Bücherei St.Jakobus Regenstauf
Description
Bücherei Veranstaltungen und Buchvorstellungen Benutzungsordnung der
Gemeindebücherei St. Jakobus
93128 Regenstauf, Kirchplatz 8
Tel.: 0160 -5936102 ( nur während der Öffnungszeiten)
1. Allgemeines
Die Bücherei ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die jedem im Rahmen dieser Benutzungsordnung offen steht.
Sie dient dem allgemeinen Bildungsinteresse, der Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
Die Ausleihe ist kostenlos. Die Bücherei erhebt Verwaltungs- und Mahngebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung.
Die Bücherei hat festgelegte Öffnungszeiten. Diese werden durch Aushang bekannt gemacht.
2. Anmeldung
Für die Benutzung der Bücherei ist eine Anmeldung erforderlich
Personen über 18 Jahren melden sich persönlich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung an.
Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr wird nur dann ein Leserausweisausgestellt, wenn ihre gesetzlichen Vertreter der Anmeldung schriftlich zugestimmt haben. Die gesetzlichen Vertreter verpflichten sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt durch seine Unterschrift bzw. bei Beitreten der Bücherei die Benutzerordnung an.
Gleichzeitig stimmt er mit seiner Unterschrift der elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu.
3. Leserausweis
Jeder Benutzer erhält einen Leserausweis, der bei jeder Ausleihe mitzubringen ist.
Dieser Ausweis ist nicht übertragbar. Bei abmeldung ister der Ausweis zurückzugeben.
Änderungen der Anschrift oder des benutzernamens sowie der Verlust des Ausweises sind der Bücherei unverzüglisch zu melden. Für jeden Schaden, der durch Missbrauch des Ausweises entsteht, haftet der Benutzer.
4. Benutzung, Ausleihbedingungen und Ausleihbeschränkungen
Die Leihfrist für Bücher, Spiele, Kasetten, CDs, CD-Roms und Hörbücher beträgt 4 Wochen. für Zeitschriften und DVDs 1 Woche und kann maximal 1x verlängert werden. Die Verlängerung ist möglich, sofern keine Vorbestellung auf das betreffende Medium vorliegt. Die büchereileitung kann die Medienzahl pro Benutzer beschränken.
Die Medien sind fristgerecht und unaufgefordert zurückzugeben.
Bei überschreiten der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr gemäß der derzeit gültigen Gebührenordnung zu entrichten. unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.
Erfolgt auf die schriftliche Mahnung keine Rückgabe eines entliehenen Mediums innerhalb von zwei Wochen, ist die Bücherei berechtigt, an Stelle der Rückgabe des Mediums Schadensersatz zu verlangen.
Ausgeliehene Medien können vorgemerkt werden. Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
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