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Rechtsanwältin Mara Capellupo

Münzgasse 1, Nördlingen, Germany
Lawyer

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Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht  

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*Rechtsanwaltsfachangestellte(r) oder Sekretär(in) auf 450 € Basis gesucht* Ihr Aufgabenbereich besteht darin Schriftsätze nach Diktat anzufertigen, Akten zu führen, Termine mit Mandanten zu vereinbaren, Fristenkalender zu führen und weitere allgemeine Bürotätigkeiten wie Telefon- und Postdienst. Sehr gute Kenntnisse in MS-Office, einwandfreie Rechtschreibung und Grammatik, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit wird erwartet. Sie sollten außerdem gut mit Hunden zurechtkommen, da mein Hund in der Kanzlei dabei ist. Ich freue mich auf Ihre Bewerbungen an info@ra-capellupo.de oder Rechtsanwältin Mara Capellupo Münzgasse 1 86720 Nördlingen

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*Achtung Phishing E-Mails* Derzeit sind E-Mails im Umlauf die dem ersten Anschein nach von Amazon stammen und einen Abgleich von Adress- und Zahlungsdaten fordern. E-Mails und SMS-Benachrichtigungen von Amazon fragen niemals nach persönlichen Informationen oder bitten um Datenverifizierung in einem Link!

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*Dashcam-Videos im Zivilprozess verwertbar * Dies entschied das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Hinweisbeschluss vom 10.08.2017 - 13 U 851/17. Aufzeichnungen von Kamaras, welche in Fahrtrichtung fest auf dem Amaturenbrett installiert sind dürfen in einem Zivilprozess verwertet werden. Das Interesse des Beweisführers an einem effektiven Rechtsschutz und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör überwiege das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht insbesondere dann, wenn andere zuverlässige Beweismittel nicht zur Verfügung stünden, so das OLG.

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*Scheidungskosten sind nicht mehr steuerlich absetzbar* Anders als früher sind die Ausgaben für eine Scheidung nicht länger als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, so der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem gestern veröffentlichten Urteil (Urt. v. 18.05.2017, Az. VI R 9/16). Ausnahmen gebe es nach dem BFH nur, wenn der Steuerpflichtige ansonsten Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können.

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*Achtung Abzocke* Derzeit erhalten Unternehmer in Bayern ein Schreiben von "Gewerbeverzeichnis Bayern" Hierbei handelt es sich nicht um eine öffentliche Behörde oder ähnliches. Sie unterschreiben hier einen Zweijahresvertrag der Sie 1.584,00 € zzgl. MwSt kostet. Der Firmensitz von dem "Gewerbeverzeichnis" befindet sich außerdem in Bukarest.

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Unterhaltsvorschuss-Reform tritt rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft Bisher wurde Unterhaltsvorschuss für Kinder eines nicht zahlenden Elternteils bis zum zwölften Lebensjahr und höchstens 6 Jahre lang gezahlt. Mit der Reform wird nun der Unterhaltsvorschuss bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gezahlt. Die Befristung auf 6 Jahre entfällt. Eine Besonderheit gibt es nun für Alleinerziehende die Hartz-IV Leistungen erhalten: Für ältere Kinder (12. - 18. Lebensjahr) wird nur dann ein Unterhaltsvorschuss gezahlt, wenn das Kind nicht auf Hartz-IV Leistungen angewiesen ist oder der alleinerziehende Elternteil bei Hartz-IV-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 € brutto erzielt. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder bis zum 6. Geburtstag 150,00 € Kinder bis zum 12. Geburtstag 201,00 € Kinder bis zum 18. Geburtstag 268,00 €. Um ab Juli 2017 Leistungen zu erhalten, muss der Antrag auf Unterhaltsvorschuss bis spätestens 31.07. beim zuständigen Jugendamt gestellt sein.

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Neues zum Umgangsrecht vom BGH (Urteil vom 01.02.2017, XII ZB 601/15) Auch gegen den Willen eines Elternteils kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen durch eine gerichtliche Umgangsregelung ein Wechselmodell angordnet werden. Das bedeutet, dass das Kind zu 50 % beim Vater und zu 50 % bei der Mutter wohnt. Entscheidend ist ob das Wechselmodell im konkreten Fall dem Kindeswohl dient. Die Ablehnung des Wechselmodells durch einen Elternteil hindert eine solche Regelung für sich genommen noch nicht. Allerdings setzt das Wechselmodell eine bestehende Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus.

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Wenn Arbeitnehmer im Winter zu spät zur Arbeit kommen.... Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers wie er von seiner Wohnung zu seiner Arbeitsstätte gelangt. Den Arbeitnehmer trifft das sogenannte Wegerisiko. Dies bedeutet, dass er ernsthafte und geeignete Vorkehrungen dafür zu treffen hat, sich so rechtzeitig auf den Weg zu machen, dass er zur vorgesehenen Zeit mit der Arbeit beginnen kann. Bei Schneechaos oder Glatteis, einem Verkehrsstau oder bei einer Bestreikung von öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugstreik, Bahnstreik) liegt es daher ausschließlich in der Verantwortung des Arbeitnehmers, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Erscheint der Arbeitnehmer wegen eines Verkehrsstaus, Schneechaos, Streiks etc. zu spät oder überhaupt nicht zur Arbeit muss er die ausgefallene Arbeitszeit nacharbeiten. Ist dies aus arbeitsorganisatorischen Gründen nicht möglich muss er eine Lohnkürzung hinnehmen. Auch eine Abmahnung oder eine Kündigung durch den Arbeitgeber sind möglich. Also lieber in den kommenden Tagen etwas mehr Zeit für den Arbeitsweg einplanen!

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Ich wünsche allen Mandanten und Freunde der Kanzlei frohe Feiertage und ein glückliches neues Jahr!

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**Achtung Abzocke!** Unternehmer in und um Nördlingen erhalten derzeit von "Noerdlingen.Regista.online* Schreiben mit der Aufforderung das anliegende Formular auszufüllen und zurückzusenden um Unternehmerinformationen zentralisieren zu können. Dies ist kein Schreiben der Stadt Nördlingen! Sie unterschreiben hier einen kostenpflichtigen 3-Jahresvertrag in Höhe von 1.044 € zzgl. Umsatzsteuer!!!

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