Heiko Urbanzyk Rechtsanwalt Coesfeld
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Tätigkeitsfelder:
Strafrecht
Verkehrsrecht
Verwaltungsrecht (Beamtenrecht, Nachbarrecht usw.)
Vorsorge- und Betreuungsrecht allg. Zivilrecht In modern ausgestatteten Büroräumen berate ich Sie gerne und ich werde bundesweit für Sie tätig. Aktuelle Kanzleiprogramme und juristische Datenbanken, die auch in großen Kanzleien verwendet werden, sowie regelmäßige Fortbildungen und Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften sind die Grundlage dafür, effizient und erfolgreich für Sie tätig zu werden. Die breite Palette juristischer Gebiete ist unübersichtlich und kaum vollständig aufzählbar. Selbstverständlich können Sie mich gerne zu allen Rechtsgebieten ansprechen, auch wenn sie auf diesen Seiten nicht ausdrücklich erwähnt sind.
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facebook.comDer Zeuge, das schlechteste Beweismittel: http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/truegerisches-gedaechtnis-warum-augenzeugen-oft-irren-a-1159553.html
URLAUBSGRÜSSE AUS FLENSBURG Wie sieht es aus mit Ihrem Punktestand in Flensburg? Folgende Grundregeln sind zu beachten, die ich in meinem aktuellen Rechtstip auf anwalt.de erörtert habe. PS. Nach dem Lesen, Bewertung bitte nicht vergessen! ;) https://www.anwalt.de/rechtstipps/urlaubsgruesse-aus-flensburg-grundwissen-zum-dauerbrenner-punktestand-und-aktivem-punktabbau_112040.html
Bekifft beim BayVGH? Wenn das der Dobrindt wüßte! Eine Auslegung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zugunsten von Cannabis-Konsumenten kommt ausgerechnet aus Bayern. Geht es nach dem BayVGH, darf Gelegenheitskonsumenten bei einem ersten Trennungsverstoß nicht mehr unmittelbar die Fahrerlaubnis entzogen werden. Der Regelfall soll eine MPU sein. Meinen aktuellen Rechtstip samt Anmerkung zum BayVGH finden Sie hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kursaenderung-bei-cannabis-am-steuer-bayvgh-erst-mal-zur-mpu-statt-entziehung-der-fahrerlaubnis_111695.html
Ein Dauerbrenner im Gebrauchtwagenkauf ist die Frage, ob später auftretende Auffälligkeiten/Störungen ein echter Mangel mit entsprechender Gewährleistungspflicht des Verkäufers sind - oder vom Käufer hinzunehmender, altersentsprechender Verschleiß. Dies ist stets im konkreten Einzelfall zu klären. Hier eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm dazu. http://blog.burhoff.de/2017/07/44088/
Aktuell: Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht. Verjährung von Ordnungswidrigkeiten. Morgen Abschlussklausur.
Harte Drogen? Drohende Fahrerlaubnisentziehung? Ich habe die Ehre, in der aktuellen DAR den Anwaltskollegen einen praxisrelevanten Rechtsprechungsüberblick über das Verteidigungsargument der unwissentlichen/unwillentlichen Einnahme harter Drogen geben zu dürfen.
Aufkleber am Wartehäuschen der JVA Willich:
Wundertüte StPO-Reform? Erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wird ein Richtervorbehalt abgeschafft (Blutentnahme bei Verkehrsdelikten unter Alkoholeinfluß). Bei der Online-Durchsuchung ohne Wissen des Beschuldigten wird künftig dessen Internet-Nutzungsverhalten überwacht. Wenn unvermeidbar, auch jenes von nicht-betroffenen Dritten. Und das Fahrverbot kann künftig jeden Verurteilten treffen, auch wenn er nicht Täter einer Verkehrsstraftat ist. Legal Tribune Online (LTO) schildert verständlich und punktgenau, was die - in den Medien leider kaum angemessen beachtete - Reform der Strafprozeßordnung (StPO) für Folgen hat. Bitte vergessen Sie beim Lesen nicht: Jeder kann so schnell Beschuldigter einer Straftat werden. Dann werden Sie sich stärkere Beschuldigtenrechte wünschen, anstatt effektive, ökonomische Justiz auf Ihrem Rücken. http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stpo-reform-quellen-tkue-staatstrojaner-verfassungswidrigkeit/
Nachlese G 20 in der Anwaltschaft: Wenn ein Anwaltskollege autonome Ausschreitungen rechtfertigt, solange sie nicht im "eigenen Viertel" brandschatzen. http://blog.burhoff.de/2017/07/hamburger-schanzenviertel-brennt-oder-st-florians-prinzip-geht-gar-nicht/
OLG HAMM bleibt knallhart zum Handy-Verbot am Steuer: Auch ohne SIM-Karte ist die Handy-Nutzung am Kfz-Steuer verboten. Es genügt allein an, daß irgendeine andere Bedienfunktion des Mobiltelefons während der Fahrt genutzt wird. Im aktuellen Fall des OLG Hamm hörte der Autofahrer über das nicht kommunikationsbereite Handy bloß Musik - und hielt es dabei in der Hand. http://blog.burhoff.de/2017/07/mobiltelefon-und-sim-karte-oder-auch-ohne-sim-karte-ist-ein-handy-ein-handy/
Verteidigung bis zur letzten Patrone! Kollege zum Mandanten in einer Bußgeldsache: "Wenn wir schon nicht gewinnen können, gehen wir hin und treten den Rasen kaputt."
Gesetzgebungswahnsinn: Ist demnächst die Nutzung von Navi und Garagentor-Fernbedienung im Auto verboten? Hier die geplante Neuregelung des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung mit bissigem Kommentar des Kollegen Detlef Burhoff: http://blog.burhoff.de/2017/07/mobilfunkparagraf-oder-demnaechst-ist-im-pkw-alles-verboten-auch-das-navi-oder-die-fernbedienung-dobrindtscher-irrsinn/