Karosserie Nüssle GmbH
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Unfallreparaturen
Glasschäden,
Hol- und Bringservice,
24 Stunden Abschleppdienst
Ausbeulen ohne zu lackieren,
Klimaservice,
Fahrzeugaufbereitung
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Wir suchen nach Betriebsvergrößerung einen Karosserie-und Fahrzeugbauer zur Erweiterung unseres Teams. Du solltest haben: - Kenntnisse im Bereich Demontage/Montage von Karosserieteilen - Instandsetzen und ausbeulen von Karosserieteilen - Schweißen, Hartlöten und Löten unsere Voraussetzungen: - Selbstständiges Arbeiten - Teamfähigkeit - Motivation Weitere Details können gerne bei Interesse gerne in einem persönlichen Gespräch besprochen werden. Gerne nehmen wir Bewerbungen auch persönlich an. per Post: Karosserie Nüssle GmbH z.Hd. Herrn Zenker Robert-Bosch-Str. 16 71116 Gärtringen
...bei einem Unverschuldeten (Haftpflichtschaden) Unfall, was tun? Schnell ist es passiert - durch eine kleine Unachtsamkeit kann es schnell zum Unfall kommen. Wichtig ist, in dieser Situation einen klaren Kopf zu behalten und die richtigen Schritte einzuleiten. Ihre Rechte: 1. Sie können die Werkstatt selbst bestimmen! Versicherungen haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben, - Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählte Werkstatt reparieren lassen. -> d.h., Sie entscheiden wo und ob Ihr Fahrzeug repariert werden soll 2. Sie können bei einem Freien Sachverständiger ein Gutachten beauftragen! Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. -> Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Aber: Liegt von vornherein erkennbar nur ein so genannter Bagatellschaden vor (Schadenshöhe - je nach Gerichtsbezirk - nicht höher als ca. 500.- bis 770.- Euro), werden die Kosten für das Gutachten grundsätzlich nicht von der Versicherung des Unfallgegners übernommen. 3. Ihnen steht eine Mietwagen zur Verfügung! Ist Ihr Auto nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit und muss schadensbedingt zur Reparatur in der Werkstatt verbleiben, können Sie für diesen Zeitraum grundsätzlich einen Mietwagen beanspruchen. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer alternativ Nutzungsausfall geltend machen. 4. Sie können einen Rechtsanwalt hinzuziehen! Die Kosten für den Rechtsanwalt hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. Fragen Sie uns, fragen Sie den Profi, - wir helfen Ihnen gerne! :) Tel.: 07034 - 22 0 33 Ihr Karosserie Nüssle - Team
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unser Abschlepp-Service ist 24h für SIE erreichbar Tel.: 07034 - 22 0 33
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Damit Sie mobil bleiben, wenn Ihr Fahrzeug in Reparatur ist.