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Daniela Kohl Steuerberaterin

Monnetstraße 7, Würselen, Germany
Accountant

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Ich werde versuchen Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden zu beantworten.




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Information für alle Arbeitgeber & Arbeitgeberinnen: Wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichts: Ein Unfall an einem Probearbeitstag eines Probemitarbeiters/Mitarbeiterin ist versichert: https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/news/unfall-am-probearbeitstag-ist-versichert.html?xing_share=news (Quelle Grafik: adobestock / Quelle Literatur: www.arbeit-und-arbeitsrecht.de)

Information für alle Arbeitgeber & Arbeitgeberinnen:

Wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichts: Ein Unfall an einem Probearbeitstag eines Probemitarbeiters/Mitarbeiterin ist versichert:

https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/news/unfall-am-probearbeitstag-ist-versichert.html?xing_share=news

(Quelle Grafik: adobestock / Quelle Literatur: www.arbeit-und-arbeitsrecht.de)
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Erneutes Update für alle Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und an alle Mitarbeiter: Seit dem 01.07.2019 lautet der offizielle Name von der "bisherigen Gleitzonenregelung (Midi-Jobs)" BESCHÄFTIGUNGEN IM ÜBERGANGSBEREICH Mit dieser Namensänderung wurde die Anhebung der maximalen Verdienstgrenze von bisher 850,00 € auf nun 1.300,00 € eingeführt. Damit profitieren jetzt mehr Arbeitnehmer von geringeren Sozialabgaben (für den Arbeitgeber bleibt die prozentuale Beitragsbelastung unverändert). (Quelle Grafik: adobestock ; Quelle Literatur: steuertip.de)

Erneutes Update für alle Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und an alle Mitarbeiter:

Seit dem 01.07.2019 lautet der offizielle Name von der "bisherigen Gleitzonenregelung (Midi-Jobs)"

BESCHÄFTIGUNGEN IM ÜBERGANGSBEREICH

Mit dieser Namensänderung wurde die Anhebung der maximalen Verdienstgrenze von bisher 850,00 € auf nun 1.300,00 € eingeführt.
Damit profitieren jetzt mehr Arbeitnehmer von geringeren Sozialabgaben (für den Arbeitgeber bleibt die prozentuale Beitragsbelastung unverändert).

(Quelle Grafik: adobestock ; Quelle Literatur: steuertip.de)
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Gesetzgebung | Bundeskabinett beschließt Angehörigen-Entlastungsgesetz (BMAS) Die Bundesregierung hat am 14.8.2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. Die Kernelemente des Gesetzes: Entlastung von unterhaltsverpflichteten Eltern und Kindern von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe sollen künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 € vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen werden. Diese Grenze galt bislang ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII(Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Sie soll nun auf das gesamte SGB XII ausgeweitet wird. Eine Ausnahme soll für Eltern minderjähriger Leistungsbezieher gelten, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, da sie andernfalls eine Privilegierung der Eltern beim Lebensunterhalt für minderjährige Kinder darstellen würde. Der Rückgriff auf Eltern volljähriger behinderter Kinder soll in der Eingliederungshilfe künftig vollständig entfallen. Darüber hinaus soll auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht erfolgen. (Quelle Grafik: adobestock / Quelle Literatur: NWB Verlag)

Gesetzgebung | Bundeskabinett beschließt Angehörigen-Entlastungsgesetz (BMAS)

Die Bundesregierung hat am 14.8.2019 das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Kabinett verabschiedet. 

Die Kernelemente des Gesetzes:

Entlastung von unterhaltsverpflichteten Eltern und Kindern von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe

Unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsbeziehern der Sozialhilfe sollen künftig erst bei Überschreitung eines Jahresbruttoeinkommens von 100.000 € vom Sozialhilfeträger zur Zahlung von Unterhaltsleistungen herangezogen werden. Diese Grenze galt bislang ausschließlich für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII(Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Sie soll nun auf das gesamte SGB XII ausgeweitet wird. Eine Ausnahme soll für Eltern minderjähriger Leistungsbezieher gelten, die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII erhalten, da sie andernfalls eine Privilegierung der Eltern beim Lebensunterhalt für minderjährige Kinder darstellen würde. Der Rückgriff auf Eltern volljähriger behinderter Kinder soll in der Eingliederungshilfe künftig vollständig entfallen. Darüber hinaus soll auch eine entsprechende Anpassung der Regelungen für Betroffene im Sozialen Entschädigungsrecht erfolgen.

(Quelle Grafik: adobestock / Quelle Literatur: NWB Verlag)
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INFORMATION / ERINNERUNG an alle Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen für die Lohnabrechnungen August 2019⏰: Ter­mi­ne für den Bei­trags­nach­weis/Meldungen an die Krankenkassen: Montag, 26.08.2019 Termin Beitragsfälligkeit zur Zahlung: Mittwoch, 28.08.2019 (Quelle Grafik: Adobestock)

INFORMATION / ERINNERUNG an alle Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen für die Lohnabrechnungen August 2019⏰:

Ter­mi­ne für den Bei­trags­nach­weis/Meldungen an die Krankenkassen:     
Montag, 26.08.2019

Termin Beitragsfälligkeit zur Zahlung: 
Mittwoch, 28.08.2019

(Quelle Grafik: Adobestock)
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UPDATE / NEWS: Alle neuen Entscheidungen des BFH vom 16.08.2019: http://www.xing-news.com/reader/news/articles/2531883?ctid=WyJlYzNmYzI4NS1lNmI5LTRjMjEtYmVlZC05YzE4YThhNTc2NzMiLCKOMjQ4IixbMjUzMTczNiwyNTMxNzQ1LDI1MzE4ODNdLG51bGwsbnVsbCxudWxsXQ&link_position=front_page&te=cb03815c60e4f6ee.eyJ0YXJnZXRfaWQiOjI1MzE4ODMsInRhcmdldF90eXBlIjoiYXJ0aWNsZSIsInRhcmdldF91cm4iOiJ1cm46eC14aW5nOmNvbnRlbnQ6cGFnZV9hcnRpY2xlOjI1MzE4ODMiLCJwYXJlbnRfY29udGFpbmVyX2lkIjoiW1wiZWMzZmMyODUtZTZiOS00YzIxLWJlZWQtOWMxOGE4YTU3NjczXCIsXCJ1cm46eC14aW5nOmNvbnRlbnQ6cHVibGlzaGVyX3BhZ2U6MjQ4XCIsWzI1MzE3MzYsMjUzMTc0NSwyNTMxODgzXSxudWxsLG51bGwsbnVsbF0iLCJwb3NpdGlvbiI6Miwic2l0ZV9zZWN0aW9uIjoiZnJvbnRwYWdlIiwiZGVsaXZlcnlfaWQiOiJlYzNmYzI4NS1lNmI5LTRjMjEtYmVlZC05YzE4YThhNTc2NzMiLCJhY3RvciI6InVybjp4LXhpbmc6Y29udGVudDpwdWJsaXNoZXJfcGFnZToyNDgiLCJhY3Rvcl91cm4iOiJ1cm46eC14aW5nOmNvbnRlbnQ6cHVibGlzaGVyX3BhZ2U6MjQ4IiwidmVyc2lvbiI6IjIuMi4xIn0&toolbar=true&top_articles_id=290702&xng_share_origin=web (Quelle: Grafik: Adobestock / Quelle Literatur: xing.de)

UPDATE / NEWS: Alle neuen Entscheidungen des BFH vom 16.08.2019:

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(Quelle: Grafik: Adobestock / Quelle Literatur: xing.de)
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UPDATE für Unternehmen: Das Bundesministerium für Finanzen ( = BMF) hat im Juli 2019 die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Bitte lesen Sie hier: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/neufassung-der-gobd-kommentierung/finanzverwaltung-veroeffentlicht-die-neufassung-der-gobd_164_496512.html?xing_share=news (Quelle Grafik: adobestock / Quelle Literatur: haufe.de)

UPDATE für Unternehmen:

Das Bundesministerium für Finanzen ( = BMF) hat im Juli 2019 die geänderten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht.

Bitte lesen Sie hier:

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/neufassung-der-gobd-kommentierung/finanzverwaltung-veroeffentlicht-die-neufassung-der-gobd_164_496512.html?xing_share=news

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ERINNERUNG an alle Unternehmmerinnen / Unternehmer: Am 10.08.2019 ist die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen für den Monat Juni oder Juli & 2. Quartal 2019. Bitte denken Sie daran!

ERINNERUNG an alle Unternehmmerinnen / Unternehmer:

Am 10.08.2019 ist die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen für den Monat Juni oder Juli & 2. Quartal 2019.

Bitte denken Sie daran!
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PINKES Fragezeichen zum Feierabend: Was tun, wenn die Frist für die Abgabe der Steuererklärung verpasst wurde? Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2018 wurde dieses Jahr bis zum 31. Juli verlängert. Sie haben die fristgerechte Abgabe trotzdem verschlafen? Was für Folgen das haben kann und wie wird Ihnen eventuell doch noch eine Verlängerung gewährt? Wichtige Hinweise vorab: Frist läuft ab: Höchste Zeit für die Steuererklärung: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen? Was sollte ich tun, wenn ich die Frist verpasst habe? Frist verpasst - warum sich eine späte Steuererklärung lohnt: Für viele Arbeitnehmer ist die Abgabe einer Steuererklärung freiwillig. Das bedeutet, dass sich die Frist für sie gegebenenfalls um mehrere Jahre verlängert. Doch inwieweit lohnt sich eine späte Steuererklärung überhaupt? All diese Fragen können wir gerne besprechen. Melden Sie sich einfach bei mir. Beste Grüße Daniela Kohl (Quelle Grafik: Adobestock / Quelle Literatur: Xing.com)

PINKES Fragezeichen zum Feierabend:

Was tun, wenn die Frist für die Abgabe der Steuererklärung verpasst wurde?

Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung 2018 wurde dieses Jahr bis zum 31. Juli verlängert. Sie haben die fristgerechte Abgabe trotzdem verschlafen? Was für Folgen das haben kann und wie wird Ihnen eventuell doch noch eine Verlängerung gewährt?

Wichtige Hinweise vorab:
Frist läuft ab: Höchste Zeit für die Steuererklärung: Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen? Was sollte ich tun, wenn ich die Frist verpasst habe? 
Frist verpasst - warum sich eine späte Steuererklärung lohnt: Für viele Arbeitnehmer ist die Abgabe einer Steuererklärung freiwillig. Das bedeutet, dass sich die Frist für sie gegebenenfalls um mehrere Jahre verlängert. Doch inwieweit lohnt sich eine späte Steuererklärung überhaupt? 

All diese Fragen können wir gerne besprechen. Melden Sie sich einfach bei mir.

Beste Grüße 
Daniela Kohl

(Quelle Grafik: Adobestock  / Quelle Literatur: Xing.com)
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GEWERBESTEUER-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2019 Zum 15.08.2019 ist die vierteljährliche Gewerbeseteuer-Vorauszahlung an die jeweilige Stadtkasse zu entrichten. Bitte merken Sie sich diesen Termin vor. Vielen Dank.

GEWERBESTEUER-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2019

Zum 15.08.2019 ist die vierteljährliche Gewerbeseteuer-Vorauszahlung an die jeweilige Stadtkasse zu entrichten.

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Wichtige Hinweise für alle Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen: Durch das Gesetz "Weiterentwicklung des Teilzeitrechts" wurde im Teilzeit - und Befristungsgesetz die Arbeitszeit FIKTION von 10 Stunden auf 20 Stunden pro Woche für die sogenannte Arbeit auf Abruf erhöht. Insbesondere bei der Beschäftigung von Minijobs führt diese Anhebung zu Problemen. In den Fällen, in denen Minijobber bei Ihnen auf Abruf die Arbeit verrichten, sollten Sie eine eindeutige Regelung zur wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit schriftlich vereinbaren. Wenn keine solche Vereinbarung vorliegt, wird dennoch ein Arbeitslohn für 20 Stunden / Woche angenommen, worauf Sie die Beiträge zahlen müssen. Schlussendlich hätte der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf die Auszahlung des Arbeitsentgeltes. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ebnerstolz.de/de/sozialversicherungstraeger-greifen-vermehrt-phantomlohn-auf-162150.html Bei Rückfragen dazu melden Sie sich gerne jederzeit bei mir. Die pinke Kanzlei ist ab Donnerstag, 01.08.2019, wieder, wie gewohnt, erreichbar. Beste Grüße sendet Ihnen Ihre Daniela Kohl (Quelle Grafik: adobestock / Quelle Literatur: Kammermitteilung 2/2019)

Wichtige Hinweise für alle Arbeitgeber / Arbeitgeberinnen:

Durch das Gesetz "Weiterentwicklung des Teilzeitrechts" wurde im Teilzeit - und Befristungsgesetz die Arbeitszeit FIKTION von 10 Stunden auf 20 Stunden pro Woche für die sogenannte Arbeit auf Abruf erhöht.
Insbesondere bei der Beschäftigung von Minijobs führt diese Anhebung zu Problemen.
In den Fällen, in denen Minijobber bei Ihnen auf Abruf die Arbeit verrichten, sollten Sie eine eindeutige Regelung zur wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit schriftlich vereinbaren.
Wenn keine solche Vereinbarung vorliegt, wird dennoch ein Arbeitslohn für 20 Stunden / Woche angenommen, worauf Sie die Beiträge zahlen müssen. Schlussendlich hätte der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf die Auszahlung des Arbeitsentgeltes.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.ebnerstolz.de/de/sozialversicherungstraeger-greifen-vermehrt-phantomlohn-auf-162150.html

Bei Rückfragen dazu melden Sie sich gerne jederzeit bei mir.

Die pinke Kanzlei ist ab Donnerstag, 01.08.2019, wieder, wie gewohnt, erreichbar.

Beste Grüße sendet Ihnen 
Ihre Daniela Kohl

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