Rechtsanwaltskanzlei Foos
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Rechtsanwaltskanzlei Foos
Rechtsanwalt Christoph Roland Foos Ich biete meinen Mandantinnen und Mandanten das gesamte Spektrum moderner Rechtsdienstleistungen. Prägend für meine Rechtsanwaltskanzlei ist das persönliche Verhältnis zu meinen Mandantinnen und Mandanten. Besuchen Sie unter www.ra-foos.de meine Informationsseiten im WorldWideWeb; erfahren Sie mehr über die Kanzlei und meine Arbeit für Sie ...
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Zugang der Erben zum Facebook Account Facebook ist verpflichtet, den Eltern einer minderjährig Verstorbenen als deren Erben Zugang zu dem Benutzerkonto und dessen Kommunikationsinhalten zu gewähren. Der Vertrag zur Nutzung von Facebook, den die Erblasserin abgeschlossen hatte, geht wie jeder andere schuldrechtliche Vertrag auf die Erben über. Eine unterschiedliche Behandlung des digitalen und des „analogen" Vermögens des Erblassers ist nicht gerechtfertigt. Urteil des Landgerichts Berlin vom 17.12.2015, Aktenzeichen 20 O 172/15
Erbrecht bei Patchwork-Familien | MDR.DE
Widerrufs-Joker: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Darlehensvertrag - Finanztip
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