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Steuerberaterbüro Markus Reich

Klosterstrasse 1, Blaubeuren, Germany
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Buchhaltung, Löhne, Gehälter
Jahresabschluss und Steuererklärungen
Existenzgründungen
Betriebswirtschaftliche Beratung

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Steuerberater Markus Reich Blaubeuren

Unsere neu gestaltete Homepage ist online. Jetzt neu: Downloadbereich für unsere Mandanten. Sämtliche Fragebögen zur Einstellung neuer Mitarbeiter können ab sofort heruntergeladen werden. Der Downloadbereich wird stetig erweitert. http://www.steuerberater-blaubeuren.de

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Bundesfinanzministerium - - Das ändert sich 2017 bei der Steuer

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2016-12-16-steueraenderungen-2017.html

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Neuerungen zum Jahreswechsel: Mindestlohn: Mindestlohn müssen Sie allen volljährigen Arbeitnehmern zahlen. Ab 2017 wird diese Lohnuntergrenze von derzeit 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde angehoben. Nur bei Langzeitarbeitslosen dürfen Sie eine Ausnahme machen – hier gilt der Mindestlohn nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten nicht. Auch für Auszubildende und Pflichtpraktikanten greift der Mindestlohn nicht. Sozialversicherung und SGB: Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitnehmer in der Sozialversicherung zu melden. Hier treten zum Jahreswechsel 2017 einige Änderungen in Kraft. So können Sie Ihre Betriebsnummer künftig ausschließlich elektronisch beantragen – mit der Betriebsnummer werden Beitragszahlungen dem richtigen Arbeitgeberkonto zugeordnet. Falls sich Betriebsdaten ändern, müssen Sie dies unverzüglich melden. Tun Sie das nicht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Tipp: Wenn Sie Fragen rund um die Meldeverfahren haben, können Sie sich künftig auch an die Sozialversicherungsträger wenden. Diese müssen Ihnen nun Rede und Antwort stehen und Sie bei der Aufklärung von Sachverhalten unterstützen. Bisher waren lediglich die Krankenkassen dem Informationsanspruch verpflichtet. Zusätzlich wird ein Onlineportal beim GKV-Spitzenverband eingerichtet. Dort können zu allen Meldeverfahren grundlegende Informationen abgerufen werden. Der gesetzliche Anspruch auf Beratung und Information gilt auch für die Betriebsprüfung. Spätestens beim Abschlussgespräch erhalten Sie künftig Hinweise zu den festgestellten Fehlern. Geplant ist, dass diese Hinweise so geschrieben sind, dass Sie sie nicht nur verstehen, sondern auch daraus lernen können. Im besten Fall gibt es dann bei der nächsten Prüfung keine Beanstandungen mehr. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung! Weitere Updates zum Jahreswechsel folgen in Kürze!

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Wir wünschen unseren Kunden ein gutes und erfolgreiches neues Jahr 2017!!!! Für das entgegengebrachte Vertrauen und die Zusammenarbeit im Jahr 2016 bedanken wir uns herzlich und blicken gemeinsam in eine erfolgreiche Zukunft!

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WIR SUCHEN weitere Verstärkung: Steuerfachangestellte/r Steuerfachwirt/in Bilanzbuchhalter/in Stellenbeschreibung: Junges freundliches Team sucht in Voll- oder Teilzeit eine Steuerfachangestellte/ einen Steuerfachangestellten, Steuerfachwirt/in, Bilanzbuchhalter/in mit Berufserfahrung und DATEV- sowie MS-Office Kenntnissen. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Lohn- und Finanzbuchführung, Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen in allen Rechtsformen, Bescheidprüfung sowie die allgemeine Korrespondenz mit Mandanten, Ämtern und Behörden. Was Sie mitbringen sollten: Abgeschlossene Berufsausbildung mit Berufserfahrung Verhandlungssichere Deutschkenntnisse Hohes Engagement und Gewissenhaftigkeit Teamfähigkeit Selbstständiges Arbeiten Gute DATEV-Kenntnisse Beginn der Tätigkeit: Sofort

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