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R.M. ADAM GmbH

Gutenbergstr. 13, Rastatt, Germany
Consulting Agency

Description

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Hygiene. Technologie und Service Am Anfang steht eine gewagte These: Luft ist ein Wirtschaftsfaktor.

Genauer gesagt: Reine Luft. Denn nur wo Raumluft strengste Normen erfüllt, entstehen Hightech-Lösungen in Technik und Wissenschaft. Nur dort werden Dienstleistungen an der Grenze des Machbaren erbracht.

Erfahren Sie mehr über Raumlufthygiene und was wir darunter verstehen. Lernen Sie uns als ein Unternehmen kennen, das sich seit Jahrzehnten erfolgreich den anspruchsvollsten Herausforderungen im Bereich der Reinlufttechnik stellt.

Auf dieser Website finden Sie erste Informationen über unser Unternehmen und unsere Leistungen. Gerne senden wir Ihnen darüber hinaus unsere Broschüren zu. Am Besten lernen Sie uns aber persönlich kennen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Einige kurze Informationen zum Thema Innenraumluft sowie dem Sick-Building-Syndrom ("Gebäude bezogenes Krankheitsbild"). Die darin enthaltene PDF: Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden, kann auf Bürogebäude und grössere Wohnanlagen leicht adaptiert werden.

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For our international Friends, here is a great guideline about all the needed Information: Legionella and the prevention of legionellosis FREE DOWNLOAD!! This book provides a comprehensive overview of the sources, ecology and laboratory identification of Legionella. It provides guidance on assessment and management of risks associated with potentially hazardous environments, such as cooling towers, pools and spa baths. The document also identifies necessary measures to prevent, or adequately control, the risk of exposure to Legionella bacteria for each particular environment. Outbreaks of legionellosis generally cause a high level of morbidity and mortality in the people exposed; therefore, the suspicion of an outbreak warrants immediate action. This publication reviews policies and practice for outbreak management and the institutional roles and responsibilities of an outbreak control team. Legionellosis is a collection of infections that emerged in the second half of the 20th century, and that are caused by Legionella pneumophila and related Legionella bacteria. The severity of legionellosis varies from mild febrile illness (Pontiac fever) to a potentially fatal form of pneumonia (Legionnaires’ disease) that can affect anyone, but principally affects those who are susceptible due to age, illness, immunosuppression or other risk factors, such as smoking. Water is the major natural reservoir for legionellae, and the bacteria are found worldwide in many different natural and artificial aquatic environments, such as cooling towers; water systems in hotels, homes, ships and factories; respiratory therapy equipment; fountains; misting devices; and spa pools. http://www.who.int/water_sanitation_health/emerging/legionella_rel/en/

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Mal wieder was neues in der Pipeline in Sachen Filter für RLT Anlagen... :) NORM-ENTWURF DIN EN ISO 16890-2:2015-01 - Entwurf Titel (deutsch): Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik - Teil 2: Ermittlung des Franktionsabscheidegrads und des Durchflusswiderstands (ISO/DIS 16890-2:2014); Deutsche Fassung prEN ISO 16890-2:2014 https://www.beuth.de/de/norm-entwurf/din-en-iso-16890-2/216706391

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Kennen Sie schon die EnEv? Was diese für Betreiber von Klimaanlagen fordert finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__12.html "Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV) § 12 Energetische Inspektion von Klimaanlagen (1) Betreiber von in Gebäude eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt haben innerhalb der in den Absätzen 3 und 4 genannten Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlagen durch berechtigte Personen im Sinne des Absatzes 5 durchführen zu lassen. (2) Die Inspektion umfasst Maßnahmen zur Prüfung der Komponenten, die den Wirkungsgrad der Anlage beeinflussen, und der Anlagendimensionierung im Verhältnis zum Kühlbedarf des Gebäudes. Sie bezieht sich insbesondere auf 1. die Überprüfung und Bewertung der Einflüsse, die für die Auslegung der Anlage verantwortlich sind, insbesondere Veränderungen der Raumnutzung und -belegung, der Nutzungszeiten, der inneren Wärmequellen sowie der relevanten bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes und der vom Betreiber geforderten Sollwerte hinsichtlich Luftmengen, Temperatur, Feuchte, Betriebszeit sowie Toleranzen, und 2. die Feststellung der Effizienz der wesentlichen Komponenten. (3) Die Inspektion ist erstmals im zehnten Jahr nach der Inbetriebnahme oder der Erneuerung wesentlicher Bauteile wie Wärmeübertrager, Ventilator oder Kältemaschine durchzuführen. Abweichend von Satz 1 sind die am 1. Oktober 2007 mehr als vier und bis zu zwölf Jahre alten Anlagen innerhalb von sechs Jahren, die über zwölf Jahre alten Anlagen innerhalb von vier Jahren und die über 20 Jahre alten Anlagen innerhalb von zwei Jahren nach dem 1. Oktober 2007 erstmals einer Inspektion zu unterziehen. (4) Nach der erstmaligen Inspektion ist die Anlage wiederkehrend mindestens alle zehn Jahre einer Inspektion zu unterziehen. (5) Inspektionen dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Fachkundig sind insbesondere 1. Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Gebäudeausrüstung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen, 2. Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in a) den Fachrichtungen Maschinenbau, Elektrotechnik, Verfahrenstechnik, Bauingenieurwesen oder b) einer anderen technischen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt bei der Versorgungstechnik oder der Technischen Gebäudeausrüstung mit mindestens drei Jahren Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Prüfung raumlufttechnischer Anlagen. Gleichwertige Ausbildungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erworben worden sind und durch einen Ausbildungsnachweis belegt werden können, sind den in Satz 2 genannten Ausbildungen gleichgestellt. (6) Die inspizierende Person hat einen Inspektionsbericht mit den Ergebnissen der Inspektion und Ratschlägen in Form von kurz gefassten fachlichen Hinweisen für Maßnahmen zur kosteneffizienten Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Anlage, für deren Austausch oder für Alternativlösungen zu erstellen. Die inspizierende Person hat den Inspektionsbericht unter Angabe ihres Namens, ihrer Anschrift und Berufsbezeichnung sowie des Datums der Inspektion und des Ausstellungsdatums eigenhändig oder durch Nachbildung der Unterschrift zu unterschreiben und dem Betreiber zu übergeben. Vor Übergabe des Inspektionsberichts an den Betreiber hat die inspizierende Person die nach § 26c Absatz 2 zugeteilte Registriernummer einzutragen. Hat bei elektronischer Antragstellung die nach § 26c zuständige Registrierstelle bis zum Ablauf von drei Arbeitstagen nach Antragstellung und in sonstigen Fällen der Antragstellung bis zum Ablauf von sieben Arbeitstagen nach Antragstellung keine Registriernummer zugeteilt, sind statt der Registriernummer die Wörter „Registriernummer wurde beantragt am“ und das Datum der Antragstellung bei der Registrierstelle einzutragen (vorläufiger Inspektionsbericht). Unverzüglich nach Erhalt der Registriernummer hat die inspizierende Person dem Betreiber eine Ausfertigung des Inspektionsberichts mit der eingetragenen Registriernummer zu übermitteln. Nach Zugang des vervollständigten Inspektionsberichts beim Betreiber verliert der vorläufige Inspektionsbericht seine Gültigkeit. (7) Der Betreiber hat den Inspektionsbericht der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen."

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Die Gefahr in Bremen ist laut den Behörden bis auf weiteres gebannt....

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Interessante Präsentation zum Thema: "Raumlufthygiene sichern bei Lüftungsanlagen" des Fachverband SHK Sachsen (Fachverband Sanitär Heizung Klima)

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Wir wünschen allen Freunden und Partnern eine frohe und besinnliche Osterzeit mit ihren Familien und Liebsten.

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Der dritte Tote. Noch immer keine Spur woher es kommt...

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Wer sich nicht schnell meldet mit seinem RKW in Bremen riskiert bis zu 50.000,- Euro Strafe...

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Bremen: Bis zu 50.000,- Euro Strafe, wenn man sein RKW nicht meldet...

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2 Infizierte in Delmenhorst gemeldet.

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