Gehörlosenzentrum Bremen e.V.
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Gehörlosenzentrum Bremen e.V. ; Landesverband der Gehörlosen Bremen e.V.
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facebook.comKofo Bremen am Mittwoch, 17. Mai 2017 um 19:30 Uhr
Berliner Tauben Theater
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Kofo Bremen
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Karneval am 25.02.2017 im Gehörlosenzentrum Bremen
AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG Eine außerordentliche Mitgliederversammlung des Gehörlosenzentrum Bremen e.V. (GLZ) und des Landesverbandes der Gehörlosen Bremen e.V. (LV) findet am Freitag, den 24.02.2017 um 18 Uhr im GLZ statt. Die Mitgliederversammlung wird einberufen, weil wir aufgrund der geplanten Dachsanierung der Turnhallen-Umkleideräume die Kosten und die finanzielle Situation des GLZ und LV von den Mitgliedern abstimmen lassen müssen. Ebenfalls muss die Satzung des Landesverbandes wegen gesetzlicher Änderungen kurzfristig angepasst werden. Tagesordnung: 1.) Begrüßung und Anwesenheitsfeststellung 2.) Kurzer Bericht des Vorstandes 3.) Kurze Bekanntmachung vom Kassen-bestand des GLZ und LV 4.) Abstimmung des GLZ über die finanzielle Situation für die Dachsanierung 5.) Abstimmung der LV-Delegierten über die finanzielle Situation des LV für die Dachsanierung 6.) Satzungsänderung des Landesverbandes Nachstehend sind die Satzungspunkte in der alten und geplanten neuen Fassung gegenübergestellt. § 2 Grundsätze der Tätigkeit 2.1 alt: Der Verband ist parteilos neutral und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz. Neu: Zweck des Verbandes ist die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Verband ist parteilos neutral und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz. 2.3 alt: Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Neu: Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.4 alt: Keine Person wird durch Vergütungen begünstigt, die dem Zweck fremd oder unangemessen sind. Neu: Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. § 9 Vorstand 9.6 alt: Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die im Rahmen des § 3 Nr. 26 a EStG bleiben muss. Neu: Der Vorstand kann für seine Tätigkeit eine Vergütung oder pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, die im Rahmen des § 3 Nr. 26 a EStG bleiben muss. Der Umfang darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Verbandes. § 12 Auflösung und Vermögen 12.3 alt: Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbandes oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband e.V. – mit der Auflage, es für die Gehörlosen-Wohlfahrt im Land Bremen zu verwenden. Neu: Bei Auflösung des Verbandes oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Wir bitten, dass viele Mitglieder erscheinen, um über die Dachsanierung und die Satzungsänderung abstimmen zu können. Sabine Schöning, 1.Vorsitzende
Spieleabend am 3. März 2017 "Hand im Spiel"
Spielabend "Hand im Spiel" am 3. März 2017 um 18 Uhr im GLZ https://youtu.be/iFk7Eajg1bY
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Film-Thema: Taube Vereinsleben in Deutschland - Ausblick und Diskussion
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Frohe Weihnachten wünschen GLZ-Vorstand und Mitarbeiter
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Taube Vereinsleben in Deutschland - Ausblick und Diskussion am Freitag, den 13.01.2017 um 19 Uhr im Gehörlosenzentrum Bremen
WEIHNACHTSMARKT IM GLZ & HOBBYBASTLER AUFGEPASST! Achtung! Einige Tische ist noch frei.... Wer Interesse hat, am Basar mitzumachen und eigene Weihnachtspräsente verkaufen möchte, melde sich bitte bei mir: weihnachtsmarkt@villa-bremen.de Am Samstag, 19.11.20016 findet bereits der Weihnachtsmarkt im GLZ statt. In der Zeit von 14 bis 18 Uhr sind Interessierte herzlich willkommen. Ich würde mich freuen, wenn ihr wieder Lust und Zeit mitzumachen habt! Viele Grüße Stefanie