht einer Zunahme von 31 Prozent. Das ist doch ein gewichtiger Grund, die Interessen der Einpersonenhaushalte (zum Beispiel bei den Steuern) ernsthafter zu berücksichtigen.

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Der Bundesrat nun in die Diskussion um die Radio- und Fernsehgebühren eingegriffen und einen Einheitspreis von 365 Franken pro Jahr festgelegt. Der neue Preis ist zwar tiefer als bisher, aber immer noch unfair gegenüber Einpersonenhaushalten. Diese bezahlen immer noch gleich viel wie die Mehrpersonenhaushalte. Es bleibt dabei: Singles müssen Paare und Familien quer subventionieren.

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Unterschiedliche Kapitalauszahlungssteuern zwischen Verheirateten und Unverheirateten Das VZ VermögensZentrum hat Zahlen veröffentlicht, die die Ungleichbehandlung gut sichtbar macht. Beispiel: Ein 65-jähriger Mann lässt sich sein Pensionskassengeld ausbezahlen. Bei einem Bezug von 250'000 Franken bezahlt der Verheiratete im Kanton Zürich 14'762 Franken Kapitalauszahlungssteuern, der Unverheiratete 17'260 Franken. Bei einem Bezug von 500'000 Franken ist der Unterschied noch viel grösser. Verheiratete bezahlen 41'410 Franken, Unverheiratete 56'338 für den genau gleichen Bezug.

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Wer ja sagt zur Rentenreform, sagt ja zur Diskriminierung von unverheirateten Personen gegenüber Verheirateten. Ehepaare sollen 226 Franken mehr AHV-Rente erhalten, Unverheiratete 70 Franken. Wo bleibt hier die Gleichstellung? Die Gleichstellung zwischen Verheirateten und Unverheirateten wird mit der Annahme dieser Reform noch mehr untergraben.

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Altersvorsorge 2020 Weiss es Bundesrat Alain Berset wirklich nicht besser, wenn er in der ARENA behauptet, dass Ehepaare bei der AHV schlechter gestellt seien? Eine kleine Rückblende: 2016 schrieb Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, im Vorfeld zur Abstimmung über die CVP-Initiative 'Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe' folgendes: ".... Nimmt man noch die Sozialversicherungen dazu, haben die Ehepaare weitere Vorteile. In einer anderen Studie hat der Bund den Vorteil alleine bei der AHV auf 800 Millionen Franken pro Jahr beziffert. Zwar sind die AHV-Renten für Ehepaare plafoniert (1.5mal die maximale Rente der Einzelpersonen). Doch die Witwen- und Witwerrenten, der Verwitwetenzuschlag sowie das Beitragsprivileg für nicht-erwerbstätige Ehegatten machen diese Beschränkung mehr als wett." Und jetzt sollen die künftigen Rentnerehepaare sogar 266 Franken mehr pro Monat erhalten, mehr als das Dreifach einer Einzelperson. Mit anderen Worten: Die Bevorteilung der Ehepaare soll noch weiter gehen.

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Podiumsveranstaltung zur Altersvorsorge am 21.8.17: Paul Rechsteiner (SP und SGB) verkündete voller Stolz, dass die Witwenrenten unangetastet blieben und sogar der Ehepaarplafond erhöht werde. Dabei war es doch exakt Schweiz. Gewerkschaftsbund (SGB), der 2016 gegen die "Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe" mit dem Argument ankämpfte, die Ehepaare seien bei der AHV gemäss einer Studie des Bundes mit 800 Mio. Franken im Vorteil. Diese Studie hat immer noch Gültigkeit. Die Ehepaare sind bei der AHV im Vorteil und werden jetzt noch mit einem Zustupf von 226 Franken pro Monat beschenkt. Alleinstehende sollen gerade einmal 70 Franken erhalten. Deshalb stimme ich gegen die Reform Altersvorsorge 2020.

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Wer arbeitet wie lange für die Steuern? Die NZZ hat einen Vergleich angestellt zwischen Ein- und Zweiverdienerehepaaren und Unverheirateten: http://bit.ly/2uFiUUo

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Welche Heiratsstrafe? Das Schweizer Steuersystem subventioniere insgesamt die Ehe, sagt Dr. Marco Salvi, Senior Fellow und Forschungsleiter Chancengesellschaft bei Avenir Suisse. Er setzt sich u.a. mit dem Arbeitsmarkt, der Steuer- und Fiskalpolitik auseinander. Hier sein Beitrag: http://bit.ly/2vBo1Sq

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