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FF Finanzberatung Flückiger

Himmelrichstrasse 14, Baar, Switzerland
Finance Company

Description

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- Vorsorge und Finanzplan
- Zweitmeinung zu Anlagen
- Beratung zu Säule 3a
- Beratung zu Hypotheken

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Der Vorsorgeausgleich bei Scheidung wird neu geregelt

https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-62070.html Wenn in der Vergangenheit eine Ehe geschieden wurde, bei welcher der Hauptverdiener bereits in Pension war, hatte der andere Partner u.U. bei den Vorsorgegeldern finanzielle Nachteile. Ein Beispiel: Wird im Scheidungsurteil eine unbefristete Unterhaltszahlung zugesprochen, verliert der andere Partner bei diversen Pensionskassen einen grossen Teil seiner Altersvorsorge beim Tod des Expartners. Dieser Nachteil wurde per 1. Januar 2017 vom Gesetzgeber korrigiert. Es gibt sogar eine Übergangsregelung für bereits geschiedene Ehepaare, allerdings müssen diese selber aktiv werden. Wer es betrifft unbedingt angehängten Artikel lesen.

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Entscheidungskriterien für Rente oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse bei Pensionierung Im Grundsatz gilt: Beziehe keine Rente, welche die Bedürfnisse respektive die monatlichen Ausgaben übersteigt. Weitere Entscheidungskriterien: Zur Person selber - verheiratet, ledig oder im Konkubinat? - Kinder vorhanden? Deren Alter? - Altersunterschied zum Ehepartner? - Lebenserwartung? Zur Pensionskasse - Höhe des möglichen Kapitalbezugs? - Höhe des zu erwartenden Rentenumwandlungssatzes? - Höhe der Leistungen für die Hinterbliebenen? - Wie gut steht es um die finanzielle Situation der Pensionskasse? - Ist der Ehepartner ebenfalls einer Pensionskasse angeschlossen? Zum finanziellen Umfeld - Ist Wohneigentum bereits vorhanden oder wird es zum Thema? - Höhe des Steuerfusses in der Wohngemeinde? Grenzsteuersatz? - Höhe der Kapitalauszahlungssteuer? - Ist man vertraut mit Anlagen? - Persönliche Erwartungshaltungen von den Finanzmärkten (Aktienkurse, Zinsen, Teuerung) - Stehen grössere Investitionen an (Hobby, Liegenschaft) Irgendwann müssen wir uns alle einmal für Rente oder Kapital entscheiden, oder vielleicht wird es ein Mix von beidem. Vielleicht können Sie bereits mit Hilfe dieser Entscheidungskriterien Ihre Wahl treffen. Vielleicht möchten Sie aber noch genau wissen wie es betragsmässig aussieht, dann nehmen Sie doch am besten Kontakt mit mir auf. Gerne zeige ich Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten mit Zahlen auf. Sandra Flückiger, Natel: 077 462 30 07 oder E-Mail: info@finanzberatung-flueckiger.ch

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Falls Fragen offen sind zu: - Vorsorge (Pensionskasse, Säule 3a) - Anlagen - Hypotheken bin ich diese Woche im Büro erreichbar. Ab 10. Oktober bis 23. Januar 2017 bin ich per E-Mail (info(at)finanzberatung-flueckiger.ch) eingeschränkt erreichbar.

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Hohe Anlageverluste: Und dann war die Altersvorsorge verzockt

Tragisch.... schaut gut hin, wem ihr euer Vermögen anvertraut. Finma unterstellt heisst nicht zwingend seriös! http://www.nzz.ch/finanzen/fonds/hohe-anlageverluste-wenn-der-berater-inkompetent-ist-ld.112600?xing_share=news#kommentare

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Funeral Planning Switzerland

Vorsorgeauftrag - was ist das? Vorsorgeauftrag hört man immer öfters, weil Angehörige ganz traurige Geschichten erlebt haben. Ich gebe hier ein Beispiel ab, was passieren kann, wenn man nichts regelt: "Mein Vater hatte Demenz und war viele Jahre in einem Pflegeheim. Durch die Aenderung des Gesetzes war ich plötzlich damit konfrontiert, dass ich als Tochter nichts zu sagen hatte, respektive den ersten Akteneinblick bekam ich erst, nachdem er verstorben war. Das war eine sehr schwierige Situation und hätte mit einem Vorsorgeauftrag verhindert werden können.“ Barbara Schärz Seit der Gesetzesänderung vom 01.01.2013 ist die KESB verpflichtet, die Interessen von Erwachsenen und Kindern zu vertreten. Selbst wenn man verheiratet ist, wird sich die KESB einschalten, wenn ein Partner urteilsunfähig wird. Sie hat das Recht das gesetzliche Vertretungsrecht des Ehepartners sogar ganz zu entziehen, wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist. Mit einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung können urteilsfähige Erwachsene rechtzeitig ihren Willen festhalten, damit bei einem möglichen Verlust ihrer Urteilsfähigkeit in ihrem Sinne vorgegangen wird. Habt ihr Fragen zu diesem Thema, dann wendet euch unbedingt an Barbara Schärz. Sie hat selbst die Erfahrung mit KESB gemacht und weiss worum es geht. Sie führt auch Informationsanlässe zu diesem Thema durch (unter Rubrik Anlässe auf der Homepage: http://www.funeralplanning.ch). Es lohnt sich ihr zuzuhören. Ich fahre nun in die Ferien. Jetzt habt ihr für fast 3 Wochen Ruhe vor mir:) Herzliche Grüsse Sandra

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Es herrscht seit längerem der Anlagenotstand - Was machen mit dem lieben Geld!?! Es hängt alles davon ab wie risikofreudig und risikofähig der Anleger oder die Anlegerin ist. Bei sehr hoher Risikofreudigkeit und –fähigkeit: Die Volatilität am Aktienmarkt nutzen. Entweder spekuliert man, dass die Volatilität zunimmt oder abnimmt. Dafür kann man Optionen entweder kaufen oder verkaufen, d.h. Long- oder Shortpositionen aufbauen. Bei hoher Risikofreudigkeit und –fähigkeit: Direktanlagen in • Aktien • Rohstoffe • Währungen • Immobilienfonds • strukturierte Produkte oder Optionen • nachrangige Obligationen oder natürlich das ganze mittels Fonds oder ETF’s abedecken Bei tiefer Risikofreudigkeit und –fähigkeit: • Sparkonto (Banken vergleichen) • Einzahlung in Säule 3a oder Konto Säule 3b (vereinzelte Banken bieten es an) – Geld bleibt jedoch gebunden, Rückzahlung nur in einzelnen Fällen möglich • Einzahlung in Pensionskasse – jedoch unbedingt Pensionskassenreglement anschauen, macht nicht in jedem Fall Sinn (z.B. bei Leistungsprimat, keine Rückzahlung im Todesfall, etc.) • Abzahlung von Hypotheken - kommt aber auf den Einzelfall an, ob es sinnvoll ist (z.B. Liquidität, anstehende Pensionierung) • Darlehen z.B. an Familienmitglieder Selbstverständlich ist ein Mix aus den verschiedenen Anlagevehikeln möglich. Je nach Risikofähigkeit und -freudigkeit wird mehr oder weniger Geld pro Anlagevehikel investiert. Wie sich die Finanzmärkte entwickeln werden, wissen wir alle nicht. Was aber mit Sicherheit gesagt werden kann, ist: • nur in Anlagevehikel investieren, die man versteht • nur weil im Moment die Renditen der Obligationen bei 0% sind, nicht in riskantere Anlagevehikel investieren • gut diversifizieren, Klumpenrisiken vermeiden • eine persönliche Anlagetaktik definieren und die auch umsetzen Zudem sollte man gelegentlich schauen, ob man noch bei der richtigen Bank/Versicherung ist. Die Konditionen haben sich gerade in letzter Zeit stark verändert, weil die Margen unter Druck gekommen sind. Jedoch muss man immer Preis und Leistung ins Verhältnis setzen, d.h. auch den Service miteinbeziehen. Bitte diskutiert mit, meine Ideen sind nicht abschliessend.

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Ombudsmann: Wer schlichtet bei Problemen mit Verwaltung und Privatunternehmen? - www.ch.ch

Habt ihr gewusst, dass es Ombudsstellen auch für Finanzdienstleistungen gibt? Da wäre der Bankenombudsmann und der Versicherungsombudsmann. Ihre Beratung ist unentgeltlich. Wenn es also mal rechtliche Probleme geben sollte und man sich mit der Gegenpartei nicht einigen kann, darf man sich an den Ombudsmann wenden. Hier der Link mit allen möglichen Ombudsstellen: https://www.ch.ch/de/ombudsstellen/

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Die Erfahrung zeigt, dass die Wenigsten ihr Pensionskassenreglement kennen. Aber warum auch. Solange man keine Familie absichern muss und nicht vor der Pensionierung steht, ist das verständlich. Ihr spürt vielleicht auf was ich hinaus will. Ich möchte auf die Bedeutung der Pensionskassengelder aufmerksam machen. a) Es ist wichtig zu wissen, wie man im Fall von Invalidität oder Tod selbst oder die Angehörigen abgesichert sind. b) Im Fall der Pensionierung bieten einige Pensionskassen attraktive Varianten an. Zum Beispiel Teilpensionierung mit gestaffeltem Kapitalbezug (Steueroptimierung muss im Einzelfall angeschaut werden!!!). So oder so ist es eminent wichtig zu wissen, welche Möglichkeiten man hat und dafür muss man das Pensionskassenreglement kennen. Ich empfehle jedem sich spätestens mit 50 damit auseinander zu setzen. Dann hat man genügend Zeit um die richtigen Weichen zu stellen. Falls eine genaue Berechnung zu verschiedenen Szenarien gewünscht wird, stehe ich gerne zur Verfügung. Eine Offerte kostet nichts. Sandra Flückiger FF Finanzberatung Flückiger

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SR 831.461.3 Verordnung vom 13. November 1985 über die steuerliche Abzugsberechtigung für...

Habt Ihr gewusst, dass allfälliges Todesfallkapital aus 2. und 3. Säule gemäss Rangordnung nach Verordnung BVV3 ausbezahlt wird. Das bedeutet für nichtverheiratete Paaren mit Kindern, dass das Geld an die Kinder ausbezahlt wird, solange diese eine Waisenrente zu Gute haben, obwohl der Ablebende eine andere Verfügung zu Gunsten Lebenspartner hinterlegt hat.

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Für Wohneigentum können Gelder aus der Säule 3a entnommen werden. Jedoch mit folgenden Auflagen: - alle 5 Jahre - Sobald das 3a-Guthaben aus dem Grund «Alter» bezogen werden kann, darf kein Teilbezug für Wohneigentumsförderung mehr gemacht werden Wer also steuerlich optimieren möchte (sofern möglich und sinnvoll) sollte sich 6 Jahren vor dem AHV-Rentenalter nochmals damit auseinander setzen. Oder ganz einfach jetzt schon: mehrere Säule 3a Konti eröffnen und so von den Bezügen über mehrere Jahre profitieren. Falls Fragen vorhanden sind, einfach anrufen an oder schreiben: Natel: 077 462 30 07 Mail: info@finanzberatung-flueckiger.ch (Stand 2016)

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Banken schreiben von den hohen Risiken mit Anleihen, verkaufen aber immer noch Verwaltungsmandate mit Obligationenanteil von 75% oder mehr und das mit Gebühren von über 1% pro Jahr. Das kann nun wirklich nicht im Interesse des Kunden sein. Kein Zins, hohe Gebühren und am Schluss noch ein hohes Wertvernichtungsrisiko. Ich habe schon gesehen, dass bei einer Kantonalbank in einem Verwaltungsmandat (Strategie Einkommensorientiert = ca. 75% Obligationenanteil) wegen den tiefen Zinsen einen Anteil in einen Hegge-Fund investiert wurde. Dieser ging pleite. Und das passiert nun immer mehr, dass Banken als Alternative zu Obligationen Rohstoffe, Aktien mit hohen Renditen und Hedge Fonds empfehlen und in den Verwaltungsmandaten auch umsetzen. Aber was sie nicht empfehlen ist das Geld einfach auf einem Sparkonto ruhen lassen oder allenfalls Hypothek abzahlen oder in Pensionskasse (muss aber im Einzelfall abgeklärt werden ob sinnvoll) einzahlen. Damit machen sie nämlich kein Geld.

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Trading Konto eröffnen und 50% auf die Courtage erhalten | Swissquote.ch

für diejenige die noch kein Swissquote Konto haben und eines eröffnen möchten wäre jetzt der perfekte Zeitpunkt: http://www.swissquote.ch/sqw-static/marketing/half-price-account-offer/de/

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