Quellensteuerberatungen Schweiz
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Wir optimieren - Sie profitieren Sie sind Quellensteuerpflichtig?
Wir beraten Sie gerne in sämtlichen Steuerfragen - SCHWEIZWEIT
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Informationen rund um die Quellensteuer finden Sie hier: www.quellensteuer-schweiz.info
Noch 20 Tage! Ich möchte Sie daran erinnern das in 20 Tagen in den meisten schweizerischen Kantone die Eingabefrist zum Einreichen einer nachträglichen Steuerkorrektur für quellensteuerpflichtige Personen abläuft! Jetzt oder nie!
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Achtung: Es verbleibt noch 1 Monat zur Eingabe von rückwirkenden Korrekturen im Quellensteuerverfahren! Wer zusätzliche Abzüge nachträglich geltend machen kann, sollte sich nun beeilen. Sie haben im 2015 Alimentezahlungen geleistet oder können erhöhte Fahr- oder Weiterbildungskosten geltend machen? Schauen Sie auf www.quellensteuer-schweiz.info vorbei und lassen Sie sich informieren.
Die Website www.quellensteuer-schweiz.info ist nun aktiv aufgeschaltet. Ich wünsche Ihnen viel Spass beim Erkunden. Bei Fragen, Ergänzungen oder Anmeldung zum Einreichen von Tarifkorrekturanträgen bzw. nachträglich ordentlichen Veranlagungen, benutzen Sie bitte die Standardformulare unter "Kontakte". HINWEIS: Für die meisten schweizerischen Kantone bleiben Ihnen noch 52 Kalendertage zum Einreichen eines Antrages auf Tarifkorrektur bzw. nachträglich ordentliche Veranlagung 2015!
Tipp zum Einreichen von Unterlagen: Jedem Antrag oder jeder Steuererklärung nur Kopien von Verträgen, Rechnungen, Belegen, etc. beilegen. Wenn das Steueramt ausdrücklich nach Originalen verlangt, diese in jedem Falle für sich kopieren und das Original eingeschrieben senden bzw. persönlich abgeben ... gegen Quittung.
Liebe Besucher. Da im Moment die Homepage nicht funktioniert, erreichen Sie uns per Mail unter: office@quellensteuer-schweiz.info. Besten Dank für die Kenntnisnahme.
Nur noch 268 Tage für die Eingabe einer Tarifkorrektur 2015 im Kanton BASEL-Stadt. Nur noch 176 Tage für die Eingabe einer Tarifkorrektur 2015 im Kanton FREIBURG. Für die Eingabe einer Tarifkorrektur 2015 im Kanton AARGAU haben Sie noch 1741 Tage Zeit. Für alle anderen Kantone in der Schweiz läuft die Eingabefrist in 85 Tagen am 31. März 2016 ab!