Rechtsanwaltskanzlei Schultes
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facebook.comIm Hinblick auf die bevorstehenden Ostertage: Die EU-Kommission hat eine Verordnung erlassen, wonach in der Osterwoche bis einschließlich Ostermontag kein Alkohol verkauft werden darf". Eine Ausnahme macht nur der Messwein bei Gottesdiensten. Selbstständige und Rechtsanwälte sind ebenfalls von der temporären Prohibition ausgeschlossen. Diese Berufsgruppen können sich in Apotheken, Arztpraxen und Anwaltskanzleien mit einem Alkohol versorgen.
"Jeder lebendige Gedanke ist eine Welt im Werden, jede wirkliche Tat ein sich offenbarender Gedanke." (Sri Aurobindo) Liebe Mandanten, liebe Freunde, das ausklingende Jahr möchte ich nutzen, um mich mit den Worten dieses indischen Philosophen für Ihre/Eure lebendigen Gedanken und geschätzten Taten zu bedanken. Ich freue mich auf eine weitere so inhaltsreiche Zeit mit Ihnen/Euch. Für die kommenden Feiertage wünsche ich Ihnen/Euch wohlverdiente Erholung und eine stille, aber auch fröhliche Zeit mit Ihren/Euren Lieben. Möge das neue Jahr Ihnen/Euch alle Wünsche erfüllen, und Sie/Euch mit viel Zufriedenheit beschenken. Weihnachtliche Grüße Thomas Schultes