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Lohnsteuerhilfe Sauerland e.V.

, Schalksmühle, Germany
Finance Company

Description

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Hier erhalten Sie Informationen über unsere Leistungen in allen Einkommensteuerangelegenheiten die wir für unsere Mitglieder anbieten. Unsere Leistungen Im Rahmen einer Mitgliedschaft

Einkommensteuererklärung
Erstellen der kompletten Unterlagen

Behörden
Schriftverkehr und Einreichung der Erklärung beim Finanzamt

Steuererstattungshöhe
Berechnung des Betrages vorab

Steuerbescheide
Prüfung auf rechnerische und sachliche Richtigkeit

Rechtsmittelführung
bis zur Klage bei offensichtlich falschen Steuerbescheiden

Lohnsteuerermäßigung
Beratung und Antragstellung

Kindergeld
Beratung und Antragstellung

Eigenheimzulage mit Kinderzulage
Beratung und Antragstellung

Investitionszulage
Beratung und Antragstellung nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999

Freistellungsantrag
bei Einnahmen aus Kapitalvermögen

Riester- Bonus
Nur steuerliche Auswirkung

Steuervorteile nutzen
Ganzjährige Beratung und Hilfe bei Ihren Fragen

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Lohnt es sich für mich, bin ich verpflichtet und muss ich dann immer eine Steuererklärung abgeben? Diese Fragen werden uns oft gestellt und können wir in 90% der Fälle wie folgt beantworten: Wer hohe Kosten hat, viele Fahrten oder Fortbildungen macht, kann oft mit einer hohen Steuererstattung rechnen. Nicht jeder ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, jedoch kann sich eine Steuererklärung finanziell lohnen. Steuerpflichtige die freiwillig eine Steuererklärung abgeben, sind nicht verpflichtet weiterhin eine Steuererklärung abzugeben. Wer noch keine abgegeben hat, kann rückwirkend vier Jahre die Steuererklärungen nachreichen. Sie wissen nicht, ob sich eine Steuererklärung lohnt oder haben Bedenken, dass sich die Abgabe nachteilig auswirken könnte? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wir beraten und helfen Ihnen gerne. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Lohnsteuerhilfe Sauerland e.V. Beratungsstelle Schalksmühle Tel.: 02355 / 5298483 E-Mail: J.Dolle@lhs-ev.de

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Abgabefrist für die Steuererklärung verpasst? Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung erhalten? Wir helfen Ihnen gerne! Grundsätzlich haben Sie mit der professionellen Hilfe durch einen Berater bzw. eine Beraterin eines Lohnsteuerhilfevereins bis zum 31. Dezember Zeit, Ihre Steuererklärung abzugeben. Das Beste daran: Sie selbst müssen gar nichts dafür tun, das erledigt alles Ihr Berater. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe: Lohnsteuerhilfe Sauerland e.V. Beratungsstelle Schalksmühle Tel.: 02355 / 5298483 E-Mail: j.dolle@lhs-ev.de http://lhs-ev.de/

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Gesetzgebung: Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen (Bundestag) Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 12.5.2016 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BT-Drucks. 18/7457) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 18/8434) angenommen. Hierzu wird weiter ausgeführt: Danach müssen Steuererklärungen von Steuerpflichtigen, die sich nicht steuerlich beraten lassen, künftig nicht mehr bis Ende Mai, sondern erst bis Ende Juli abgegeben werden. Auch Steuerpflichtige, die von Steuerberatern beraten werden, erhalten zwei Monate mehr Zeit und müssen die Erklärung erst bis 28. Februar des übernächsten Jahres abgeben. Allerdings müssen Steuerzahler, die die Fristen nicht einhalten, mit einem Verspätungszuschlag von 25 € pro Monat rechnen. Der Zuschlag wird festgesetzt, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres abgegeben wurde. Kein Verspätungszuschlag wird erhoben, wenn keine Steuer fällig wird oder eine Steuererstattung erfolgt. Die Pflicht zur Vorlage von Belegen beim Finanzamt entfällt weitgehend. Die Steuerpflichtigen müssen allerdings damit rechnen, dass die von ihnen vorgehaltenen Belege von den Finanzämtern angefordert werden können. Ebenso ist vorgesehen, Steuererklärungen automatisiert zu bearbeiten. Der Schriftverkehr soll weitgehend auf elektronische Verkehrswege umgestellt werden. So sollen sich Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid über das Elster-Portal der Finanzverwaltung herunterladen können. Ebenfalls gegen das Votum der Opposition fand ein Entschließungsantrag der Grünen (BT-Drucks. 18/8436), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert worden war, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht zur Grundlage bei der Steuerveranlagung zu machen. Hinweis: Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wurde die zunächst geplante Erweiterung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs gestoppt. Lesen Sie hierzu unsere News "Gesetzgebung: Erweiterung des steuerlichen Herstellungskostenbegriffs gestoppt (DStV)", ebenfalls v. 17.05.2016. Die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat ist Mitte Juni vorgesehen. Quelle: Bundestag onine (il) Kontaktinformationen: Lohnsteuerhilfe Sauerland e.V. Beratungsstelle Schalksmühle Tel.: 02355 / 510 706 E-Mail: j.dolle@lhs-ev.de http://lhs-ev.de/

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Steuerentlastung Alleinerziehende 2015 – Ist das Fördergeld für Familien mit nur einem Elternteil auf Ihrem Konto eingegangen? Bereits Ende letzten Jahres hätte der erhöhte Freibetrag auf dem Bankkonto eintreffen müssen. Das sollten Mütter und Väter, die ihre Kinder alleine erziehen und die in der Steuerklasse 2 eingruppiert sind, unbedingt prüfen. Ist das nicht der Fall, dann können die Betreffenden nur noch über die Steuererklärung 2015 an ihr Geld kommen. Alleinerziehende erhalten seit 2015 für das erste Kind einen Entlastungsbetrag von 1.908 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich dieser um jeweils 240 Euro. [2014 - 1.308€] Gerne beraten wir Sie ausführlich über weitere Möglichkeiten der Steueroptimierung und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft. Kontaktinformationen: Lohnsteuerhilfe Sauerland e.V. Beratungsstelle Schalksmühle Tel.: 02355 / 510 706 E-Mail: j.dolle@lhs-ev.de http://lhs-ev.de/

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Darum lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen! Nicht jeder Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, seine Steuererklärung abzugeben. Aber wer hohe Kosten vor allem für den Beruf hat, für den kann sich die Mühe lohnen. Darum lohnt es sich, eine Steuererklärung zu machen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge: Jeden Monat wird Ihnen als Arbeitnehmer etliches vom Brutto-Lohn abgezogen. Diese Steuerabzüge sind allerdings nur eine Schätzung. In der Regel setzt der Staat dabei etwas höher an, als Sie tatsächlich an Steuern zahlen müssten. Damit will die Bundesregierung sich einerseits kontinuierlichen Geldfluss in die Staatskasse sichern und andererseits Ihnen als Steuerzahler am Ende des Jahres keine allzu hohen Nachzahlungen aufbürden. Die meisten Steuerzahler bekommen am Ende des Jahres sogar Geld zurück, weil sie etliche Ausgaben von der Steuer absetzen können. Nur wer seine Steuererklärung abgibt, kann eine Steuerrückerstattung erhalten. Manchen Schätzungen zufolge bekommen neun von zehn Steuerbürgern Geld vom Staat zurück. Sie können Ihre Steuerklärung sogar bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. http://lhs-ev.de/

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