RIGHTS PLUS
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www.rightsplus.de Hattest Du Probleme mit Deinem Flug?
RIGHTS PLUS ist Dein kompetenter Partner, wenn es um die Durchsetzung von Fluggastentschädigungen geht.
Wir bieten Dir einen kompetenten Service und eine hohe Erfolgsquote bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen im Zusammenhang mit der Fluggastrechteverordnung.
Dabei übernehmen wir sämtliche Vertretungsanliegen gegenüber den Fluggesellschaften. Du profitierst von unserer fachlichen Expertise und Erfahrung auf diesem Gebiet.
Für genauere Infos besuche unsere Website:
https://www.rightsplus.de/
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facebook.comWir arbeiten nach wie vor mit Hochdruck an der neuen Website und freuen uns diese mit ein wenig Verzögerung in wenigen Wochen online präsentieren zu können. https://www.rightsplus.de/
Ein weiteres erfolgreiches Jahr von RIGHTS PLUS geht zu Ende. Auch in diesem Jahr konnten wir euch unterstützen und eine Vielzahl von Entschädigungszahlungen gegen die jeweilige Fluggesellschaft durchsetzen. Für das entgegengebrachte Vertrauen und die vielen Weiterempfehlungen möchten wir uns bei euch herzlich bedanken. Im neuen Jahr werden wir wieder unser Bestes geben und uns für eure Rechte stark machen. Wir dürfen euch bereits jetzt verraten, dass wir zu Beginn des neuen Jahres mit unserer neuen Website online gehen werden. Neben einer schöneren Optik und verbesserten Abfragemaske bieten wir euch nun auch Unterstützung bei der Rückzahlung von Ticketkosten stornierter Flugtickets und bei Problemen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gepäckstücken (z.B. Gepäckschaden bzw. Gepäckverlust) an. Wir freuen uns bereits jetzt auf das neue Jahr und wünschen euch einen schönen Jahresausklang, besinnliche Festtage und einen guten Start in das neue Jahr. Euer RIGHTS PLUS Team
Fluggesellschaft Niki meldet Insolvenz an Nachdem die Lufthansa gestern ihr Angebot zurückgezogen hat und es keine weiteren Kaufinteressenten mehr gibt, heißt es nun für Niki „Insolvenz und Grounding“. Der Flugverkehr wird ab sofort eingestellt. Mehr Informationen unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/fluggesellschaft-niki-stellt-flugverkehr-ab-sofort-ein-15339551.html
Drohender Streik bei Ryanair Bei Ryanair droht der erste Pilotenstreik der Geschichte. Ob und wann es tatsächlich zu Streiks kommen wird bleibt abzuwarten. Weitere Informationen unter: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/gewerkschaft-cockpit-ruft-ryanair-piloten-zum-streik-auf-15336976.html
Flugausfälle bei Ryanair Nachdem Ryanair kürzlich angekündigt hat, in den kommenden Wochen bis zu 2100 Flüge streichen zu wollen, findet man nunmehr eine Liste der gestrichenen Flüge auf der Homepage von Ryanair: (https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/aktuelle-reise-info/flugannullierungen3). Betroffene sollen zudem per E-Mail benachrichtigt werden. Wieder einmal sind die Fluggäste die Leidtragenden. In vielen Fällen bestehen jedoch Ansprüche gegen Ryanair. Ryanair selbst soll die Kosten der Flugstreichungen inklusive der Ausgleichsansprüche auf rund 20 Millionen Euro beziffert haben. Mehr zu dem Thema: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ryanair-veroeffentlicht-liste-der-gestrichenen-fluege-15204941.html Bist auch du von der Streichung eines oder mehrerer Flüge betroffen? Dann melde dich bei uns, wir setzen deinen Entschädigungsanspruch in Höhe von bis zu 600€ durch! www.rightsplus.de
Summer is back Endlich ist der Sommer zurück und wir können wieder kräftig Sonne tanken, gute Laune inklusive. Die beste Zeit, um noch einmal die Koffer zu packen und den Sand an den Füßen zu spüren. Sollte es bei eurer Reise zu Problemen mit dem Flug kommen, meldet euch. Wir kümmern uns um alles und setzen eure Entschädigung in Höhe von bis zu 600 € durch. Das RIGHTS PLUS Team wünscht euch eine schöne Resturlaubszeit!
Air Berlin stellt Insolvenzantrag Die zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands Air Berlin ist nach jahrelangen Verlusten insolvent. Ein Übergangskredit der Bundesregierung über 150 Millionen Euro soll zunächst den Flugbetrieb für die nächsten 3 Monate sichern. Auf der Homepage versichert Air Berlin, dass es zu keinen Änderungen der Flugpläne kommen soll. Weiterhin behalten alle gebuchten Tickets ihre Gültigkeit und alle vorgesehenen Flüge sind weiterhin buchbar. Weitere Informationen zu dem Thema: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/air-berlin-fluggesellschaft-meldet-insolvenz-an-a-1162831.html http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/air-berlin-fluggesellschaft-meldet-insolvenz-an-15152414.html
34 Stunden Verspätung Am Wochenende saßen rund 260 Passagiere eines Condorflugs in Frankfurt fest. Erst nach 34 Stunden Wartezeit hob der Flieger nach Kuba ab. Zuletzt kam es für 170 Passagiere im Juli zu einer 44-stündigen Verspätung während eines Flugs der Condor Airline nach Teneriffa. Weitere Informationen unter: http://hessenschau.de/panorama/condor-flug-hebt-mit-34-stunden-verspaetung-ab,condor-flug-kuba-100.html
Fluggesellschaften müssen Flugreisende rechtzeitig über Flugplanänderungen informieren Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich zugunsten der Flugreisenden entschieden, dass Fluggesellschaften grundsätzlich dazu verpflichtet sind, Flugreisende mindestens zwei Wochen vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit über Änderungen zu unterrichten. Eine Abwälzung auf den Reisevermittler (bspw. Online Reisebüro) ist nicht möglich. Die Beweislast für den Nachweis der Unterrichtung liegt bei den Fluggesellschaften. Kann die Airline nicht belegen, dass der Kunde rechtzeitig informiert wurde, muss sie den hierfür vorgesehenen Ausgleich zahlen. Die Ausgleichzahlung liegt bei bis zu 600€ pro Person. Weitere Informationen hierzu: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/eugh-urteil-fluggesellschaften-muessen-ueber-aenderungen-des-flugtermins-informieren-15010568.html?utm_medium=email&xtor=EREC-7-%5BFinanzen-Analysen%5D-20170511&utm_campaign=Newsletter_FAZ_Finanzen-Analysen&utm_source=FAZnewsletter
Ausgleichszahlung bei Vogelschlag Der sogenannte Vogelschlag fällt unter die Kategorie der „außergewöhnlichen Umstände“. Dies sieht auch der Europäische Gerichtshof so. Damit scheidet in einem solchen Fall ein Anspruch auf Entschädigung grundsätzlich aus. Allerdings kommt in besonders gelagerten Fällen ein Entschädigungsanspruch dennoch in Betracht. Beispielsweise dann, wenn die Verzögerung des Fluges maßgeblich auf einem anderen Umstand beruht, der wiederum nicht als außergewöhnlicher Umstand einzuordnen ist. So zum Beispiel bei einer Verzögerung des Fluges aufgrund eines „technischen Problems“, denn technische Probleme fallen grundsätzlich nicht unter die Kategorie der „außergewöhnlichen Umstände“. Weitere Informationen hierzu findet ihr unter: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/vogelschlag-eugh-101.html
Partnerkanzlei erfolgreich vor Amtsgericht Erding (TUIfly) Wir haben in der Vergangenheit bereits wiederholt über die Flugausfälle bei TUIfly und der damit einhergehenden Entwicklung informiert. In unserem letzten Artikel haben wir über zwei aktuelle Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover berichtet, die zugunsten der Fluggäste ausgingen. Unserer Partnerkanzlei ist es nunmehr ebenfalls gelungen vor dem Amtsgericht Erding ein Urteil zugunsten eines von den TUIfly-Flugausfällen betroffenen Fluggastes zu erstreiten. Wir sind zuversichtlich, dass wir –zusammen mit unserer Partnerkanzlei- weitere positive Urteile zugunsten der TUIfly-Betroffenen erstreiten werden und damit einhergehend die Entschädigungszahlungen seitens TUIfly geleistet werden. Wenn auch du von den Flugausfällen der TUIfly betroffen bist oder sich bei dir eine vergleichbare Problematik im Zusammenhang mit einer anderen Fluggesellschaft stellt, dann zögere nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Dir gerne und setzen deinen Entschädigungsanspruch durch. https://www.rightsplus.de/
Ver.di kündigt Streikpause an Der Streik an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld, der am Freitag letzter Woche, Montag und Dienstag einen Ausfall von rund 1900 Flügen verursacht hat und von dem ca. 10.000 Passagiere betroffen waren, soll laut Ver.di morgen früh um 5 Uhr vorerst bis Sonntag beigelegt werden. Die Gewerkschaft Ver.di hatte am Freitag den 10.03.2017 das Bodenpersonal zum Streik im Tarifkonflikt um bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen aufgefordert und diesen bis Dienstag verlängert. Durch die Streikpause soll der Arbeitgeber zu einer „Nachdenkpause“ angehalten werden, so Ver.di. Bei einem Streik bestehen in der Regel keine Entschädigungsansprüche für Passagiere. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/berliner-flughaefen-ver-di-verspricht-streikpause-bis-sonntag-a-1138703.html