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Mf-Opticon

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Consulting Agency

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OPTImierung & CONtrolling
IT-NETWORK
Videoüberwachung

OPTImierung &CONtrolling
ist die Überwachung des gesamten Betriebsablaufs und der Leistungsergebnisse, damit mögliche Fehlentwicklungen so rechtzeitig erkannt werden, dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, bevor tatsächliche Verluste eintreten. Kontrollinstrumente können Videoüberwachung, Kontrollrechnungen, Statistiken, Kontrollgänge, Testkäufe oder technische Einrichtungen sein.
IT- Systemadministration, Zeiterfassung und Zutrittskontrollen sind selbstverständlich unsere weiteren Aufgabengebiete.

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Info@mf-Opticon.de
09103 713261
01708342958

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Moderne Videoüberwachung: Sicherheit für den professionellen Einsatz Videoüberwachung und Sicherheitstechnik haben mittlerweile eine Leistungsfähigkeit erreicht, welche beeindruckend ist und viele potentielle Täter bereits frühzeitig abschreckt. Wenn Sie Ihr Unternehmen, Ihr Firmengelände oder auch Ihr privates Heim mit einer komfortablen und effektiven Videoüberwachung ausstatten möchten, sollten Sie sich im Vorfeld gründlich informieren. Denn die Auswahl bei der Sicherheitstechnik ist riesig und für den Laien nur schwer zu überblicken. Hier also die wichtigsten Fakten zu Videoüberwachungssystemen im Überblick. Sicherheitstechnik in unterschiedlichen Ausführungen Für eine gute und umfassende Videoüberwachung benötigen Sie Überwachungskameras und Aufzeichnungsgeräte. Diese sind von unterschiedlichen Herstellern erhältlich und bieten eine enorm große Bandbreite. Angefangen bei analogen Überwachungskameras mit eigenem Stromanschluss und direktem Anschluss an die Überwachungstechnik bis zu modernen und hochwertigen IP-Kameras, welche über das Netzwerkkabel direkt mit Strom versorgt werden können. Von der Art der Sicherheitskamera und deren Aufnahmefunktionen hängt die verwendete Aufnahmetechnik und die Übertragung der Daten ab. Hinzu kommt, dass sich die Systeme oftmals grundlegend in ihrem Aufbau unterscheiden. Sie können Sicherheitstechnik erwerben, welche dauerhaft aufnimmt und somit optimal zur Überwachung stark frequentierter Räume oder Flächen dienen kann. Hier spielt die Aufnahmedauer eine wichtige Rolle. Alternative Systeme arbeiten mit Bewegungssensoren und nehmen nur auf, wenn im eingestellten Zeitraum Bewegungen erkannt werden. Hinzu kommt, dass die Sicherheitskameras sowohl am Tag als auch in der Nacht funktionieren müssen, um eine umfassende Überwachung zu gewährleisten. Moderne Aufnahmesysteme in der Videotechnik nutzen verschiedene Filter und technische Lösungen, um optimale Aufnahmen zu erhalten. So können Sie nicht nur die Videoaufnahmen in voller HD-Auflösung genießen, sondern bei Bedarf auch problemlos zoomen und vor allem Standbilder in hervorragender Qualität erhalten. Dies kann im Einbruchsfall die Identifizierung der Straftäter deutlich vereinfachen. Einsatzbereiche für Überwachungssysteme Sicherheitstechnik kann in den unterschiedlichen Einsatzgebieten genutzt werden. Sie können Räume oder Freiflächen überwachen, können Türen kontrollieren oder Ihr Grundstück somit gegen Einbrecher optimal absichern. Wichtig sind hierbei verschiedene Elemente. Zum einen müssen die Kameras optimal ausgerichtet sein, um eine perfekte Aufnahme zu erreichen. Hinzu kommt, dass Sie die Überwachungskameras möglichst so anbringen sollten, dass diese nur schwer ohne Hilfsmittel zu manipulieren sind. Und besonders wichtig. Es bringt nichts, wenn Sie zwar Aufnahmen mit den Überwachungskameras machen können, die Aufnahmegeräte jedoch einfach und schnell zugänglich sind. Wird die Videoüberwachung beispielsweise von Einbrechern bemerkt, können diese sich auf die Suche nach den Aufnahmegeräten machen. Moderne Aufzeichnungssysteme bieten Ihnen viele Möglichkeiten Um dieses Problem zu umgehen können Sie auf unterschiedliche Weise vorgehen. Zum einen ist es durchaus möglich ein Aufnahmegerät entsprechend zu sichern und unterzubringen, dass es nur mit großem Aufwand manipuliert werden kann. Sie können alternativ auch auf netzwerkbasierte Aufnahmesysteme zurückgreifen, welche die Aufnahmen beispielsweise in der Cloud sichern und somit den physischen Zugriff unmöglich machen. Solche Systeme können Sie auch bei Aufnahmen benachrichtigen und Ihnen somit einen zeitnahen Alarm liefern, dass jemand in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück aktiv ist. Sie können sich solche Aufnahmesysteme entweder selber zusammenstellen oder diese als Videoüberwachung Set gemeinsam mit passenden Überwachungskameras erwerben. Somit müssen Sie sich nicht mehr um die Kompatibilität der Systeme kümmern, sondern können mit einfachen Mitteln eine optimale Videoüberwachungstechnik nutzen. Rechtliche Grenzen der Videoüberwachung Die Videoüberwachung wird in Deutschland durch verschiedene Gesetzte zur Videoüberwachung geregelt. Allerdings gibt es auch hier deutliche Einschränkungen. Wenn Sie nur Ihren privaten Bereich überwachen möchten, so können Sie dies ohne Probleme tun. Allerdings müssen Sie dafür sorgen, dass öffentlich zugängliche Bereiche nicht erfasst werden können. Zusätzlich müssen Sie auf die Videoüberwachung hinweisen, um sich rechtlich abzusichern. Auch bei der Videoüberwachung im Unternehmen gibt es enge rechtliche Grenzen. Zum einen benötigen Sie eine individuelle Einwilligung Ihrer Mitarbeiter oder eine entsprechende Betriebsvereinbarung, welche die Videoüberwachung regelt. Hinzu kommt, dass die Videoüberwachung für die Wahrung Ihrer berechtigten Interessen erforderlich sein muss. Sie dürfen also nicht aus einer Laune heraus eine Videoüberwachung installieren, sondern müssen beispielsweise sicherheitsrelevante Räume gezielt schützen. Das sollten Sie zur Videoüberwachung noch wissen Als Privatperson können Sie sich problemlos um eine eigene Videoüberwachungsanlage kümmern. Dabei spielen für viele Menschen die Kosten eine wichtige Rolle. Allerdings gibt es eine Förderung der KfW für den Einbruchschutz in Bestandsgebäuden. Hierbei sollten Sie die Förderung oder den Kredit ungefähr vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Einbau beantragen, um rechtzeitig eine Zusage zu erhalten. Rückwirkend werden keine Förderungen bewilligt. Wer Einbrecher nur abschrecken möchte, der kann sich eine Attrappenkamera kaufen. Diese ist eine exakte Kopie einer echten Kamera und macht das Objekt für Einbrecher unattraktiver

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Darf der Arbeitgeber die E-Mail des Arbeitnehmers abfangen oder lesen? Der Zugriff muss im Rahmen der Erforderlichkeit bleiben: Es muss also Grund zur Annahme bestehen, dass im Postfach des Bediensteten für den Geschäftsbetrieb relevante Nachrichten eingegangen sein könnten. Die Einsicht muss auf den Zeitraum und die E-Mails beschränkt bleiben, die für den vorgesehenen Zweck erforderlich sind. Auch muss sichergestellt werden, dass der Zugriff auf eine Art und Weise erfolgt, dass damit lediglich der vorgesehene Zweck erfüllt wird und er nicht etwa für eine Leistungskontrolle genutzt wird. Daraus ergibt sich, dass ein Zugriff nicht dauerhaft unkontrolliert erfolgen darf und dokumentiert werden muss. Der Betroffene ist über den Zugriff zu informieren. Es empfiehlt sich folgendes Vorgehen beim Zugriff auf das Postfach eines Mitarbeiters während seiner Abwesenheit: Der Zugriff auf das E-Mail-Konto eines Beschäftigten erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip. Z.B. im Beisein eines Datenschutzbeauftragten. In einem schriftlichen Protokoll ist festzuhalten, wann und mit welcher Erforderlichkeit der Zugriff erfolgte, welche Personen daran beteiligt waren und in welche Dateien Einsicht gewährt wurde. Soweit eine Änderung Passwortes des Benutzerkontos notwendig war, ist das Passwort des Betroffenen nach erfolgtem Zugriff zurückzusetzen und diesem nach seiner Rückkehr – geschützt vor Einsicht durch Dritte – mitzuteilen. Außerdem sollte geprüft werden, ob mit angemessenem Aufwand technische und organisatorische Maßnahmen umsetzbar sind, die geeignet sind, derartige Zugriffe auf ein Minimum zu beschränken. Beispielsweise wäre zu prüfen, inwieweit für zeitkritische Korrespondenz Funktionspostfächer zweckmäßig sind, auf die mehrere Mitarbeiter Zugriff haben. Keine flächendeckende Kontrolle der gesamten E-Mail-Korrespondenz

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Un­ter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ist ei­ne frist­lo­se Kündi­gung des Geschäftsführers zulässig? Straf­ba­res Ver­hal­ten des Geschäftsführers wie et­wa Be­trug oder Un­treue zu­las­ten der GmbH Wie­der­hol­te Miss­ach­tung von Wei­sun­gen der Ge­sell­schaf­ter­ver­samm­lung Ein­satz von Ar­beits­kräften der GmbH zu pri­va­ten Zwe­cken Schuld­haf­te In­sol­venz­ver­schlep­pung Un­be­rech­tig­te Amts­nie­der­le­gung Be­lei­di­gun­gen oder Tätlich­kei­ten von Be­triebs­an­gehöri­gen oder Ge­sell­schaf­tern Gra­vie­ren­der Ver­trau­ens­bruch durch Wahr­neh­mung von In­ter­es­sen, die mit dem Geschäftsführ­ertätig­keit un­ver­ein­bar sind Und Datenschutz-Missbrauch, was das unerlaubte abfangen von E-Mails oder sonstige Informationen im Tele Media Gesetz anbelangt

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