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Frauenbüro Göttingen

Hiroshimaplatz 1-4, Göttingen, Germany
Consulting Agency

Description

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Frauenbüro Göttingen Seit 1948 steht im Grundgesetz unter Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. 1993 wurde dies noch um eine Selbstverpflichtung des Staates erweitert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

WIE SIEHT ES MIT DIESEM VERFASSUNGSANSPRUCH IN DER WIRKLICHKEIT AUS?

Die jungen Frauen verfügen heute über eine besonders gute Schulbildung. Dennoch entscheiden sie sich bei ihrer Ausbildungs- und Studienwahl noch immer überproportional häufig für "typisch weibliche" Berufsfelder oder Studienfächer - die meisten Mädchen wollen Bürokauffrau, Arzthelferin, oder Friseurin werden. Dies sind Berufen mit geringer Bezahlung und schlechten Aufstiegsmöglichkeiten. Obgleich ca. 400 Ausbildungsberufe für junge Frauen zugänglich sind, werden 60% in nur 10 Berufen ausgebildet.

Bei fast zwei Drittel der Fälle geht die Mutter in die Elternzeit und ist während dessen nicht erwerbstätig, in einem weiteren Drittel ist die Mutter während der Elternzeit teilweise erwerbstätig. In lediglich knapp fünf Prozent der Haushalte teilen sich die Partner die Elternzeit. Der Anteil von Männern, die Elternzeit beantragen liegt bei 14 Prozent. Damit sind Väter immer noch drastisch unterrepräsentiert.

Über alle Branchen hinweg verdienen Frauen im Durchschnitt weniger als ihre männlichen Kollegen - im Durchschnitt 23 Prozent.

Jede vierte Frau ist im Laufe ihres Lebens von Gewalt in einer Beziehung betroffen.

Da das Ziel der völligen Gleichberechtigung der Geschlechter noch immer nicht erreicht ist, ist es weiterhin nötig, dass kommunale Gleichstellungsbeauftragte sich für die Belange der Bürgerinnen einsetzten.

In Göttingen verfolgt das Frauenbüro seit seiner Einrichtung 1987 das Ziel, zur Verwirklichung der verfassungsrechtlich garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene beizutragen. Die gesetzliche Arbeitsgrundlage befindet sich in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO § 5a) und im Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetztes (NGG).

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Das Programm zum internationelen Frauentag endet am Dienstag den 20.März mit einer Veranstaltung zum Entgelttransparenzgesetz. Wie wird das Gesetz umgesetzt und welche Instrumente braucht es, um für mehr Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern zu sorgen.

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Die historische Seite – wofür in Göttingen gestritten wurde – steht am Samstag im Mittelpunkt des Stadtrundgangs „Lernet wählen! 100 Jahre Frauenwahlrecht – 100 Jahre streiten“. Der Rundgang startet am 21.04.18. um 11.00 Uhr an der Jacobikirche mit der Historikerin Dr. Karin Gille–Linne und der Kulturwissenschaftlerin Alice Pfaffenrot.

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Mehr dazu unter: http://www.frauenbuero.goettingen.de/aktuell.php?navId=01

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Im Rahmen des internationalen Gedenktages "NEIN ZU GEWALT AN FRAUEN" wird das Theaterstück "Die Wortlose" im Apex aufgeführt!

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Im Rahmen des Programms zum internationalen Tag "Nein zu Gewalt an Frauen" STOPP! Setze Grenzen und wehre dich! Mit einfachen Mitteln und ein wenig Übung kann jede Frau* in unterschiedlichen unangenehmen oder bedrohlichen Situationen gewappnet sein. In diesem Workshop könnt ihr die Grundlagen einer effektiven Selbstverteidigung im Alltag erlernen und eure eigene Stärke entdecken. Besondere sportliche Voraussetzungen sind nicht erforderlich. Samstag, 25.11.2017, 10-16 Uhr und Sonntag, 26.11.2017, 11-15 Uhr Teilnahmebeitrag: 25 €, ermäßigt: 15 € Anmeldung bis zum 20.11.2017 bitte telefonisch unter der 0551/57453 oder per E-Mail an mail@kore-goettingen.de!

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