Heilberufeplus
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EXPERTENWISSEN AUS EINER HAND.
Kooperativ den Anforderungen und Veränderungen am Gesundheitsmarkt begegnen, Lösungsvorschläge erarbeiten und die Umsetzung zielführend und effizient begleiten.
Dies ist der Anspruch der HeilberufePlus Experten, die mit Ihrem Leistungsangebot Ärzten, Zahnärzten und Apothekern zur Verfügung stehen - interdisziplinär und ergebnisorientiert.
HeilberufePlus bündelt und koordiniert Kompetenz für Ihren Erfolg!
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Wie GERL ist das denn? Unser Heilberufe Plus Kooperationspartner Thomas Reinmöller (Gerl Dental) bietet eine echten Knüller für Jungmediziner an. Es handelt sich hierbei um eine traumhafte Fortbildungsexkursion, bei der die Teilnehmer alles Wissenswerte zur Existenzgründung erfahren können. Wir glauben, dass es kaum einen schöneren Ort für den gemeinsamen Austausch geben kann…. schaut es euch einfach mal an!
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PRAXISVERSICHERUNG IM FOKUS Ja, auch Ärzte werden krank. Und wer krank ist, sollte sich schonen und sich voll und ganz auf seine Genesung konzentrieren dürfen. Ohne Sorgen um die Praxis oder die hohen fortlaufenden Kosten. Status Quo Zum Start in die Selbstständigkeit wählten in der Vergangenheit viele Ärzte eine Krankentagegeldversicherung zur Absicherung des Praxisvertreterhonorars im Krankheitsfall. Man ist i.d.R. von der Annahme ausgegangen, dass zukünftig ein Vertreter zur Verfügung steht und dieser weiterhin Umsätze generiert, welche zur Deckung der Praxiskosten und des persönlichen Einkommens genutzt werden können. Ärztemangel – Hilfe, kein Vertreter in Sicht! Nicht erst seit gestern häufen sich jedoch die Stimmen, dass es in vielen Regionen schwierig bis sogar unmöglich ist, adäquate und der Fachrichtung entsprechende Vertreter zu finden! Die Folge ist ein Stillstand der Praxis. Neben den privaten Lebenshaltungskosten laufen in diesem Fall auch die fixen Praxiskosten - wie beispielsweise Kredit- oder Leasingraten, Miete oder Personalkosten - ungebremst weiter. Nicht selten liegt die Höhe dieser Praxiskosten bei 50 bis 70% des Praxisumsatzes und bleibt von der bestehenden Absicherung völlig unberücksichtigt. Zur Deckung der Absicherungslücke kann eine s. g. Praxisausfall- oder auch Praxisunterbrechungsversicherung dienen. Wichtig ist jedoch, dass das Bedingungswerk und die Annahmerichtlinien klar, transparent und fair formuliert sind. Darüber hinaus steht die Möglichkeit eines Abschlusses in starker Abhängigkeit zum persönlichen Gesundheitszustand. Daher ist eine anonymisierte Risikovoranfrage im Vorfeld bei allen relevanten Anbietern ratsam. Falls bereits die Absicherung über eine Kombination aus Krankentagegeld und Praxisausfallversicherung besteht, sollte mind. einmal pro Jahr eine Prüfung der korrekten Summen erfolgen. Empfehlenswert ist hierfür ein bevollmächtigter unbürokratischer Austausch zwischen Makler und Steuerberater. Autor: Heilberufe Plus Experte Peter Berkowski (Geschäftsführer Berkowski Finanz GmbH) http://www.heilberufe-plus.de/die-experten http://www.berkowski-finanz.de/
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Rheumatologen sind Mangelware In einem aktuellen Memorandum zur rheumatologischen Versorgung in Deutschland weist die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) unter anderem auf einen eklatanten Mangel an internistischen Rheumatologen in Deutschland hin. ◾Seit dem Jahr 1994 (Zeitpunkt der Veröffentlichung des ersten Memorandums der DGRh) hat sich die Epidemiologie der rheumatischen Erkrankungen kaum verändert. Nach wie vor ist die Häufigkeit der Erkrankung hoch, wobei Frauen häufiger als Männer betroffen sind. ◾Bei der Versorgung von Rheuma-Patienten lassen sich im Vergleich zu 1994 deutliche Fortschritte verzeichnen. Diese äußern sich in einem früheren Kontakt zu einem Rheumatologen, in der Nutzung fortschrittlicherer Diagnostik- und Therapiemethoden, in wesentlich höheren Remissionsraten sowie in einer Verlagerung der Versorgung in den ambulanten Sektor. ◾Nach wie vor herrscht bundesweit ein großer Mangel an Rheumatologen. Bei der internistisch-rheumatologischen Versorgung der Erwachsenen fehlen 771 Ärzte, was mehr als der Hälfte des Gesamtbedarfs entspricht. Bei den Kinderrheumatologen fehlen aktuell 56 Ärzte. ◾Verbesserungsbedarf besteht auch im Hinblick auf eine bessere strukturelle Verzahnung aller "Sektoren" bei der Langzeitversorgung der Patienten. ◾Ferner gibt es Defizite bei der Versorgung in den Bereichen Rehabilitation, Krankengymnastik, Ergotherapie und Patientenschulung. Unser Kommentar: In Deutschland sind rund 1,5 Mio. Erwachsene (rund zwei Prozent der erwachsenen Bevölkerung) von einer rheumatischen Erkrankung betroffen. Darüber hinaus leiden ca. 20.000 Kinder an Rheuma. Bereits seit mehr als 10 Jahren machen die Rheumatologen auf die prekäre Versorgungssituation aufmerksam. Sie fordern unter anderem mehr Lehrstühle für die internistische Rheumatologie. Gegenwärtig gibt es bundesweit nur sechs rheumatologische Lehrstühle (Berlin Charité, Erlangen, Freiburg, Gießen, Hannover, Lübeck). Entsprechend gering ist auch die Zahl der Weiterbildungsstellen. Abhilfe könnten auch die neuen Bedarfspläne schaffen. Einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt zufolge sind künftig Unterquoten für Subspezialisierungen innerhalb der Bedarfsplanung angedacht. Gegenwärtig werden internistische Rheumatologen in einer gemeinsamen Arztgruppe mit anderen Fachinternisten beplant, wodurch eine bedarfsgerechte Feinsteuerung nicht möglich ist. Neben den internistischen Rheumatologen und den Kinderrheumatologen können auch Orthopäden und Unfallchirurgen eine Zusatzweiterbildung "Rheumatologie" erwerben. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht die Beratung und Durchführung der operativen Therapie, die physikalische Therapie (Krankengymnastik und Ergotherapie), die Injektionsbehandlung und die medikamentöse und interventionelle Schmerztherapie sowie die orthopädietechnische Versorgung. Autorin: Dr. Elisabeth Leonhard | Rebmann Research
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Masterplan 2020 verabschiedet Nach langen Verzögerungen wurde am 31.3.2017 "Masterplan Medizinstudium 2020" beschlossen. Ziel ist die Modernisierung des Medizinstudiums und damit auch die künftige Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Insgesamt umfasst der Masterplan ein umfangreiches Maßnahmen-Paket mit über Punkten (zum Beschlusstext vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_Pressemitteilungen/2017/2017_1/170331_Masterplan_Beschlusstext.pdf). Wichtige Änderungen betreffen: ◾Verbesserung des Praxisbezugs während des Studiums: Ausrichtung der Lehre an der Vermittlung arztbezogener Fähigkeiten (z.B. besondere Berücksichtigung des Arzt-Patienten-Gesprächs) ◾Stärkung der Allgemeinmedizin (Studierende verbringen während des Praktischen Jahrs ein Quartal in der ambulanten Versorgung; Vermittlung allgemeinmedizinischer Inhalte möglichst ab dem ersten Semester sowie über das gesamte Studium hinweg ◾Betonung kommunikativer und sozialer Fähigkeiten (Auswahl der Bewerber richtet sich stärker an sozialen und kommunikativen Kompetenzen sowie der besonderen Motivation für das Medizinstudium) ◾Option für die einzelnen Bundesländer der Einführung einer Landarztquote (Länder können bis zu 10% der Medizinstudienplätze vorab an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein) ◾Veränderungen bei der Studienstruktur und den Ausbildungsinhalten (bessere Anleitung zu wissenschaftlichem Arbeiten während der Ausbildung (Umgang mit wissenschaftlichen Konzepten und Methoden) ◾Einrichtung einer Expertenkommission (Aufgaben: Untersuchung der Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und die Kosten, Erarbeitung eines Vorschlags zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte) Kommentar: Die Reform könnte einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung im ländlichen Raum und insgesamt zur Verbesserung der Versorgung leisten. Offen ist jedoch die Frage der Finanzierung. Schätzungsweise rund 300 Mio. Euro werden jedes Jahr für die Umsetzung der Reform anfallen. Die Ermittlung der genauen Kosten ist Aufgabe der Expertenkommission, der für diese Aufgabe eine Frist von 12 Monaten zugestanden wird. Indessen hat der Streit über die Finanzierung bereits begonnen. Während die Gesundheitsminister das Kultus- und Wissenschaftsressort in die Pflicht nehmen möchten, ist die Kultusministerkonferenz nicht zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel durch die Länder bereit. Stattdessen schlagen sie zur Finanzierung spezielle Zuschläge auf die Fallpauschalen vor. Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2017/maerz/masterplan-medizinstudium-2020.html
Haftungsfrage nach doppeltem Ärztepfusch - VersicherungsJournal Deutschland
http://www.versicherungsjournal.de/markt-und-politik/haftungsfrage-nach-doppeltem-aerztepfusch-128534.php?vc=rss_artikel&vk=128534
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Laboraufträge werden digitalisiert Ab dem 1.7.2017 können die Vertragsärzte ihre Laboraufträge auch digital ausstellen und übermitteln. Dies geht aus einer Vereinbarung über digitale Vordrucke zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband hervor. Gegenwärtig gibt es die Laboraufträge nach Muster 10 und 10 A lediglich in Printform. Künftig ist im Gegensatz zur Blankoformularbedruckung jedoch kein Drucker mehr nötig. Laut KBV zählen die beiden Vordrucke zu den häufigsten, von den Vertragsärzten genutzten Formularen. Jährlich werden laut KBV rund 94 Millionen dieser Vordrucke ausgestellt. Die Neuregelung wurde gemeinsam mit den Bestimmungen zum radiologischen Telekonsil als Anlage zum Bundesmantelvertrag aufgenommen. Eine Ergänzung um weitere Vordrucke ist geplant. Mit dem digitalen Überweisungsschein (Muster 6) steht bereits ab April 2017 ein digitales Formular zur Verfügung, das jedoch ausschließlich für die Beauftragung eines radiologischen Telekonsils verwendet werden darf. Als Voraussetzung für die Nutzung der digitalen Formulare müssen Vertragsärzte über einen elektronischen Heilberufeausweis verfügen. Dieser erlaubt eine qualifizierte elektronische Signatur. Ferner muss die von der Praxis eingesetzte Software von der KBV zertifiziert sowie an ein sicheres Übertragungsnetz angeschlossen sein. Quelle: www.kbv.de Unser Kommentar: Die Digitalisierung der Formulare ist zu begrüßen, da sie zum Abbau der bürokratischen Belastung der Praxen beiträgt. Im Jahr 2016 haben die Niedergelassenen ganze 52 Mio. Stunden allein für bürokratische Tätigkeiten im Zusammenhang mit Vorgaben der Selbstverwaltung auf Bundesebene aufgebracht. Dieser administrative Aufwand geht jedoch direkt zu Lasten der wertvollen Zeit mit dem Patienten. Hinzu kommt die abschreckende Wirkung auf den ärztlichen Nachwuchs in Bezug auf eine eigene Niederlassung.
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HeilberufePlus gratuliert Europa zum 60. Jahrestag der römischen Verträge! Vor sechzig Jahren wurde in Rom der Grundstein für Europa in seiner heutigen Form gelegt – Auftakt zur längsten Friedensperiode in der europäischen Geschichte. Mit den Römischen Verträgen wurde ein gemeinsamer Markt geschaffen, in dem Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital frei zirkulieren können – Voraussetzung für Wohlstand und Stabilität für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger. An diesem Jahrestag blickt Europa mit Stolz zurück und voller Hoffnung in die Zukunft. In 60 Jahren ist eine Union gewachsen, die Wert auf friedliche Zusammenarbeit, Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Solidarität zwischen den europäischen Nationen und Völkern legt. Nun ist es an uns, die gemeinsame und bessere Zukunft Europas zu gestalten.
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Neuer Zuschlag für Kindernephrologie Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich im Bewertungsausschuss auf eine neue Pauschale für die Kindernephrologie verständigt. Diese dürfen Kinder- und Jugendärzte für die nephrologische Betreuung ihrer Patienten bereits ab kommendem April abrechnen. Ziel ist ein Ausgleich des hohen Aufwands bei der Versorgung nierenkranker Kinder. Zu diesem Zweck wird der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) um die neue Gebührenordnungsposition (GOP 04563) ergänzt. Die Pauschale wird als Zuschlag zur Versichertenpauschale (04000) einmal im Behandlungsfall gewährt und ist mit 950 Punkten (100,04 Euro) bewertet. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (ohne Mengenbegrenzung sowie zu einem festen Preis). Voraussetzung für die Abrechnung ist ein Versorgungsauftrag nach § 3 Abs. 3 e) der Anlage 9.1, Bundesmantelvertrag-Ärzte (Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten). Quelle: www.kbv.de Unser Kommentar: Die neue GOP darf ebenso wie die GOP 04560 und 04561 nur von Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie und/oder Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, die über eine Genehmigung zur Durchführung von Blutreinigungsverfahren gemäß § 135 Abs. 2 SGB V verfügen, berechnet werden. Derart spezialisierte Fachärzte sind in der ambulanten Praxis relativ selten anzutreffen. Grund ist, dass bei der Behandlung nierenkranker Kinder meist ein spezialisiertes stationäres Umfeld notwendig ist, das eine weitere Spezialbetreuung (z.B. durch Kinderurologen, Kinderradiologen, Kinderkardiologen, Kinderchirurgen, Kinderpsychologen, Diätassistentinnen und Sozialarbeiter) ermöglicht.Eine Übersicht über die Kindernephrologen in Deutschland findet sich auf der Webseite der GPN (Gesellschaft für Pädiatrische Nephrologie)