MPU Beratung Walleser
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-Ausbilder nach AEVO
-Kraftfahreignungsberater MPU
-Ausbilder nach BKrFQG
-Tachographen Unterweisung
-Wirtschaftliches Fahren
-Eco Trainer
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facebook.comSchild ist Schild – auch wenn es nichts regelt Verkehrsschilder müssen von den Verkehrsteilnehmern beachtet werden – „koste es, was es wolle“. In dem konkreten Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf kostete es einen Autofahrer 324 Euro und einen Monat Fahrverbot, weil er ein Verkehrsschild ignoriert hatte, das ihm als maximal erlaubte Geschwindigkeit 60 km/h vorgab. Er wusste aber, dass dies auf die – inzwischen geräumte - Baustelle auf der Autobahn bezogen war, weshalb er sicher war, 113 Stundenkilometer schnell unterwegs sein zu dürfen. Durfte er aber nicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Anordnung der Verkehrsbehörde, weil ein Verkehrsschild zu befolgen sei - auch wenn es an sich keinen Sinn mehr mache, das zu tun. Ins Deutsche übersetzt: Verkehrsteilnehmer dürften nicht nach dem Sinn der Aufstellung eines Verkehrsschildes fragen (AZ: 2 RBs 115/14). – Quelle: http://www.ksta.de/24732134 ©2017
HÄNDE WEG VON EUVO 561/06!!!!
http://verkehr.verdi.de/branchen/busse-und-bahnen/++co++c73d892a-1dbe-11e7-8158-525400423e78
Wer betrunken Auto fährt, ist schnell die Fahrerlaubnis los. Bei der Neuerteilung darf die Behörde aber nicht ohne Weiteres auf eine MPU bestehen, wenn man mit weniger als 1,6 Promille erwischt wurde, entschied das BVerwG. Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens (MPU) abhängig machen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am Donnerstag entschieden (Urt. v. 06.04.2017, Az. 3 C 24.15).
Suchtmittel.de - Infos über Sucht und Drogen
800.000 Deutsche nehmen Benzodiazepine Ängste, Schlafstörungen oder depressive Verstimmungen - damit haben viele Menschen zu kämpfen. Beim Arzt wird ihnen oft nicht geholfen, im Gegenteil. Viel zu oft verlassen sie die Praxis mit einem Rezept für hochwirksame Schlaf- und Beruhigungsmittel in der Hand. Allerdings haben "Benzos" ein hohes Suchtpotential. Regelmäßige Einnahme über einige Wochen kann ausreichen, dass bei Absetzen der Medikamente Suchtdruck entsteht. Weitere Informationen finden Sie bei www.suchtmittel.de .
Idiotentest? MPU– warum so genannt? Mit dem Ende des 2. Weltkriegs wurde „Nachkriegs – Deutschland“ mit einem Problem konfrontiert, das es bis dahin so noch nicht gegeben hatte. Viele Menschen (auch die im 2. Weltkrieg an Leib und Psyche schwerst verletzten Personen) wollten nun aktiv die immer stärker verbreitete Möglichkeit der Mobilität nutzen und selbst mit dem Motorrad oder einem Auto am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Situation wurde durch die Massen der heimkehrenden Kriegsgefangenen noch verschärft. Mit dem immer dichter werdenden Straßenverkehr wuchsen aber auch die Anforderungen an die Fahrer. Es entstanden bald Zweifel, ob alle die durch die grausigen Kriegserlebnisse behinderten oder traumatisierte Menschen diesen gestiegenen Ansprüchen gerecht werden konnten. Es begannen Debatten, ob für Menschen mit Behinderungen (auch fehlende Gliedmaßen etc.) vielleicht dafür geeignete Fahrzeuge vorgeschrieben werden sollten. Es gab ja dafür ja noch keine Erfahrung und keine Regelung, wie man den Gefahren begegnen sollte. Im Jahr 1954 wurde in Deutschland die „Medizinisch – Psychologische – Untersuchung“ gestartet – bereits vom Beginn an wurde auch das Wort “Idiotentest” von der Allgemeinheit in den Sprachschatz eingebracht. Gedacht und geplant war ursprünglich, damit ein Instrument zu schaffen, um diese Probleme lösen zu können und die Gefahr zu bannen. Am Anfang waren diese MPU Untersuchungen sehr stark von der medizinischen Seite beeinflusst und geprägt, ab den frühen 1960-er Jahren wurde dann aber der Einfluss der Psychologen immer größer. Es kam dabei vorübergehend auch zu Übertreibungen. So wurde zu dieser Zeit sogar allen Leuten, die eine Führerscheinprüfung zum dritten Mal nicht bestanden hatten, diese “Begutachtung der Fahreignung” auferlegt. Die seit Beginn der Begutachtungen im Volksmund gebräuchliche Bezeichnung als “Idiotentest” wurde dadurch zementiert. Diese Praxis – Durchgefallene bei der Prüfung zum Führerschein generell zum “Idiotentest” zu schicken – war natürlich auch von Fachleuten sehr umstritten und wurde erfreulicherweise nach einer Dekade wieder abgeschafft. Der Volksmund blieb aber bis heute bei der Bezeichnung „Idiotentest“ für die „Medizinisch – Psychologische – Untersuchung“. Die Bezeichnung Idiotentest, in Bayern heißt er auch „Depperltest“, wird sich wahrscheinlich auch die nächsten Jahrzehnte über halten. Wahrscheinlich trägt die Bezeichnung Idiotentest auch viel dazu bei, dass es diese bekannt hohe Durchfallquote bei der Begutachtung gibt. Immer wieder gehen Leute unvorbereitet hin zum vermeintlichen Idiotentest und stellen dann verwundert fest, dass von ihnen eine Vorbereitung auf diesen Eignungstest erwartet wird. Mittlerweile konzentriert sich die “Medizinisch – Psychologische – Untersuchung” zum Großteil auf das Urteil der Psychologen. Es geht fast immer um die charakterliche Eignung der Teilnehmer. 1999 wurden die Richtlinien für die Durchführung der Begutachtung deutschlandweit vereinheitlicht und verbindlich geregelt. Davor gab es große Abweichungen in der Qualität und Bewertung zwischen den verschiedenen Trägern von Begutachtungsstellen. Das führte zeitweise zum so genannten „MPU Tourismus“. Auf Grund von Gerüchten über besonders „leichte“ zu erhaltende, positive Gutachten fuhren die Leute kreuz und quer durch Deutschland. Das ist erfreulicherweise vorbei, die Regeln, die Anforderungen und die Bewertungen sind großteils gleich. Wer sich intensiv damit beschäftigt, merkt die Professionalität und erkennt die Unwissenheit all derer, die heute noch den Ausdruck “Idiotentest” verwenden. Die „Medizinisch – Psychologische – Untersuchung“ ist ein wirksames und verlässliches Instrument geworden, das zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt und wird von anderen Staaten in Europa beobachtet und vorbereitet. Teilweise wurde sie in mehr oder weniger veränderter Form sogar schon dort integriert. Mit der aktuellen EU – Führerscheinrichtlinie wurden auch klar gestellt, dass die einzelnen europäischen Länder überhaupt kein Interesse haben, die Regeln und Gesetze der anderen Mitgliedsstaaten zu unterwandern oder Schlupflöcher zuzulassen. Dem einen oder anderen mag es gelingen, vielleicht durch kriminelle Energie, mit einen EU – Führerschein in eine MPU in Deutschland zu umgehen. Meine Erfahrung zeigt, diese Leute haben dadurch in der Regel wieder neue Probleme und Unsicherheiten. Eventuell gründet deren Angst auch auf der unsinnigen Bezeichnung – Idiotentest. Meist legen sie dann trotzdem irgendwann eine “Medizinisch – Psychologische – Untersuchung” in Deutschland ab, einfach um die reelle deutsche Fahrerlaubnis wieder zu erhalten. Leider manchmal erst, wenn sie wegen der Benutzung der EU Fahrerlaubnis im Gefängnis waren oder immense Geldstrafen bezahlt hatten.
MPU Lexikon & Wissen Diese Lexikon – Seite helfen, die Begriffe und Bezeichnungen welche sich rund um das Thema „Medizinisch – Psychologische – Untersuchung“ entwickelt haben, näher zu bringen und sie dadurch besser verstehen zu können. Es gibt sicher viele fachspezifische Möglichkeiten um die einzelnen Fachbegriffe zu finden. Daher haben ich ein besonderes Augenmerk darauf verwendet, dass die Erklärungen für die Begriffe möglichst allgemein gehalten werden. Dadurch ist dies zwar keine Lektüre für den in diesem Berufsumfeld tätigen Personenkreis – sondern es richtet sich vor allem an die Leute, die es unmittelbar betrifft. Natürlich auch an deren Familien, Freunde und diesen Leuten nahe stehenden Helfern. Ich erweitre diese Seite regelmäßig um neue aktuelle Begriffe und um frisch aufgenommene Informationen. Dadurch, so hoffe ich zumindest, bleibt sie immer lesenswert und hilfreich durch den aktuellen Stand der Informationen. Auf der anderen Seite sollen Sie hier nicht nur neue, sondern auch ältere aber wichtige Informationen aus den benötigten, verschiedenen Fachgebieten gebündelt finden. Die Themen sollen sich aber immer – wenn zum Teil auch nur entfernt – um die „Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, um Fahreignung, um die Begutachtung selbst, um Fahrerlaubnis und um den Führerschein“ drehen. Aktuell finden Sie hier auf diesen Lexikonseiten und meinen anderen Fachseiten dieser Webseite Infos zu den nachfolgenden Stichworten: 10-jährige Tilgungsfrist für Eintragungen in der Führerscheinakte, 15-jährige Wartezeit ohne neuerliche Erteilung einer Fahrerlaubnis , Abstinenz, Abstinenzbelege, Affektive und schizophrene Psychosen, Alkohol, Altersdemenz, ASAT, Aufbewahrungsfristen, Betäubungsmittel, Begutachtungsleitlinien, beschwerende Entscheidung, Bluthochdruck, Blutwerte, Btm., Buprenorphin, CDT, Diabetes mellitus, Ethanol, EtG, Ethylglucuronid, EU-Führerschein, Europa-Fahrerlaubnis, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnisentzug, Fettsäure-Ethylestern, Flensburgpunkte, FSEE, Führerscheinentzug, Führerscheintourismus, Gamma-GT, GOT, GPT, Haaranalyse, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Konzentrationstest, Koronare Herzkrankheit, Laborwerte, Leberwerte, Leistungstest, MCV, Medikamente, Methadon, Muster-Gutachten Alkohol, Muster-Gutachten Btm., Muster-Gutachten Punkte, Myristicinsäure, Ölsäure, Orientierungstest, Palmitinsäure, Polamidon, Radfahrer zur Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, Reaktionstest, Stearinsäure, Substitution, Test zur räumlichen Orientierung, Tilgungsfrist, Tschechischer Führerschein, Untersuchung mit doppelter Fragestellung, Untersuchung mit dreifacher Fragestellung, Urinanalyse, Urinkontrollprogramm, Verkehrsrecht-Anwalt, Verkehrsstraftaten, Voraussetzungen für Substituierte, Vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung, Gerne könne Sie mich anschreiben. Oder mit mir Telefonischen Kontakt aufnehmen.
MPU Beratung Walleser
Abstinenzkontrollen Bei der Erstellung eines Gutachtens im Rahmen einer „Medizinisch – Psychologischen – Untersuchung“ mit der Fragestellung – Alkohol – wird in der Regel die Entnahme einer Blutprobe durchgeführt und danach in einem akkreditierten Labor analysiert. Dabei geht es um die Bestimmung der folgenden, relevanten Leber- und Blutwerte: GPT (Glutamat – Pyruvat – Transaminase) GOT (Glutamat – Oxalacetat – Transaminase) GGT (Gamma – Glutamyltransferase) MCV – Wert, dieser Wert wird nicht von allen Gutachterstellen erhoben Erhöhte Leber- und / oder Blutwerte könnten ein Indiz für erhöhten Alkoholkonsum sein, sind jedoch kein Beweis dafür. Auch die Einnahme bestimmter Medikamente, aktuelle oder frühere Erkrankungen und noch einige andere Einflüsse können Leberwerte verändern. Deshalb hat sich im Lauf der Jahre die Ansicht durchgesetzt, dass die Aussagekraft dieser Werte nicht mehr hoch zu werten sei. In den aktuellen Beurteilungskriterien gelten „gute“ Leberwerte nicht als Beweis für Abstinenz sondern nur als leichtes Indiz dafür, dass kein exzessiver Alkoholkonsum stattgefunden hat. Bei „schlechten“ Leber- und Blutwerten die bei der MPU entnommen wurden, geht der Gutachter allerdings davon aus, dass diese auf Grund des massiven Alkoholkonsums erhöht sind. Deshalb sollte in diesen Fällen immer eine Begründung durch einen Arzt vorliegen. Eine strikte Einhaltung der Alkoholabstinenz ist bei der MPU nicht in jedem Fall dringend notwendig, es besteht auch die Möglichkeit des kontrollierten Trinkens. Dieser Fall bedarf allerdings der genauen Betrachtung von verschiedensten Gegebenheiten und lässt sich meist nur von versierten MPU Beratern verlässlich einschätzen. Ein konsequenter Alkoholverzicht ist auf jeden Fall bei Vorlage der klinischen Diagnose Alkoholabhängigkeit erforderlich. Auch ohne das Vorliegen dieser Diagnose kann laut Prof. Dr. E. Stephan eine Abstinenznotwendigkeit bestehen. Dieser Fall tritt z.B. dann ein, wenn nicht davon auszugehen ist, dass eine zuverlässige Kontrolle der Konsummengen und Konsumsituationen möglich ist. Besondere Bedeutung haben in diesen Fällen erlebte, persönliche Konsumverläufe über die Lebensspanne und die daraus resultierende hohe Alkoholgewöhnung; die Entwicklung von langjährigen Gewohnheiten im Umgang mit Alkohol; physische Alkoholsensibilität als Warnhinweis nicht mehr vorhanden; Verharmlosung oder Verdrängung der negativen Folgen des Alkoholkonsums; Selbst bei Verkehrsdelikten mit 1,1 Promille könnte im Einzelfall bereits eine Abstinenz erforderlich sein, wenn die Steuerfähigkeiten im Umgang mit Alkohol nicht ausreichend ist. Bei der Erstellung eines Gutachtens mit der Fragestellung Drogen oder Medikamente wird in der Regel bei der MPU die Abgabe eines Urinscreenings durchgeführt. Dabei gilt es nachzuweisen, dass in der jüngeren Vergangenheit kein Drogenkonsum bestand. Für beide Fälle gilt (Alkohol und Btm), dass wenn Abstinenz nachzuweisen wäre, dies mit Leber- und Blutwerten nicht möglich ist. Das geht nur durch ein Urin – Screening – Programm oder durch Haaranalysen.
Ältere Menschen im Straßenverkehr Ältere Menschen spielen durch die demographische Entwicklung als Teilnehmer im Straßenverkehr eine zunehmend größere Rolle. Dieser Befund schlägt sich auch in der regelmäßig wiederkehrenden Debatte um ein Fahrverbot für Senioren nieder. In den letzten Jahren begegnet uns regelmäßig im öffentlichen Diskurs die Forderung nach einem Fahrverbot für Senioren. Das sich der Blick der Gesellschaft zunehmend auf ältere Menschen als Teilnehmer im Fahrverkehr richtet, ist eine direkte Folge ihres stetig wachsenden Anteils an der Gesamtbevölkerung. Zwar kann man sich fragen, inwiefern diese Debatte gerechtfertigt ist, da nach Zahlen des deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. 2014 ältere Menschen ab 65 Jahren zwar 20,8% der Gesamtbevölkerung ausmachten, jedoch nur 12,6% aller Unfallbeteiligten. Hierbei wird aber außer Acht gelassen, dass diese verhältnismäßig geringe Zahl in weiten Teilen der geringeren Verkehrsteilnahme und dem Umstand geschuldet sind, dass die PKW-Verfügbarkeit besonders bei älteren Frauen erheblich geringer ist. Festzuhalten ist, dass Ältere zwar noch keine Hochrisiko Gruppe darstellen. Aber bei einer Unfallbeteiligung haben sie ihn in 75% der Fälle verursacht. Ziel dieses Artikels ist es, aber nicht das Für und Wider eines Fahrverbotes für Senioren zu sinnieren, sondern über die geltenden rechtlichen Bestimmungen beim Fahrverbot aufzuklären, um eine geeignete Diskussionsgrundlage für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Fahrverbot vs. Fahrerlaubnisentzug Erste Erkenntnis ist, dass die Diskussion gar nicht im juristischen Sinne um ein Fahrverbot kreist, sondern um den Fahrerlaubnisentzug. Das Fahrverbot ist lediglich eine zeitlich begrenzte Maßnahme, die oftmals verkehrserzieherisch eingesetzt wird. Für ein bis drei Monate ist es untersagt, ein Fahrzeug zu führen. Der Führerscheinentzug hingegen ist eine zeitlich unbegrenzte Anordnung, die von einer Behörde oder einem Gericht verhängt wird. Dafür bedarf es aber begründeter Zweifel an der Fahreignung des Betroffenen. Nach einer festgelegten Sperrfrist, die mindestens sechs Monate beträgt, ist es allerdings möglich die Fahrerlaubnis neu zu beantragen. Sie kann aber auch auf 5 Jahre ausgeweitet werden. Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis ist, auf gut Deutsch, der „Lappen“ weg. Wer dennoch weiterhin ein Auto führt, macht sich der Straftat „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ schuldig. Gemäß des Straf- und Verkehrsrechts existieren in der Bundesrepublik sowohl körperliche und geistige als auch charakterliche Mängel als Begründung für den Entzug der Fahrerlaubnis. Ärztliches Fahrverbot Für die Begründung eines Fahrverbotes oder juristisch korrekt des Fahrerlaubnisentzuges für Senioren kann man dabei wohl am ehesten körperliche Mängel, wie eine starke Seeschwäche oder Demenz als Begründung anführen. Nach bisheriger individueller Rechtslage kann man mit dieser Begründung aber nicht einfach eine ganze Bevölkerungsgruppe vom Straßenverkehr ausschließen. Stattdessen muss individuell die medizinische Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen untersucht werden. Die Grundlage dafür wird im §11 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beschrieben, wonach Bewerber um eine Fahrerlaubnis […] die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen [müssen].“ Gemäß Anlage 4 FeV kann dabei folgendes beispielsweise untersucht werden: Mangelndes Sehvermögen Hochgradige Schwerhörigkeit Bewegungsbehinderung Psychische Störung Krankheit des Nervensystems Neuerteilung der Fahrerlaubnis Frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperre ist es möglich einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Nach Ende der Sperrfrist ist es allerdings möglich, dass die Aushändigung des Führerscheins an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Oftmals muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestanden werden oder Abstinenznachweise beim Entzug wegen Alkohol oder Drogen erbracht werden.
Legaler Cannabis-Eigenanbau Wird Cannabis-Anbau auch in Deutschland legal? Immer wieder kommen Interessenten mit der Frage zu mir, ob Cannabisprodukte bei einer Anwendung aufgrund chronischer Schmerzen legal konsumiert werden dürfen. Hintergrund ist in den meisten Fällen die Angst vor dem Führerscheinverlust bzw. vor der drohenden MPU wegen einer erwischten Drogenfahrt. Dieser Bericht nimmt zum tatsächlichen und aktuellen Stand des Umgangs mit diesem Thema Stellung. im Jahr 2014 gibt es ca. 300 Schmerzpatienten in Deutschland, die Cannabis legal erwerben dürfen. Ihnen wurde medizinisch attestiert, dass ausschließlich Cannabis ihre Schmerzen lindern kann. Fakt ist jedoch, dass diese Erlaubnis für viele der betroffenen Patienten nicht viel wert ist. Denn Cannabis – offiziell in einer Apotheke erworben – ist sehr teuer. Die Kosten liegen in der Regel bei monatlich etwa 600,00 bis 1000,00 Euro. Auf die Krankenversicherungen kann man sich nicht verlassen, diese übernehmen die Kosten hierfür verständlicherweise nicht. Am 22. Juli 2014 erging nun das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes welches besagt, dass der Anbau der illegalen Droge Cannabis in der eigenen Wohnung erlaubt sei. Natürlich nur !!! wenn jemand unter chronischen Schmerzen leidet und bereits alle zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft sind, dies gilt natürlich ausschließlich zum Eigenbedarf. Bisher hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) den Eigenanbau der Droge strikt verweigert. Fünf chronische kranke Schmerzpatienten hatten dagegen geklagt. Sie hatten zwar alle die Erlaubnis, Cannabis-Blüten in der Apotheke zu kaufen und gegen ihre Schmerzen zu konsumieren, können sich diese aber aufgrund der hohen Kosten finanziell nicht leisten. Daher beantragten die Betroffenen beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Zulassung auf den Anbau eigener Hanfpflanzen in ihren Wohnungen. Das Bundesinstitut lehnte jedoch ab. Das Gericht urteilte hingegen jetzt, dass drei der fünf Klägern die Genehmigung zum Selbstanbau erteilt werden kann. Dabei wurde beachtet, dass bei ihrer jeweiligen Wohnsituation die Voraussetzungen gegeben sein müssen, dass nicht Dritte an die Pflanzen und Produkte gelangen können. Allen Cannabis-Konsumenten, die jetzt Hoffnung auf eine generelle Freigabe von Cannabis haben, muss diese jedoch genommen werden. Dieses Urteil bezieht sich ausschließlich auf spezifische Ausnahmefälle, in denen den Betroffenen nichts außer Cannabis gegen ihre ständigen Schmerzen hilft. Der Eigenanbau von Cannabis bleibt im Grundsatz aber weiterhin strikt verboten.
Leistungstests bei der MPU Im Rahmen der MPU kommen spezielle Testverfahren zum Einsatz, mit deren Hilfe z. B. Konzentrations- und Wahrnehmungsfähigkeit sowie die Reaktionsgeschwindigkeit untersucht werden. Der Testumfang ist dabei nicht immer gleich, sondern hängt auch von der Fragestellung an das Gutachten ab. Besonders wichtig ist für Sie: Bei diesen Tests kann jeder unter optimalen Bedingungen zeigen, was er drauf hat. Das bedeutet, dass Sie gründlich in die Tests eingewiesen werden und dass Sie eine ausreichende Übungsphase absolvieren können. Computerkenntnisse sind nicht erforderlich. Und während der Übung stehe ich Ihnen zur Verfügung. Somit sind Sie optimal für die MPU vorbereitet. Der Reaktionstest kommt nicht nur bei der MPU zum Tragen, sondern auch wenn es um den Erwerb einer Taxi-Lizenz oder einen LKW-Führerschein geht. Nicht nur die Reaktionsfähigkeit, sondern auch das Verhalten bei eintönigen Bedingungen wird über diesen Test geprüft Eine Vorbereitung unter realen Bedingungen zum Reaktionstest kann ich ab sofort anbieten.