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Residenzschlossverein Neustrelitz e.V.

c/o Hotel Schlossgarten, Tiergartenstr. 15, Neustrelitz, Germany
Nonprofit Organization

Description

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Spendenkonto:
IBAN: DE26 1505 1732 0035 0122 09
BIC: NOLADE21MST
Ansprechpartner: Jürgen Haase Die Stadt Neustrelitz ist im 2. Weltkrieg in ihrem wesentlichen Bestand nicht zerstört worden, ihr Zentrum spiegelt noch heute das Werden und Wachsen einer bescheidenen reichsfürstlichen Residenz europäischen Ranges wider. Im denkmalgeschützten Bestand und darüber hinaus gibt eine große Anzahl historischer Gebäude und Anlagen, die es zu erhalten und teilweise noch einer sinnvollen Nutzung zuzuführen gilt.
Basis der denkmalpflegerischen Bemühungen des Vereins sind insbesondere die Grundsätze der Charta von Venedig und die der Charta von Florenz, welche unserer Kenntnis nach auch das Handeln der staatlichen Denkmalpflege bestimmen.
In den letzten Jahren hat der Verein sich aufgrund aktueller Neugestaltungsabsichten der Kommune mit Hilfe von Städtebaufördermitteln insbesondere um den Erhalt der historischen Gestalt der Platzfläche des Marktes bemüht, leider ohne Erfolg – für wesentlich mehr Geld, als es die Erhaltung und Wiederherstellung des historischen Bestandes gekostet hätte, entstand ein moderner „Erlebnisplatz“ inmitten einer erhalten gebliebenen Barockanlage im Range eines ‚Stadtdenkmals’.
Es ist also dringend geboten, die Anstrengungen zu erhöhen, vor allem jede weitere Zerstörung der eigentlich unter dem Schutz einer (sich leider auch auf Neustrelitz auswirkenden schwachen) staatlichen Denkmalpflege stehenden Substanz zu verhindern bzw. durch eine Verbreiterung der Bevölkerungsinitiative dafür den Boden zu bereiten.

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Es wären auch Denkmalpfleger mit am Tisch gewesen - sorry, aber das bedarf einer Korrektur: am Tisch saß u.a. der (administrative) Leiter des Amtes für Kultur und Denkmalpflege MV, kein Denkmalpfleger!

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"Also diese Unverfrorenheit der Vertreter der Landesregierung ist nicht zu übertreffen! Man stelle sich vor, seit 70 Jahren wird auf den unter Denkmalsschutz stehenden Baulichkeiten "herumgefuhrwerkt"! Es werden Baracken und andere Gebäude drauf gebaut und wieder abgerissen, Wildwuchs begünstigt, mit schwerem Gerät gearbeitet, die Witterung darf alles - es wird also alles getan, um die Kellerdecken zu beschädigen und dann stellt sich ein Herr Brodkorb, ein Bauexperte ohne jede Qualifikation hin und behauptet mit seinen Worten einen solch horrenden Blödsinn! Wann endlich wird dieses unverantwortliche Vorgehen des auf Zeit in sein Amt berufenen Ministers gestoppt? Gibt es denn in der Landesregierung (die Ministerpräsidentin?) niemanden, der endlich eine vernünftige Vorgehensweise verlangt oder dem Herrn Brodkorb mal fachlich potente Leute zur Seite stellt, damit endlich das Denkmal gesichert, geschützt u n d genutzt wird? Nicht die Pfeiler sind am "Bersten", sondern die Geduld der Neustrelitzer, die wie Schwerin auch ein Recht auf eigene Geschichte haben!" Prof. Dr.-Ing. Helmut Böhme, Neustrelitz

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Im Vorfeld der heutigen Beratung im Finanzministerium MV über den weiteren Umgang mit dem Schlosskeller Neustrelitz haben wir uns mit einigen Argumenten der Landesregierung auseinandergesetzt: * auf der Grundrissfläche des Schlosses sei eine Erinnerung an den Baukörper mit Mitteln der Gartenarchitektur sinnvoll: - hier wird das absolut Primäre (der Baukörper Schloss) mit dessen Dekoration (dem Garten) gleichgemacht - in einer Stadt, in die das Grün der Landschaft förmlich hineinwächst, fehlt es zumindest im Schlossgartenbereich nicht an einer weiteren Grünfläche, sondern an der Darstellung des zentralen baulichen Bezugspunktes mit adäquaten Mitteln - es geht weder um Archäologie noch um Garten-, sondern BAU-DENKMALPFLEGE * die nicht mehr tragfähigen Decken könnten abgebrochen werden, um das Verfüllen zu ermöglichen: - das, was wir dort heute vorfinden steht unter Denkmalschutz, niemand DARF also auf die Idee kommen, von vornherein Teile dieses Denkmals zerstören zu wollen - abgesehen von damit verbundenen statischen Eingriffen sind es gerade die Kappengewölbe, die den ästhetischen Reiz des noch Vorhandenen ausmachen * nach Abbruch der Decken würde den Grundmauern die notwendige Aussteifung gegen den Druck des Erdreiches fehlen: - bereits auf den wenigen zur Verfügung stehenden aktuellen Bildern des Kellers ist die Dimension der Grundmauern erkennbar, die die übliche Stärke frei stehender Stützmauern übersteigt, der Keller ist kleinteilig, Zwischenwände stützen auch - das umgebende Erdreich hat sich seit der Bauzeit 1905-09 verfestigt und ist beispielsweise keinen verkehrsbedingten Erschütterungen ausgesetzt (Fußgängerbereich) * das Verfüllen des Kellers mit Einkorn-Sand würde das Mauerwerk „konservieren“: - von einer „Konservierung“ kann bei Mauerwerk nur gesprochen werden, wenn es rundum eine Feuchtigkeitssperre gäbe - der (siehe Bilder) überraschend gute Zustand der Grundmauern beruht ausschließlich darauf, dass trotz eindringenden Regenwassers eine ausreichende Belüftung des Mauerwerks durch Zugluft gegeben war - das Belassen von Mauerwerk im Erdreich bzw. sein Wiederzuschütten ist im Übrigen eine Methode der Archäologie und nicht der BAUDENKMALPFLEGE, um die es hier geht (dabei handelt es sich dann jedoch um Mauerwerk, welches bereits bis zu Jahrtausende allseitig von Erdreich umschlossen war) * das durch die lediglich wassergebundene Deckschicht ungehindert eindringende Regenwasser würde das Mauerwerk der Wände nicht schädigen, da für eine Entwässerung gesorgt würde: - richtig wird davon ausgegangen, dass es zwangsläufig zu einer Durchfeuchtung des eingebrachten Fließsandes kommen muss, und zwar relativ gleichmäßig, dann zusätzlich von innen auf die Wände wirkend - damit würden beste Voraussetzungen geschaffen für das Eindringen von Mineralsalzen in das bisher weitgehend intakte Mauerwerk – eine Schädigung (bisher durch die gegebene Belüftung vermieden) wäre unausweichlich - in feuchtem Sand mit wassergebundener Deckschicht könnten Pflanzenwurzeln wiederum ungehindert das Mauerwerk schädigen * nach Durchörterung des Kellerfußbodens und Einbringen einer Drainage-schicht wäre eine Entwässerung des Kellers möglich: - es ist davon auszugehen, dass die vorhandene Kellersohle noch immer eine Sperrfunktion gegen aufsteigendes Grundwasser ausübt, diese Funktion würde sträflich beseitigt - die tiefsten Punkte der Kellersohle befindet sich auf dem Niveau des Schlossgartens, in dem das Grundwasser sehr hoch ansteht (die Höhe des Grundwasserspiegels folgt bekanntlich dem Oberflächenverlauf, steigt also zum Schlossberg hin noch weiter an) - es ist also gar nicht sicher, ob die Entwässerung (zumindest zeitweilig) möglich sein wird, eine zusätzlichen Durchfeuchtung aus dem Grundwasserbereich kann gar nicht ausgeschlossen werden * der erlebbare Keller würde Neustrelitz nicht tausende Touristen mehr bringen: - niemand hat solche Erwartungen artikuliert - die ernüchternde Information des Tourismusverbandes MV jedoch, Neustrelitz hätte seit 2010 40% an Übernachtungen verloren und würde sich „unter Wert“ verkaufen, muss Ansporn sein, jeden (auch noch so kleinen) Baustein für eine Erhöhung der Attraktivität zu nutzen * die Geschichte von Mecklenburg-Strelitz würde im Kulturquartier genügend dargestellt: - nur wenige Museen auf der Welt können so attraktiv und interessant sein, wie originale historische Stätten (es sei denn, sie befinden sich in diesen Stätten selbst) - das Kulturquartier und die originalen historischen Stätten ergänzen einander und verweisen aufeinander - wer sich in der Saison regelmäßig auf dem Schlossberg aufhält (Mitarbeiter Straßenbauamt bzw. Landestheater) weiß, wie brennend das Interesse der Besucher an diesem historischen Ort ist * wegen der einsturzgefährdeten Decken wäre es viel zu gefährlich, den Keller begehbar zu machen: - der tatsächliche Zustand der denkmalgeschützten Kappengewölbe kann erst nach vollständiger Freilegung eingeschätzt werden - bei der geringen Deckenhöhe sind übrigens die während der Freilegung des Kellers notwenigen Sicherungsmaßnahmen leicht durch unkomplizierte Abstützungen möglich - einsturzgefährdete Bereiche MÜSSEN wiederhergestellt werden – eine interessante Aufgabe der Baudenkmalpflege im Sinne des öffentlichkeitswirksamen Bewahrens traditioneller Baukunst (Tourismus-Relevanz!) * egal auf welche Weise, es wäre ein „Schandfleck“ zu beseitigen: - nicht die denkmalgeschützten Reste des Ursprung der Stadt NEUstrelitz sind ein Schandfleck, die Vernachlässigung durch den Eigentümer ist das schändliche an der Angelegenheit - endlich hat die öffentliche Hand in gleicher Weise vorbildlich und sogar beispielgebend zu handeln, wie sie es mit Recht von allen privaten Eigentümer verlangt - übrigens, bei der gesetzlichen Verpflichtung des Eigentümers, ein Denkmal in seinem Bestand einer sinnvollen NUTZUNG (der besten Form von Denkmalpflege) zuzuführen werden die Strelitzer das Finanzministerium MV ganz sicher nicht allein lassen! * wenn man jetzt die Planungen ändere, bedeute das eine Steuergeldverschwendung: - das mag hinsichtlich der (nicht zielführenden) Planungen zutreffen, Ursache ist aber ein bereits planerisch nicht denkmalgerechter Umgang mit dem Areal - Planungen in Denkmalbereichen sind vor Baubeginn gar nicht abschließend möglich, sondern ergeben sich fortlaufend aus den Ergebnissen der Baubestandsuntersuchungen im Zusammenhang mit notwendigen Freilegungen, welche noch gar nicht begonnen haben - das Verwerfen von Fehlplanungen ist immerhin das kleinere Übel gegenüber baulich vollendeten Tatsachen, wie man sie gerade in der Luise-Gedenkstätte Hohenzieritz geschaffen hatte (dort hatte sich das Finanzministerium um den doppelten Schaden durch Vernichtung von Spendenmitteln einerseits mittels unnötiger Steuergeldausgaben andererseits keine Sorgen gemacht) Neustrelitz, 07.03.2018

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Nordkurier, 07.03.2018, Seite 3: Mehr als ein Kampf um einen Keller Seit Anfang des Jahres kocht die Diskussion um den Umgang mit den Resten des Residenzschlosses Neustrelitz hoch. Bürger und Vereine wollen die alten Gewölbe im Gegensatz zum Land bewahren. Heute könnten die Weichen noch einmal neu gestellt werden. von: Frank Wilhelm Neustrelitz. Die Kamera tastet sich durch das Dunkel. Backsteinwände sind zu sehen. Müllhaufen. Alte Flaschen, Kabel, Pfützen. Hier muss dringend geräumt werden, denkt sich der Betrachter, der auf der Video-Plattform Youtube auf den acht Minuten langen Film stößt. Doch es handelt sich nicht um irgendeinen Keller. Es geht um den Keller des nicht mehr existenten Residenzschlosses Neustrelitz. Die Gewölbe stehen wie das gesamte Areal des Schlossparkes unter Denkmalschutz. Alles gehört dem Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Gewölbe stehen aber eben in Neustrelitz. Die Bürger wollen mit diskutieren, wenn es um die Zukunft der Reste ihres Schlosses geht. Spätestens seit Ende 2017 kochen die Emotionen hoch in Neustrelitz. Seinerzeit wurde bekannt, dass das Land den Keller mit Sand verfüllen will. Der Residenzschloss-Verein hat sogar eine Plakataktion zur Rettung des Schlosskellers gestartet. „Denkmalgerecht freilegen“ statt zuschütten, so die Forderung, die Vereinsvorsitzender Jürgen Haase bekräftigt. Keinesfalls dürften die historischen Deckengewölbe eingerissen werden. Erst wenn die Gemäuer vorsichtig freigelegt wurden, sollte entschieden werden, wie es weitergeht, fordert er. Das „Fernziel“, die Wiedererrichtung des Schlosses, dürfe durch Baumaßnahmen wie die Verfüllung des Kellers nicht für immer verhindert werden. Im Finanzministerium zeigte man sich anfangs überrascht vom Gegenwind aus dem Osten. Minister Matthias Brodkorb (SPD) hatte sich in einem Interview sogar hinreißen lassen, zu erklären, den Keller „für nicht so attraktiv“ zu halten. Mittlerweile hat er angesichts der Kritik aus Neustrelitz aber eingelenkt. Heute hat er zum Schlosskeller-Gipfel eingeladen: Bürgermeister Andreas Grund (parteilos) und Fraktionsvorsitzende aus Neustrelitz sowie Vertreter des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege und des Landesbetriebs für Bau und Liegenschaften kommen zusammen. Legen Denkmalschützer die gleichen Maßstäbe an? Haase ist, was die Attraktivität des Schlosskellers betrifft, naturgemäß anderer Meinung als Brodkorb. Die Gewölbedecken beispielsweise würden von alter Handwerkskunst zeugen, die erhaltenswert sei. Ihn stört es, dass das Land mit seinem unter Denkmalschutz stehenden Eigentum so salopp umgehe. „Hier scheint eine Landesbehörde beim eigenen Vorhaben niedrigere Maßstäbe anzulegen als bei normalen Bürgern“, sagt Haase. Das Finanzministerium widerspricht: „Das Vorhaben wurde mit der Bestätigung der Denkmalpflegerischen Zielstellung vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege genehmigt“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums. Indes geißelt die renommierte Architekturhistorikerin Prof. Sabine Bock das Zuschütten eines Denkmals als „das größte Sakrileg der Denkmalpflege. Der Schaden wäre irreversibel, nicht umkehrbar“, sagte sie während eines „Gedankenaustausches“ zur Zukunft des Schlossareals Ende Januar in Neustrelitz. Das Symposium hatte die Stiftung Mecklenburg initiiert. Pikant: Zu deren Führung gehören Henry Tesch (CDU), Vorgänger Brodkorbs als Kultusminister, und Sigrid Keler (SPD), Brodkorbs Vorvorgängerin als Finanzministerin. Die mehr als 170 Teilnehmer waren sich einig, dass die Verfüllung des Kellers gestoppt werden müsse. Die Stadtvertretung hat sich zwischenzeitlich ebenfalls entsprechend positioniert. Die Frage ist, ob dieser Widerstand nicht zu spät kommt. Das Land kann darauf verweisen, dass es mit den Neustrelitzern schon seit Jahren über das weitere Vorgehen auf dem Schlossberg diskutiert, wie jüngst im Finanzausschuss des Landtages dargelegt wurde. So habe man sich auch mehrfach über das Strategiepapier des Vereins von 2009 mit dem Titel „Den Schlosskeller erhalten und erleben“ ausgetauscht. „Einvernehmlich“ sei man sich 2012 mit der Stadt einig gewesen, dass „eine Begehbarmachung und Nutzung der Kellerräume aufgrund der erheblichen Schädigung der Bausubstanz nur mit erheblichen technischen und finanziellen Aufwendungen realisierbar wäre“. Allerdings lässt sich das Land auch die Verfüllung des Kellers und die Herrichtung der Oberfläche einiges kosten: 1,2 Millionen Euro. Ein Versuch, die Wogen zu glätten Verfolgt man die Diskussion, wird klar, dass es auch um den grundsätzlichen Umgang der „großen“ Landesverwaltung mit einer „kleinen“ Stadt geht. Wie schon bei der Theaterdiskussion fühlen sich viele Neustrelitzer Politiker übergangen. Kurz vor dem heutigen Gespräch betonen die Streitparteien, einen Konsens anzustreben. Man werde „denkbare Handlungsoptionen besprechen“, heißt es aus dem Finanzministerium. Vor Kurzem hatte ein Sprecher getönt, es bleibe bei der Verfüllung des Kellers. Jetzt wird erklärt, dass der Auftrag noch nicht erteilt sei. Bürgermeister Grund will dafür werben, den Keller nicht „sofort mit Sand zu füllen“. Sein Ziel, das dem Votum der Stadtvertretung entspricht: In einem ersten Schritt den Keller räumen. Und dann, bei einem Vororttermin in Neustrelitz, am besten mit Brodkorb, über das weitere Vorgehen beraten. Doch wie könnte es weitergehen mit dem Schlosskeller? Freilegen, sanieren und mit begehbaren Glasplatten abdecken, um in das Untergeschoss des einstigen Schlosses hineinschauen zu können, sagt Haase. Es gebe 100 verschiedene Ideen, meint Henry Tesch. Das Wichtigste sei nun erst einmal: „Nicht einfach zubuddeln.“

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