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TAT - Flensburger Tagestreff für wohnungslose Männer

Johanniskirchhof 19-19a, Flensburg, Germany
Nonprofit Organization

Description

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Der TAT-Flensburger Tagestreff für wohnungslose Männer und Männer mit Wohnproblemen ist eine ambulante Anlauf- und Beratungsstelle des Diakonischen Werkes.

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Ab Dezember beim LieblingsHEMPELS-Verkäufer/ -Verkäuferin erhältlich!

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2016 lebten ca. 860000 Menschen auf der Straße, laut bitterer Prognose der BAG Wohnungslosenhilfe werden es 2018 ca. 1,2 Millionen...

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Wir freuen uns über jede Spende: Empfänger: Kirchenkreis SL-FL IBAN: DE61 5206 0410 0806 4036 54 BIC: GENODEF1EK1 Verw.-zweck: TAGESTREFF Mit einer Spende ermöglichen Sie z.B. den Kauf von zusätzlichen Lebensmitteln für das gemeinsame Frühstück und Mittagessen, Hygieneartikel, Medizinische Versorgung, Bekleidung. Aber auch größere Anschaffungen, wie z.B. eine Waschmaschine oder Schlafsäcke und Isomatten können aus Spendenmitteln finanziert werden. Gerne können Sie auch Sachspenden wie Kaffee, Milch und Zucker, Konserven, Strümpfe, warme Unterwäsche, Mützen, Rasierer, Rasierschaum, Zahnpasta, Hundefutter etc. persönlich im Tagestreff abgeben und sich über unsere Arbeit informieren! Tel.: 0461 4808323.

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Warten auf's gemeinsame Mittagessen...

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Am 07. und 14.10. in Kiel!

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Leider haben wir keine freiwillige Friseurin (mehr) im Tagestreff...

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Wer etwas zu dem Übergriff sagen kann, meldet sich bitte bei der Polizei! Wir wünschen dem Verletzten gute und schnelle Besserung!

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Wohnungslose haben noch bis zum 01. September Zeit, sich ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen! Hier in Flensburg geht das ganz einfach im Rathaus in Zi. 106 oder 107 in der Zeit Mo-Mi 8:30- 12:00Uhr, Do 8:30-17:30 Uhr und Fr 8:30-12:30 Uhr! PRESSEMITTEILUNG Bundestagswahl 2017: Die Zeit drängt für wohnungslose Menschen Eintrag in das Wählerverzeichnis muss bis zum 01. September beantragt werden Berlin, 22.08.2017. Damit wohnungslose Menschen ohne festen Wohnsitz ihr Wahlrecht wahrnehmen können, müssen sie bis zum 1. September ihren Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), der Dachverband der Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, weist auf die in wenigen Tagen ablaufende Frist hin. Wohnungslose Bürgerinnen und Bürger sind oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune verzeichnet. Um bei den Bundestagswahlen dennoch ihr Wahlrecht wahrnehmen zu können, müssen sie bis spätestens zum 01. September 2017 schriftlich die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Zuständig für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von wahlberechtigten Deutschen, die sich - ohne eine Wohnung innezuhaben - im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten, ist das Wahlamt der Gemeinde, in der der Antrag gestellt wird. Der formlose Antrag muss den vollen Namen, das Geburtsdatum sowie die persönliche Unterschrift des bzw. der Antragstellenden aufweisen. Anstelle einer persönlichen Postanschrift können Wohnungslose die Anschrift der Gemeindeverwaltung angeben. Der Antrag muss nicht persönlich abgegeben werden. Er kann auch durch eine andere Person oder per Post übermittelt werden. Vom 04. bis zum 08. September 2017 kann die Eintragung der Daten im Wahlamt persönlich geprüft werden. Bei fehlerhaften oder unvollständigen Angaben sollte sofort Widerspruch eingelegt werden. Briefwahl Für eine Briefwahl muss ein weiterer Antrag gestellt werden. Der hierfür zu nutzende Vordruck kann beim Wahlamt ausgestellt und in vielen Fällen auch von der Internetseite der zuständigen Gemeindeverwaltung heruntergeladen werden. Wurde die betreffende Person ins Wählerverzeichnis aufgenommen, kann sie ihre Briefwahlunterlagen bei der Gemeindeverwaltung abholen und bei Bedarf auch schon vor Ort ausfüllen und einreichen. Damit wäre die Wahl vollzogen. Eine schriftlich bevollmächtigte Person kann für bis zu vier Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen abholen. Sammelanträge stellen Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W: „Wichtig ist: Bei der Wahl zum Bundestag können auch Sammelanträge an das Wahlamt gestellt werden. Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sollten solche Sammelanträge vorbereiten und einreichen, um die Eintragung ins Wählerverzeichnis so niedrigschwellig wie möglich zu gestalten. Sammelanträge müssen die vollständigen Daten von allen aufgeführten Wahlberechtigten enthalten und von allen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.“ Die BAG W begrüßt es ausdrücklich, dass bei der Bundestagswahl der Eintragungsvorgang entbürokratisiert wurde und durch die Möglichkeit der Sammelanträge auch deutlich niedrige Hürden gesetzt sind als bei Landtags- und Kommunalwahlen. Thomas Specht: „Wir appellieren nochmals an Kommunen sowie an die Einrichtungen und Dienste der Wohnungslosenhilfe: Informieren Sie aktiv und aufsuchend wohnungslose Menschen, die ohne festen Wohnsitz in Ihrer Kommune leben, über ihr Stimmrecht und ermöglichen Sie ihnen die Stimmabgabe komplikationslos und unbürokratisch.“ Berlin, den 22.08.2017 Ca. 3.500 Zeichen Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Werena Rosenke, Ltg. Presse& ÖA, stellv. GF, Tel. (030) 284 4537 – 11, (01 51) 16 70 03 03, E-Mail: werenarosenke@bagw.de Dr. Thomas Specht, GF, Tel. (030) 284 4537 – 15, (01 51) 25 25 02 11, E-Mail: thomasspecht@bagw.de

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