Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. Beratungsstelle Rothenburg, Wolfgang Probst
Description
Beratungsstelle RothenburgWolfgang Probstgeprüft nach DIN 77700 ZVLTermine nach telefonischer Vereinbarung
Impressum:
Wolfgang Probst, Beratungstellenleiter
Beratungsstelle Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Tillyweg 12, 91541 Rothenburg
Telefon: 09861/7422 Email: HILORothenburg@aol.com
Inhaltlich verantwortlich gem.§ 55 II RStV: Wolfgang Probst (Anschrift s.o.)
Hier finden Sie das Impressum des Hauptvereins:
http://www.hilo.de/impressum-rechtliche-hinweise/
Mein Homepage: www.hilo.de/656505
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...
bei Finanzamt und Familienkasse;
bei Finanzgerichten;
beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit;
und zwar
allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen
nach § 4 Nr. 11 StBerG;
bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhalts-
leistungen erzielen, auch wenn sie daneben Einkünfte aus Kapital-
vermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften
(privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die
Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten
26.000 € nicht übersteigen;
auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungs-
leiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind;
beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung;
beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG;
beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung;
bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-
Rente) nach dem AVmG;
bei der Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage);
bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie den damit
zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz);
bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit
zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
bei Dienstleistungen im Haushalt/an Haus oder Wohnung (private
Reparatur- und Modernisierungsarbeiten);
bei der Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von
Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern);
bei der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbau-
prämie.
Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, erstellen Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel,