Ergolz Treuhand GmbH
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Persönliche und individuelle Beratungen im Finanz- und Rechnungswesen. Steuer- und Vorsorgeplanung Beratungen im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Steuerplanung und Steuerberatung
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facebook.comKurz nach der Einführung wieder ein Wechsel! Bei der Beschränkung des Pendlerabzuges soll es für Inhaberinnen und Inhaber von Geschäftsautos eine neue Regelung geben, um sie steuerlich und administrativ zu entlasten. Konkret soll die Nutzung des Geschäftsfahrzeuges auf dem Arbeitsweg nicht als Einkommensteil versteuert werden müssen. Die Kommission schlug vor, dass dies mit den 9,6 Prozent des Autokaufpreises abgegolten ist, die die Inhaber der Fahrzeuge für die private Nutzung des Autos versteuern. Der Nationalrat unterstützte eine vom Ständerat gutgeheissene Motion in abgeänderter Form.
Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen in der Schweiz Fiskalvertretung/Steuerstellvertretung Schweiz Sie sind ein Unternehmen mit Sitz im Ausland und in der Schweiz tätig oder haben Schweizer Kunden Per 1. Januar 2018 tritt die Teilrevision des Schweizer MwStG in Kraft. Für die Steuerpflicht ausländischer Unternehmen ändert sich Folgendes: Für die Steuerpflicht eines ausländischen Unternehmens, das in der Schweiz Lieferungen ausführt oder Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher erbringt, ist nicht mehr nur der Umsatz in der Schweiz, sondern der weltweite Umsatz massgebend. Erzielt ein Unternehmen mit solchen Leistungen in der Schweiz weniger als CHF 100‘000 aber weltweit mindestens CHF 100‘000 Umsatz, wird es neu ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz MWST-pflichtig.
WICHTIG Nicht zu deklarierende Leistungen im Lohnausweis - Gratis abgegebene Halbtaxabonnements der SBB - REKA-Check-Vergünstigungen bis CHF 600 - Private Nutzung von Arbeitswerkzeugen (Handy, Computer usw.) Übliche Weihnachts-, Geburtstags- und ähnliche Naturalgeschenke bis CHF 500/Ereignis - Beiträge an Vereins-/Clubmitgliedschaften bis CHF 1‘000.00 Gutschriften von Flugmeilen (sie sollten für geschäftliche Zwecke verwendet werden) - Beiträge an Fachverbände - Branchenübliche Rabatte auf Waren, sofern der Arbeitgeber die Waren usw. dem Arbeitnehmer ausschliesslich zu dessen Eigenverbrauch und zum Selbstkostenpreis zukommen lässt - Bezahlung der Reisekosten für den Ehegatten oder Partner, welcher den Arbeitnehmer auf Geschäftsreise begleitet (Bedingung Geschäftsmässigkeit) - Zutrittskarten für kulturelle, sportliche und andere gesellschaftliche - Anlässe bis CHF 500 pro Ereignis - Beiträge an Kinderkrippen, die für Kinder des Arbeitnehmers verbilligte Plätze anbieten (sofern alle Arbeitnehmer gleich behandelt werden) - Gratis-Parkplatz am Arbeitsort - Kosten für ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die auf Verlangen des Arbeitgebers oder der Pensionskasse erfolgen
Botschaft des Bundesrates - Einschränkung Kapitalbezug Eine Umsetzung dieser Forderung hätte zur Folge, dass die Entscheidungsfreiheit eliminiert wird. Nur noch Kapitalbezug und tieferer Umwandlungssatz drohen. Ein Kapitalbezug für die Gründung eigener Firma wäre auch nicht mehr möglich! "Der Bundesrat schlägt vor, dass Guthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) beim Eintritt in den Ruhestand nicht mehr in Form von Kapital ausbezahlt werden, sondern als Rente. Rentnerinnen und Rentner sollen so ein regelmässiges Einkommen haben und keine EL beantragen müssen"
2016 Experte Swiss GAAP FER Diese Ausbildung ermöglichte uns, das Rahmenkonzept der einzelnen Swiss GAAP FER Standards und deren Anwendung zu verstehen. Somit waren wir in der Lage, die Swiss GAAP FER-konforme Verbuchung der Geschäftsfälle sicherzustellen und deren adäquate Präsentation in der Jahresrechnung ab 2015 für unsere Kunden zu gewährleisten.
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