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Gollwitzer Ingenieurbüro

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Sie sind Hersteller eines Produktes? Sie haben Fragen zum Thema CE? Sie brauchen eine Betriebsanleitung oder eine Risikobeurteilung? Hier sind Sie richtig!

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Bestandsschutz! Das hat doch Bestandsschutz! Wir sind ungern Überbringer schlechter Nachrichten aber diesen Begriff gibt es nicht für Gebrauchtmaschinen. Der Gebrauchtmaschinen Bereich ist innerhalb der EU nicht durch eine Richtlinie geregelt. Dies bedeutet jedes Land darf hier sein eigenes Bier brauen. In Deutschland regelt das ProdSG (Produktsicherheitsgesetz) das Bereitstellen auf dem Markt von Gebrauchtmaschinen. Achtung! Gilt auch für das Verleihen oder Verschenken von Maschinen. Als Arbeitgeber haben Sie darauf zu achten das alle Maschinen und Anlagen den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Zeitpunkt ihres Bereitstellens auf dem Markt (Produktionsdatum) entsprechen. Dies ist in der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) geregelt. Zusätzlich muss er aber auch alle Maschinen und Anlagen einer regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung unterziehen. Meist wird hierzu eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen. Hier kann sich eine Nachrüstungspflichten ergeben. Einen "Bestandschutz" gibt es nicht! Bei der Nachrüstung kann es sogar dazu kommen das Sie eine neue CE Kennzeichnung vornehmen müssen. Hier muss ihre Maschine jetzt den aktuellen Stand der Technik erfüllen. Schlagwort ist hier 'wesentliche Veränderung'. Manchmal kann es noch vorkommen das Altmaschinen noch keine CE-Kennzeichnung tragen. Diese Maschinen müssen eigentlich Verschrottet oder eine nachträgliche CE Kennzeichnung vorgenommen werden.

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Wie so oft im Leben hat man manches mal gehört aber Genaues weiß man nicht. Ich hab mich die letzten Tage mit Urheberrecht im Bezug auf Fotos bzw. Lichtbilder beschäftigt. Eines schonmal zuerst. Es gilt das Urheberrecht auch für Lichtbilder nicht nur für künstlerisch wertvolle Lichtbildwerke. Somit bleibt der Fotograf auch wenn er nur auf den Auslöser gedrückt hat immer Urheber seiner Lichtbilder. Dieses wird 50 Jahre ab Erscheinen des Bildes gewährt. Für Lichtbildwerke gilt das Urheberrecht sogar noch 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen und geht somit auf die Erben über. Der Urheber hat grundsätzlich das Recht zu bestimmen wie sein Werk verwendet wird. Er hat die Möglichkeit das Nutzungsrecht an seinen Fotos an Dritte abzutreten. Häufig macht sich in der Praxis über solche rechtlichen Themen keiner einen Kopf. Mach mal schnell ein Foto hiervon oder davon..ach das kann man ja per Email schnell weiterverbreiten. Oh tolles Bild und einfach für die eigenen Unterlagen weiterverwendet. Ich werde in Zukunft auf dieses Thema ein größeres Augenmerk legen. Hab nicht gedacht das es dazu soviel zu recherchieren gibt.

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Kostenlose Informationsveranstaltung "CE Kennzeichnung" - Wissen vertiefen und auffrischen. Man lernt ja nie aus.

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