Fachschule für Heilerziehungspflege/-hilfe Memmingen
Description
Offizielle Seite der Fachschule für Heilerziehungspflege/-hilfe Memmingen
der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH Impressum: http://www.schulen.bfz.de/fachschulen/informationen/impressum.rsys
Alle wichtigen Infos zu den Ausbildungen:
(die Ausbildungen sind Schulgeldfrei!!)
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Staatlich anerkannter/anerkannte Heilerziehungspfleger/-in
(Ausbildungsdauer 3 Jahre)
Aufnahmevoraussetzungen:
den mittleren Schulabschluss und
eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens 2-jähriger Dauer. (Ist dieser Berufsabschluss nicht für die Heilerziehungspflege förderlich, muss
noch eine einjährige Tätigkeit in einem für die Heilerziehungspflege förderlichen Aufgabengebiet nachweisbar sein) oder
eine mindestens 2-jährige berufliche Tätigkeit in einem für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderlichen Auf-gabengebiet. Bei Fachabitur genügt ein 1-jähriges Praktikum oder
die 4-jährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes
Tätigkeitsbeschreibung:
Der/die Heilerziehungspfleger/-in trägt die unmittelbare erzieherische Verantwortung für eine Gruppe behinderter Menschen aller Altersstufen und Schweregrade der Behinderung. Da er/sie dem Menschen mit Behinderung als Bezugsperson am Nächsten steht, beinhaltet dies die Sorge für das leibliche Wohl, die eigenverantwortliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung der Gemeinschaftsfähigkeit. Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer Atmosphäre der Geborgenheit sowie des sich-Wohl-und-Sicher-Fühlens.
Aufgrund seiner/ihrer Ausbildung ist der/die Heilerziehungspfleger/-in befähigt, bei therapeutischen Maßnahmen mitzuwirken und diese fortzuführen. Ziel aller dieser Bemühungen soll es sein, den Menschen mit Behinderung zur größtmöglichen Selbstständigkeit, Lebenserfüllung und Eingliederung in die Gemeinschaft zu führen.
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Staatlich anerkannter/anerkannte Heilerziehungspflegehelfer/-in
(Ausbildungsdauer 1 Jahr)
Aufnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss und
eine abgeschlossene Berufsausbildung von mind. 2-jähriger Dauer. (Ist dieser Berufsabschluss nicht für die Heilerziehungspflege förderlich, muss noch eine einjährige Tätigkeit in einem für die Heilerziehungspflege förderlichen Aufgabengebiet nachweisbar sein) oder
eine mindestens 2- jährige berufliche Tätigkeit in einem für die Arbeit in der Heilerziehungspflege förderlichen Aufgabengebiet. Bei Fachabitur genügt ein 1- jähiges Praktikum. Oder
die 4- jährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes.
Tätigkeitsbeschreibung:
Der/die Heilerziehungspflegehelfer/-in arbeitet mit Menschen aller Altersstufen und Schweregrade der Behinderung.
Da der/die Heilerziehungspflegehelfer/-in dem Menschen mit Behinderung als Bezugsperson am Nächsten steht, beinhaltet dies die Sorge für das leibliche Wohl, die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung der Gemeinschaftsfähigkeit. Voraussetzung dafür ist die Schaffung einer Atmosphäre der Geborgenheit sowie des sich Wohl- und Sicher-Fühlens. Ziel der Tätigkeit des/der Heilerziehungspflegehelfers/-in soll es sein, den Menschen mit Behinderung zur größtmöglichen Selbstständigkeit, Lebenserfüllung und Teilhabe in der Gesellschaft zu führe
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Station 17 - BAND FÜR MENSCHEN MIT UND OHNE HANDICAP Das Wort „Inklusion“ fällt erst nach einer Stunde Gespräch. „Inklusion heißt: Menschen mit Behinderung nehmen teil. Aber es bedeutet auch, nicht zwischen Kategorien wie Mann oder Frau, hetero- oder homosexuell zu unterscheiden. In dem Moment, in dem wir Musik machen, ist so ein Status total unerheblich.“ Und was ist mit dem unseligen Begriff „behindert“? „Ich spreche lieber von Menschen mit Behinderung. Das lässt offen, ob der Mensch behindert ist oder behindert wird. Diesen Status sucht man sich ja nicht selber aus.“