Rechtsanwälte Noack & Wagner
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Ihr Problem ist unser Job - Von Arbeitsrecht bis Verkehrsrecht, wir helfen Ihnen! Jeder möchte sein Problem gerne in den Händen eines Spezialisten wissen. Leider sind Spezialisten schwer zu finden. An diesem Punkt haben wir angesetzt und uns durch unsere insgesamt 4 Fachanwaltstitel zu Ihrem Vorteil spezialisiert. Unser Expertenwissen bieten wir Ihnen an mittlerweile 4 Standorten - und damit auch in Ihrer Nähe - an.
An unseren Standorten in Meerane und Schmölln finden Sie zusätzlich renommierte, überregional tätige Steuerberater, mit denen wir seit Jahren rechtliche und steuerliche Probleme gemeinschaftlich lösen und damit eine Beratungsleistung "aus einem Guss" anbieten.
Wir vertreten Unternehmen, Betriebsräte sowie Privatpersonen und arbeiten mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen und Automobilclubs, auch dem ADAC, zusammen.
Neben unseren Fachbereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht stehen wir Ihnen auch in allen anderen rechtlichen Fragen gerne und kompetent zur Seite.
Ihr Problem ist unser Job!
Dirk Noack & Michael Wagner
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facebook.comIch bin seit 20 Jahren im Betrieb beschäftigt. Da der Chef ständig mit 3 Monatslöhnen in Verzug war, hatte ich ihn zuerst abgemahnt und nach Ablauf der Zahlungsfrist fristlos wegen Lohnrückstandes gekündigt. Heute erfahre ich, dass der Chef die gesamten Rückstände ausgeglichen und den Kollegen auch noch eine Prämie für die Geduld gezahlt hat. Da ich ebenfalls auf den Lohn warten musste, habe ich den Chef auf meine Prämie angesprochen. Der Chef antwortete, dass er mir die Prämie nicht zahlen wird, weil ich nicht mehr betriebszugehörig bin. Wie ist die Rechtslage? A) da ich nicht abgewartet, sondern abgemahnt und gekündigt habe, steht mir die Prämie nicht zu B) mir steht die Prämie ebenfalls zu C) mir steht die Prämie und die Verdiensteinbuße für maximal 7 Monate zu
Ich bin Gehaltsempfänger und verdiene den gesetzl. Mindestlohn für eine 40-Std.-Wo. in Höhe von monatlich brutto € 1.532,27. Mit meinem Gehalt sind lt. Vertrag 10 Überstunden pro Monat abgegolten. Da einige Kollegen Urlaub haben, leiste ich jetzt schon den 4. Monat die 10 Überstunden. Auf Empfehlung meines Anwalts fordere ich den Chef auf, mir die 40 Überstunden zu bezahlen. Der Chef lehnt ab und verweist auf die Regelung im Arbeitsvertrag. Desweiteren sei ich Gehaltsempfänger. Wie ist die Rechtslage? A) der Chef muss die Überstunden bezahlen B) da ich nur die 10 Überstunden im Monat gemacht habe, die abgegolten sind, steht mir keine Überstundenvergütung zu C) da ich Gehaltsempfänger bin, ist die konkrete Arbeitszeit für meine Gehaltshöhe ohne Bedeutung, so dass ich generell keine Überstunden bezahlt bekomme
Mein Ehemann hat für 3 Wochen eine Ferienwohnung an der Ostsee gemietet. Leider habe ich keinen Urlaub bekommen, so dass ich nur an den Wochenenden hinfahren kann. Gestern hat er sich beim Kitesurfen das Bein gebrochen und sein Arzt attestiert, dass er nicht alleine in der Ferienwohnung zurecht kommt. Da der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei kurzzeitiger Verhinderung in meinem Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist, beantrage ich eine 2-wöchige Pflegezeit beim Chef. Der Chef entgegnet, dass er die Pflegezeit an der Ostsee nicht genehmigen wird. Wie ist die Rechtslage? A) der Chef muss die Pflegezeit genehmigen und Entgeltfortzahlung leisten B) der Chef muss die Pflegezeit genehmigen, aber er muss keine Entgeltfortzahlung leisten, da nicht ich, sondern mein Ehemann krank ist C) der Chef kann die Pflegezeit an der Ostsee ablehnen, da sie einer Urlaubsgewährung ohne Verbrauch von Urlaubstagen gleich kommt
Bei meiner Einstellung vor 6 Jahren hatte der Chef mir eine betriebliche Altersvorsorge gewährt. Vereinbart ist: wenn ich das Arbeitsverhältnis selber kündige, bleibt der Vertrag beim Betrieb, wenn der Chef mich kündigt, kann ich den Vertrag mitnehmen. Heute habe ich dem Chef gesagt, dass ich zum 15.05.18 kündige. Der Chef hat entgegnet, dass meine betriebliche Altersvorsorge dann bei ihm bleibt. Wie ist die Rechtslage? A) eine betriebliche Altersvorsorge ist betriebsbezogen und kann daher nie mitgenommen werden B) ich kann den Vertrag über die betriebliche Altersvorsorge mitnehmen C) wie vereinbart bleibt der Vertrag beim Chef, da ich selber kündige
Mein Arbeitsvertrag enthält den Passus: Einwendungen gegen die Richtigkeit der Gehaltsabrechnung sind bis zum Letzten des Folgemonats schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die Richtigkeit der Gehaltsabrechnung als zugestanden. Heute ist mir aufgefallen, dass der Chef mir die vereinbarten Überstundenzuschläge seit Jahren nicht gezahlt hat. Als ich ihn darauf anspreche, weist er mich auf die Klausel im Arbeitsvertrag hin und sagt zu, den letzten Monat nachzuzahlen. Die vorherigen Monate seien nicht mehr angreifbar. Wie ist die Rechtslage? A) der Chef muss die Überstundenzuschläge seit dem 01.01.15 nachzahlen B) da ich die Nichtzahlung der Überstundenzuschläge seit Jahren akzeptiert habe, stehen sie mir gar nicht mehr zu C) der Chef muss nur die Überstundenzuschläge des letzten Monats nachzahlen
Ich arbeite seit 11 Jahren im Betrieb. Beim Vorstellungsgespräch hatte der Chef damals einen Stundenlohn von € 10,- angeboten. Verdient habe ich seit Beginn einen Stundenlohn von € 11,-. Heute sprach der Chef mich an, dass er mir seit 11 Jahren versehentlich pro Stunde € 1,- zuviel gezahlt hat. Er wird nichts zurückfordern, aber ab diesem Monat nur den vereinbarten Stundenlohn von € 10,- zahlen. Wie ist die Rechtslage? A) ich bin froh, dass der Chef den in den letzten 11 Jahren zuviel gezahlten Lohn nicht zurückfordert, wozu er berechtigt wäre B) da ein Stundenlohn von € 10,- vereinbart war, kann der Chef den Stundenlohn von € 11,- anfechten und ab diesem Monat € 10,- pro Stunde zahlen C) der Chef muss weiterhin € 11,- pro Stunde zahlen
Ich arbeite im Außendienst und verdiene monatlich brutto € 1.800,-. Meine Fahrt- u. Reisekosten, die sich im Monat auf ca. € 500,- belaufen, bekomme ich erst im Folgemonat erstattet. Da mein Konto bis zur Reisekostenerstattung überzogen ist, bitte ich den Chef, mir monatlich einen Reisekostenvorschuss in Höhe von € 450,- zu zahlen. Der Chef lehnt ab, da ich nicht pfändbar bin und er eine Überzahlung nicht zurückbekommen würde. Wie ist die Rechtslage? A) mir steht kein Vorschuss zu, da der Chef riskieren würde, eine Überzahlung nicht zurückzubekommen B) mir steht kein Vorschuss zu, da ich im ersten Monat nur sparsamer hätte leben müssen, um nicht in die Überziehung zu rutschen C) mir steht ein Vorschuss zu
Ich arbeite 30 Std./Wo. und verdiene Mindestlohn. Da ich von dem Verdienst nicht leben kann, habe ich eine Nebentätigkeit über 15 Std./Wo., obwohl der Arbeitsvertrag jegliche Nebentätigkeit verbietet. Der Chef hat von meiner Nebentätigkeit erfahren und mich unter Hinweis auf den Arbeitsvertrag aufgefordert, die Nebentätigkeit sofort zu beenden. Wie ist die Rechtslage? A) auf Grund des vertraglich vereinbarten Verbotes kann der Chef mich fristlos kündigen B) ich darf die Nebentätigkeit fortsetzen und der Chef darf mich deshalb nicht kündigen C) auf Grund des vertraglich vereinbarten Verbotes muss ich die Nebentätigkeit sofort beenden
Ich habe am 01.02.18 ohne Arbeitsvertrag im Betrieb angefangen, arbeite 40 Std./Wo. und bekomme ein Gehalt in Höhe von brutto € 1.486,-. Heute habe ich den Chef darauf angesprochen, dass mein Gehalt im März den gesetzlichen Mindestlohn unterschreitet. Der Chef hat erklärt, dass ich im Februar mehr als den gesetzlichen Mindestlohn verdient habe und sich das übers Jahr ausgleicht. Wie ist die Rechtslage? A) der gesetzliche Mindestlohn darf in der Addition des Gehaltes über 12 Monate nicht unterschritten werden B) der Chef darf Monate, in denen das Gehalt über dem Mindestlohn liegt, mit Monaten, in denen das Gehalt unter dem Mindestlohn liegt, verrechnen C) der Chef muss im März brutto € 69,84 nachzahlen
Der Chef hat jedem Mitarbeiter in 2017 2 Tage Urlaub pro Monat bewilligt und sämtliche Urlaubsanträge, die darüber hinausgingen, abgelehnt. Ich bin der Meinung, dass mir 2 Wochen Urlaub am Stück zustehen und wollte diesen Resturlaub im März 2018 nehmen, was der Chef abgelehnt hat, da ich bereits 24 Tage Urlaub hatte. Wie ist die Rechtslage? A) mir stehen weitere 2 Wochen Urlaub zu B) mir steht kein weiterer Urlaub zu, da allen Mitarbeitern nur 2 Tage Urlaub pro Monat gewährt werden C) mir steht kein weiterer Urlaub zu, da ich bereits 24 Tage Urlaub hatte
Ich arbeite Vollzeit. Um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen, habe ich mit dem Chef einen Vertrag über 30 Std./Wo. und einen Minijob über 12 Std./Wo. Heute kündigte der Chef meinen 30-Std.-Vertrag, den Minijob will er fortführen. Wie ist die Rechtslage? A) ich arbeite künftig nur noch 12 Std./Wo. B) ich arbeite künftig weiter 42 Std./Wo. C) da mich die Kündigung des Minijobs weniger belasten würde, hätte er den kündigen müssen
Der Chef hat heute verkündet, dass er den Gebäudedienstleister zum Monatsende gekündigt hat, um Kosten zu sparen, und wir unsere Arbeitsplätze dann während der Arbeitszeit selber sauber machen müssen. Wie ist die Rechtslage? A) die Sauberkeit des Arbeitsplatzes ist Aufgabe des Chefs B) da wir die Arbeitsplatzreinigung während der Arbeitszeit durchführen, ist dies vom Weisungsrecht des Chefs umfasst C) die Regelung ist kein Problem, da wir relativ viele Auszubildende haben, denen wir die Arbeitsplatzreinigung übertragen werden