Thomas Ebeling
Description
Informieren Sie sich über Immobilienfinanzierungen, Kredite und Versicherungen und profitieren Sie von der Auswahl aus über 300 Banken und Versicherungen. Meine Beratungsschwerpunkte sind…
Baufinanzierung
persönliche Absicherung, z.B. gegen längere Arbeits- und Berufsunfähigkeit
Absicherung Ihrer Vermögenswerte, wie z. B. Wohngebäude- oder Hausratversicherung
Altersversorgung
Vermittlung juristischer Dienstleistungen im Bereich Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Absicherung des Pflegefalles
Überprüfung und Vermittlung von privaten Krediten (Autokredit, Ratenkredite)
Online-Beratung oder persönliche Beratung vor Ort?
Durch die Online-Beratung ist es möglich, dass Sie sich unabhängig davon, wo Sie wohnen oder sich aufhalten, beraten lassen können. Dadurch, dass Sie meinen Bildschirm einsehen und somit z. B. Dokumente auf Ihrem eigenen Rechner einsehen können, haben Sie die Möglichkeit auch komplexe Beratungsthemen einfach und komfortabel nachzuvollziehen.
Die Online-Beratung bietet auch die Möglichkeit sich unverbindlich kennenzulernen – optional auch mit Videoübertragung – und sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Auf Wunsch kann die Beratung auch bei Ihnen vor Ort persönlich erfolgen bzw. fortgesetzt werden, soweit Sie im Großraum Bergisch Gladbach wohnen.
Mein Beratungsansatz:
Nach einem ersten Informationsgespräch, in dem es um Ihre Ziele geht, erhalten Sie ein Finanzkonzept, das einen Vergleich der besten und günstigsten Banken oder Versicherungen auf Basis Ihrer Ziele und Wünsche enthält.
Gerne biete ich Ihnen eine ganzheitliche Beratung an, die alle finanziellen Aspekte einbezieht.
Dabei kann ich mit Ihnen auf eine Auswahl der besten Angebote von über 300 Banken, Bausparkassen und Versicherungen zurückgreifen. Denn nur eine objektive und unabhängige Beratung ermöglicht es, für Sie die passenden Produkte mit einem hervorragenden Preis-/ Leistungsverhältnis zu finden.
Der Einsatz professioneller Beratungssoftware zeigt deutlich mehr Stärken und Schwächen der Finanzprodukte, als es einfache Programme im Internet können. Dies ist insbesondere bei Kranken-, Pflege- und Berufsunfähigkeitsversicherungen der Fall.
Gleichzeitig ermittele ich mit Ihnen unter Berücksichtigung von Steuern und Inflation, welche Lücken es in den einzelnen Sozialversicherungszweigen gibt und wie gut Ihre private Absicherung bereits ist bzw. welche Punkte ggf. optimiert werden sollten.
Durch eine solche transparente Beratung erhalten Sie mehr Qualität und sparen Zeit und Geld.
Meine Ausbildung und Berufserfahrung:
Profitieren Sie von meiner langjährigen Berufserfahrung, die ich in Zusammenarbeit mit Banken, Bausparkassen und Versicherungen seit dem Abschluss meiner Ausbildung zum Versicherungskaufmann (2002 – 2005) bei einer großen Versicherung und Bausparkasse gesammelt habe.
Im Jahre 2012 habe ich mein Studium zum “Staatlich geprüften Betriebswirt Schwerpunkt Finanzdienstleistungen” abgeschlossen.
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3 Punkte auf die man bei einer Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung achten sollte: #1 Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls Herdplatte vergessen? Einige gute und oft sogar günstige Tarife bieten ihn: den Versicherungsschutz trotz grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles. Wer kennt nicht die Momente in denen man sich fragt, ob man die Herdplatte oder das Bügeleisen ausgeschaltet hat? Oftmals wird "grob fahrlässig" mit vorsätzlich", also absichtlich verwechselt. Doch "grob fahrlässig" ist eher mit "gedankenverloren", "unachtsam" oder "schusselig" gleichzusetzen. Ein guter Tarif zahlt auch bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden. Grob fahrlässig verursacht wäre ein Schaden z.B., wenn durch eine unbeaufsichtigte oder vergessene Kerze, eine Herdplatte oder ein Bügeleisen ein Brand entsteht. Hier würde ein Richter die Schwere der Schuld ermitteln, eine Quote festlegen und der Versicherer dürfte seine Leistung z.B. um 50% mindern. (https://dejure.org/gesetze/VVG/81.html) Gute Wohngebäude- und Hausratversicherungen sichern die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bis zur Versicherungssumme ab. In vielen "Billigangeboten", aber auch bei vielen großen und bekannten Versicherern, wird nur bis zu einer Schadenhöhe von 10.000€ oder 20.000€ auf die Prüfung, ob grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat, verzichtet. Bei größeren Schäden kann der Versicherer prozessieren, was zeit- und nervenraubend, vor allem aber auch teuer, werden kann. Schon bei einem Schaden von 100.000€ entstehen bereits in der ersten Instanz Kosten für Rechtsanwälte, Gericht und Gutachter, die bei etwa 25.000€ liegen plus noch mal soviel, wenn der Fall in die zweite Instanz geht. Bei einem "Vergleich" vor Gericht zahlt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten und der Rest der Kosten wird geteilt. Wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung für die selbst bewohnte Immobilie hat. Kommt der Richter zum Ergebnis, dass die "Schwere der Schuld bzw. der Grad der groben Fahrlässigkeit" z.B. 50% betragen hat, wird nur die Hälfte des Schadens ersetzt. Eine Katastrophe, wenn das ganze Haus samt Hausrat abgebrannt ist. Schnell kann man hier auf 100.000€ oder mehr sitzen bleiben. #2 Korrekte Ermittlung der Versicherungssumme Es scheint banal, doch die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme ist essentiell, wenn man die volle Erstattung eines Schadens erwartet. Leider suggerieren viele Rechner im Internet zwar, dass der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung ganz einfach sei, doch in meiner Praxis stellt sich in etwa 80% der Fälle, die ich prüfe, heraus, dass Fehler unterlaufen, die zu Unterversicherungen führen. Während bei kleinen Schäden vielleicht nicht so genau geprüft wird, mag es einem Versicherer bei einem großen Schaden gelegen kommen, wenn er wegen einer Unterversicherung den Schaden um 15%, also 15.000€ bei einem Schaden von 100.000€ kürzen kann. Dies passiert in der Praxis eventuell schon, wenn man 102 statt 120 Quadratmeter angegeben hat, weil das Gästezimmer samt Gästebad im Keller vergessen wurde. Diese Fehler beruhen darauf, dass Unkenntnis darüber herrscht, welche Flächen als Wohnflächen anzugeben sind, welche nicht. Oftmals wird einfach der Wert aus einem Miet- oder Kaufvertrag übernommen. Doch es gibt viele, unterschiedliche Regelungen bei den diversen Versicherern, die vom Mietrecht abweichen. Hier hilft ein Berater, der sich in diesen Themen gut auskennt. #3 Fehlende Elementarschadenversicherung Mit Entsetzen verfolgten viele Menschen im zweiten Quartal 2016 wie Landschaften, in denen es nicht einmal Flüsse in der Nähe gibt, durch Starkregen völlig überflutet wurden. Wenn massive Witterungsniederschläge einen halben Meter ansteigen und Keller oder Surterrainwohnungen fluten oder Rückstau die Kloake durch die Abflussrohre in die Häuser drückt, entstehen schnell Schäden von 30.000€ oder mehr. Oft stehen Heizungsanlagen oder Wärmepumpen im Keller, die danach ausgetauscht werden müssen. Dazu können Feuchtigkeitsschäden kommen, die behoben werden müssen, bevor es zu Schimmelbildung kommt. Aber auch Dächer nehmen in harten, langen Wintern Schaden, wenn der Schneedruck die Ziegel darunter zum Brechen bringt. Für Häuser, die in Hanglagen gebaut sind, besteht das Risiko, dass sie bei massiven Regelfällen einem Erdrutsch zum Opfer fallen. Aber sogar ein Erdbeben erschütterte 1992 im Rhein-Maas-Gebiet die Erde. Im niederländischen Roermond lag das Eizentrum und erreichte die Stärke 6. Wenn ein Beben die Substanz des Hauses und die Statik beschädigt, kommen hohe Kosten zustande, selbst, wenn nicht gleich das ganze Haus einstürzt. Damals sind Ziegel und Gebäudeteile auf die Straßen gestürzt und Fassaden haben Schaden genommen. Orkane und Tornados sind hingegen als Sturm ganz normal in der verbundenen Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, insofern der Sturm mindestens Windstärke 8 erreicht. Leichtere Stürme sind nur in einigen wenigen Tarifen, zum Beispiel bei Verzicht auf eine Windstärkenregelung oder im Rahmen einer so genannten Allgefahrendeckung, die auch Meteoriteneinschläge wie 2013 und 2014 in Russland umfasst, versichert. Wenn der Artikel interessant war, freue ich mich über ein "Gefällt mir"!
Horst Seehofer - "Die Riester-Rente ist gescheitert"-Markt - Versicherungsbote.de
Das Niedigzinsniveau, das es dank der Staatsschuldenkrise gibt, belastet die private Altersvorsorge, die auf klassischen Lebens- und (Riester)-rentenversicherungen basiert. Da bei diesen Verträgen das Geld der Kunden zu einem großen Teil den (durchgängig hoch verschuldeten) Eurostaaten für geringe Zinsen geliehen wird, wird es in den nächsten Jahren noch spannend... Eine brisante Frage ist, ob dieses Geld je wieder zurückgezahlt werden kann. Die Staaten sind aber Nutznießer dieser Verträge, da so Monat für Monat das Geld der Anleger in Staatsanleihen (=Staatsschulden-Finanzierung) fließt. Insofern ist der Vorstoß von Herrn Seehofer spannend und es bleibt abzuwarten, ob er umgesetzt wird... Eine Rückabwicklung ist m.E. so weitreichend in ihren Folgen, dass sei schwer vorstellbar ist.
Was geschieht mit der Wohngebäudeversicherung nach dem Kauf eines Hauses? Anders als man es vielleicht erwarten würde, "klebt" die Gebäudeversicherung an der verkauften Immobilie und geht auf den Käufer über. Wenn im Kaufvertrag nichts anderes geregelt wird, haftet primär der Verkäufer für die Prämie, die bis zum Ende des Versicherungsperiode fällig ist. Der Versicherer ist berechtigt, dem Käufer der Immobilie das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Davon wird heutzutage häufiger Gebrauch gemacht, weil die alten Policen teilweise noch sehr billig waren und die Versicherer froh sind, sie los zu werden. Für einen Kaufinteressenten macht es also schon in der Kaufphase Sinn sich zu überlegen, welche Leistungen für den Fall des Falles abgesichert werden soll und was heute ein angemessener Preis für einen solchen Vertrag ist. Denn oftmals sind die Gebäudeversicherung nicht mehr zeitgemäß und im Schadenfall offenbaren sich Lücken im Kleingedruckten. Dies ist allerdings auch bei aktuellen Verträgen des öfteren der Fall. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von dem Verkauf ausgeübt wird. Der Käufer ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb ausgeübt wird (bzw. bei fehlender Kenntnis des Käufers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis) Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses ist der Verkäufer in den oben beschriebenen Fällen zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht.
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Berufsunfähigkeitsversicherung Eben habe ich einen Artikel mit dem Titel "Berufsunfähigkeit: Wer soll das bezahlen? gelesen, den ich zum Anlass für diesen kurzen Artikel zu dieser Existenzabsicherung genommen habe: Die gute Nachricht vorweg: für Schreibtischtäter und nicht körperlich Tätige ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung durchaus erschwinglich. Insbesondere, wenn man unter 40 und noch gesund ist. Für andere Berufsgruppen gibt es oft alternative Absicherungen. Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsabsicherung? Vorausgesetzt man möchte nicht von Hartz IV leben, stellt eine private Berufsunfähigkeitsabsicherung nach längerer Krankheit oder nach Unfällen in der Regel die einzige "Einkommensquelle" dar. Denn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers entfällt bereits nach 6 Wochen und die Leistungen der Krankenkasse und des Arbeitsamtes sind zeitlich ebenfalls stark begrenzt. In der Regel setzt nach einem Jahr Arbeitslosigkeit Hartz IV ein. Die Hürden für die staatliche Erwerbsminderungsrente sind sehr hoch, so dass fraglich ist, ob man hierauf zählen darf. Wer würde sich den Beitrag zu seiner Arbeitslosenversicherung sparen? Die meisten sind darauf bedacht in jeder Lebenslage ihren Lebensstandard für sich und ihre Familie zu halten und würden (selbst, wenn sie die Wahl hätten) diese Entscheidung nicht treffen. Wer sich also nicht für unverwundbar hält und Verantwortung für seine finanzielle Situation übernehmen will, ist mit einer entsprechenden Absicherung gut beraten. Sehr häufig entfällt die Arbeitskraft übrigens auf die (mitunter stressbedingten) psychischen Erkrankungen. Ebenfalls weit verbreitet sind Bandscheibenvorfälle und andere Erkrankungen des Skelettapparats. Also durchaus Erkrankungen, die jeden treffen können.
Was tun bei Sturmschäden? - www.ebeling-consulting.de
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