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Baumühle Neuötting

Ludwigstraße 11, Neuötting, Germany
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Ein Beispiel zur kommenden Grillsaison ;-)

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Eine kleine Badewanneninspiration :-)

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Holen Sie sich den Urlaub nach Hause!

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Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest und erholsame Feiertage!

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Hier ein paar Eindrücke von Bädern die wir saniert haben. Direkte Vorher-Nacher Vergleiche.

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Hier ein paar Eindrücke unserer sanierten Treppen.

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KfW-Zuschuss für den Badumbau | Baumühle

Sie planen den Umbau Ihres Bades? Dann könnte Sie dieser Beitrag interessieren!

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DIE ENEV WIRD ZUM GEG -Aus drei alten Gesetzen soll ein neues werden- Bislang sind es drei Gesetze, die den Alltag der Baubranche maßgeblich prägen: das EnEG (Energieeinsparungsgesetz), die EnEV (Energieeinsparverordnung) und das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz). Diese drei sollen nun gebündelt und ersetzt werden durch ein neues, die Baubranche sicher ebenso prägendes Gesetz: das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). -Ein erster Entwurf wird in Berlin diskutiert- Die Bundesregierung will mit dem neuen Gesetz gleich zwei Ziele erreichen: Sie muss den von der EU vorgegebenen Niedrigstenergie-Gebäudestandard für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand einführen. Und sie steht bei der Bauministerkonferenz der Länder im Wort: Dort hat sie versprochen, die bislang drei Gesetze zusammenzuführen. Schon der erste Entwurf, der im Januar vorgelegt wurde, zeigt eine Menge spannender Neuerungen. Welche davon ihren Weg durch die Instanzen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes wie überstehen, darüber kann derzeit nur spekuliert werden. -Am 1. Januar 2018 soll es in Kraft treten- Hinter dem neuen Gesetz stehen zwei Berliner Ministerien, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Mit vollem Namen heißt das neue Gesetz „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kältebereitstellung in Gebäuden“. Der erste Entwurf umfasst 114 Paragrafen und hat sechs Anlagen, insgesamt sind so etwa 90 Seiten Dokument entstanden. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wenn alles klappt wie geplant, soll es am 1. Januar 2018 in Kraft treten. -Für die Praxis soll einiges einfacher werden- Es steckt eine ganze Reihe neuer Überlegungen drin: Das Energieeinsparrecht für Gebäude soll strukturell ganz neu konzipiert und vereinheitlicht werden. Das bedeutet, dass auch bisherige Diskrepanzen der alten Regelungen behoben werden. Anwendung und Vollzug des Energieeinsparrechts soll damit in der Praxis deutlich leichter werden. Die EU-Gebäuderichtlinie fordert den energetischen Standard eines Niedrigstenergiegebäudes für Neubauten. Angewandt wird das anfangs allerdings nur für Nichtwohngebäude, die von der öffentlichen Hand errichtet werden. Dort soll das Gesetz ab 2019 greifen. Private Neubauten werden dann in einer zweiten Stufe der Umsetzung mit einbezogen, vermutlich bis spätestens 2021.

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Unser letztes abgeschlossenes Projekt: Umbau einer Konditorei/Café in eine Steuerkanzlei Wir bedanken uns recht herzlich bei der Familie Sax für den Auftrag! Hier ein paar Eindrücke:

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