Rechtsanwaltskanzlei Maisenhälder und Kollegen Memmingen - Mindelheim
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mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit 8 Rechtsanwälten, davon 5 Fachanwälte Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, Archithektenrecht, Mietrecht, Baurecht, Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Ordungswidrigkeitenrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht,
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LAG Rheinland-Pfalz: Arbeitsvertrag oder Einfühlungsverhältnis? LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.09.2017 - 3 Sa 263/17, BeckRS 2017, 134444 1. Der Umstand, dass der Kläger jedenfalls zwei Tage für die Beklagte tätig war, reicht für sich genommen nicht aus, um ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Denn auch die Vereinbarung eines Einfühlungsverhältnisses, um zu ermitteln, ob überhaupt ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann, mit dem Ziel, sich wechselseitig kennenzulernen und die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit zu klären, ist jedenfalls ebenfalls möglich. 2. Es ist insoweit keineswegs Sache der Arbeitgeberin, den Abschluss eines Einfühlungsverhältnisses zu beweisen. Aus der Tatsache, dass der "Arbeitnehmer" (Kläger) gearbeitet hat, ergibt sich nicht zwingend, dass dies auf der Basis eines vereinbarten Arbeitsvertrages erfolgte. Für die Vereinbarung des Arbeitsverhältnisses ist aber, da es sich um eine anspruchsbegründende Tatsache handelt, der Kläger voll umfänglich darlegungs- und beweisbelastet. (Leitsätze der Redaktion) mehr
BAG: Mindestlohn bei der Vergütung von Bereitschaftszeiten BAG, Urteil vom 11.10.2017 - 5 AZR 591/16 (LAG Niedersachsen), BeckRS 2017, 133025 Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn gem. § 1 II 1 MiLoG für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde und damit für alle Stunden, während derer der Arbeitnehmer die gem. § 611 I BGB geschuldete Arbeit erbringt. Zur vergütungspflichtigen Arbeit zählt dabei nicht nur Vollarbeit, sondern auch Bereitschaft.
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