Rechtsanwaltskanzlei Keubke
Description
Medizinrecht, Arzthaftung, Jagdrecht, Waffenrecht Der Schwerpunkt meiner in Erfurt, und somit im Herzen von Thüringen, gelegenen Kanzlei liegt auf dem Gebiet des Arzt-, Apotheken- und Medizinprodukterechts. Diese Rechtsgebiete umfassen alle diejenigen Normen, die sich unmittelbar oder mittelbar auf das Arzt-Patienten-Verhältnis, die ärztliche Berufsausübung, die Tätigkeit des Apothekers und auf die Herstellung, Zulassung und Anwendung von Medizinprodukten beziehen.
Dabei bin ich sowohl für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen als auch für Patienten tätig. Die bei der Vertretung der jeweiligen Seiten gesammelten Erfahrungen helfen mir, die unterschiedlichen Interessenlagen besser zu verstehen, Fälle objektiv einzuschätzen und eventuelle Einwände der Gegenseite vorwegzunehmen. Dieses gewährleistet aus meiner Sicht eine umfassendere und bessere Beratung für Sie als Mandant.
Über diese Rechtsgebiete hinaus bin ich auch im Jagd- und Waffenrecht tätig.
Impressum:
Anbieter und verantwortlich im Sinne des TMG:
Markus Keubke
Rechtsanwalt
Magdeburger Allee 134
99086 Erfurt
Telefon: 0361 - 65 88 73 0
Fax: 031 - 65 88 73 19
E-Mail: post [at] keubke.de
Steuernummer:
156/238/06135
Die zuständige Rechtsanwaltskammer ist:
Rechtsanwaltskammer Thüringen
Bahnhofstraße 46
99084 Erfurt
www.rak-thueringen.de
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
(verliehen durch die RAK M-V, Bundesrepublik Deutschland)
berufsrechtliche maßgebliche Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Standesregeln der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
Die berufsrechtlichen Regelungen nebst Erläuterung finden Sie auch auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer. www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht
Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Riethorst 2, 30659 Hannover. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Nutzungsbedingungen:
Allein durch die Nutzung dieser Internetseiten entsteht noch kein Mandatsverhältnis oder ein sonstiges Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Internetseitenanbieter. Eine Beauftragung des Rechtsanwalts Keubke kommt erst dann zu Stande, wenn eine durch den Nutzer unterschriebene Originalvollmacht per Post zugesendet wird und der Anbieter insoweit die Mandatsübernahme schriftlich bestätigt.
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facebook.comDa muss man sich über nichts mehr wundern.
http://keubke-medizinrecht.de/aktuell/beweislast-bei-nicht-dokumentierter-untersuchung/