Kfz-Sachverständigenbüro Schor
Description
Jeder Unfallgeschädigte hat das Recht einen freien und unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Als Unfallgeschädigter haben Sie nach geltender Rechtsprechung immer das Recht einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten hierfür hat die gegnerische Versicherung zu tragen.
Da ein Kostenvoranschlag von der Werkstatt kein beweiskräftiges Dokument ist, erstelle ich Ihnen ein Schadengutachten zur Beweissicherung, damit Sie Ihre Kosten auch vor Gericht einfordern können.
Immer erreichbar unter der Nummer
07307 955 78 66