Gemeinde Sins
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offizielle Facebook-Seite der Gemeinde Sins Auf dem Weg - dies der Slogan für die Zentrumsgemeinde des obersten Freiamtes, aus welcher die Städte Zug, Luzern und Zürich in kurzer Zeit und verkehrsmässig gut erreichbar sind. Als flächenmässig grosse Gemeinde des Kantons Aargau - mit ihren kleinen und ruhigen Aussendörfern - ist Sins auch die Drehscheibe für den Durchgangsverkehr. Gleichzeitig ist aber die Wohnqualität sehr hoch, da die Wohnquartiere an sehr ruhiger Lage gelegen sind. Mit den Naherholungsgebieten Reuss und Wald verfügt die Gemeinde Sins über qualitativ hohe Lebensräume. Zudem bietet der Ausblick auf der Anhöhe des Freudenbergs und im Gebiet Holderstock ein prächtiges Alpenpanorama vom Säntis bis zu den Berner Alpen, Berge und Gipfel aus über zehn Kantonen.
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facebook.comElternschaftsbeihilfe Das seit 2003 geltende Sozialhilfe- und Präventionsgesetz ergibt für wirtschaftlich schwache Eltern bzw. Elternteile ein Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe. Damit soll gesichert werden, dass das neugeborene Kind während sechs Monaten durch einen Elternteil betreut werden kann. Der Anspruch auf Elternschaftsbeihilfe entsteht, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Anspruchsberechtigt sind die im gleichen Haushalt lebenden Eltern oder ein allein erziehender Elternteil des neugeborenen Kindes. Das Departement Gesundheit und Soziales hat das Merkblatt mit den Bedingungen für einen Anspruch sowie den erforderlichen Unterlagen für ein Gesuch überarbeitet. Das Merkblatt kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Beförderungen in der Feuerwehr Der Gemeinderat hat per 1. Januar 2016 folgende Feuerwehrangehörige befördert: - Hofmann Reto, Sins vom Soldat zum GF-Korporal - Hunkeler Andrin, Sins vom Soldat zum GF-Korporal - Baur Dominik, Sins vom GF-Korporal zum Offizier - von Flüe Raphael, Sins vom GF-Korporal zum Offizier Der Gemeinderat gratuliert den Beförderten herzlich und dankt für den wertvollen Einsatz im Dienste der öffentlichen Sicherheit.
Moderne Melioration Sins-Reussegg: Baubeginn Baulos 4 Die Bodenverbesserungsgenossenschaft (BVG) Sins-Reussegg teilt mit, dass mit dem Bau des Bauloses 4 der Modernen Melioration Sins-Reussegg am Montag, 18. Januar 2016 begonnen wird, wenn die Witterung dies zulässt. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis in den Frühling 2017. Das Baulos 4 umfasst mehrere Ausbauten und Neuanlagen von Wegen im nördlichen Teil der Gemeinde Sins und im „Sinser Schachen“. Weiter wird das Ufer der Reuss im Bereich des Sinser Schachens neu gestaltet. Die Bauarbeiten werden durch die Bauunternehmung Leuthard Bau AG, Merenschwand ausgeführt. Für die Bauleitung ist das Büro Ackermann + Wernli AG, Aarau, Hansjörg Herzog (Telefon 062 200 28 28) verantwortlich. Es gilt, die Baustellensignalisationen zu beachten. Für allfällige Behinderungen wird schon jetzt um Verständnis gebeten. Die Bauunterehmung wird bemüht sein, diese so gering wie möglich zu halten.
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Seiser(Rats)Blick vom 8. Januar 2016 Referendum zum Budget 2016 Fragen an Gemeindeammann Josef Huwiler gks – Was denken Sie zum Referendum gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss über das Budget? Das Recht gibt vor, dass gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung die Referendumsmöglichkeit besteht. Zwar ist an dieser gut besuchten Versammlung auch das Budget mit einem Anteil von über 80% Ja-Stimmen genehmigt worden. Es ist darum nicht wegzudiskutieren, dass das vorangekündigte Referendum in der Gemeinde Fragezeichen aufwirft, die Leute verunsichert oder sogar in Diskussionen spaltet, obwohl doch ein akzeptierbares Resultat vorgelegen wäre. Es ist jedoch klar eine grundpolitische Auseinandersetzung, die eine Sachvorlage zur Folge hat. Die Stimme der aktiven Referendumsführer war ziemlich laut. Von der Gemeinde hörte man während der Möglichkeit zur Unterschriftensammlung wenig. Warum? Der Gemeinderat hat wie üblich an der Gemeindeversammlung über das Budget und die Steuerfusserhöhung orientiert. Diese Führungsaufgabe haben der Gemeinderat und die Finanzkommission wahrgenommen. Im weiteren politischen Ablauf während der Referendumsfrist soll eine Behörde nicht aktiv sein. Für den Gemeinderat steht die sachlich, fundierte Diskussion vor einer kontrovers herbeigeführten Debatte. Beim Thema der Finanzen gilt als oberstes Prinzip, das Bestmögliche aber auch das Vertretbare für die Bevölkerung bereitzustellen. Wie sehen Sie die Ausweitung von demokratischen Rechten in der Gemeindeversammlung vs. Urnenabstimmung? Das Komitee hat sicher genügend abgewogen, ob das Referendum auf Gemeindeebene das richtige Mittel in einem Budgetprozess ist und ob sie mit diesem Vorgehen der Gemeinde bzw. der Allgemeinheit einen Gefallen tun oder nicht. Die Gemeindeversammlung bzw. die Teilnehmenden, die sich der politischen Verantwortung stellen und sich mit der Gemeinde identifizieren, haben es sicher nicht geschätzt, dass das Referendum bereits vor der Versammlung angekündigt worden ist. Auf Stufe der Gemeinde haben wir bis anhin einen seriösen, anständigen Politstil gepflegt. Ich glaube, in der Sachfrage zum Budget hat ein Grossteil der Stimmberechtigten nach guten Informationen und Begründungen erkennen können, dass auf Zeit eine gemässigte Steuererhöhung unumgänglich ist. Was halten Sie persönlich vom Vorgehen der Referendumsaktion, die Unterschriftensammlung wurde ja sogar über das amtliche Publikationsorgan lanciert? Die bisher einseitig erfolgten Hinweise des Komitees enthalten einiges an unbegründeten Zahlen oder Feststellungen. Die Bevölkerung wurde mit teilweise falschen Fakten eingedeckt. Ich würde mal sagen, mit den Zahlen ist das Komitee „sehr grosszügig“ umgegangen. Dies ist halt auf bequemem Weg auch über den Anzeiger passiert. Lassen wir dies mal so stehen! Zwar spricht das Komitee von Sachlichkeit, also keinen Angriffen oder Polemik. Es gilt eben doch die Betrachtung aus eigener Optik. Für die Behörde wird weiterhin gelten, auf glaubwürdigem Weg die Stimmberechtigten über die nachvollziehbaren Hintergründe aufzuklären. Wie schauen Sie trotz dieser politischen Auseinandersetzung in die Zukunft? Grundsätzlich ist es so, dass die Gemeinde Sins mit dem Start im neuen Jahr kein rechtsgültiges Budget aufweisen kann. Die Handlungsfähigkeit in der Gemeinde ist derzeit eingeschränkt und aufgewühlt. Sollte das Budget grundlegend überarbeitet werden müssen und auf der Kostenseite gespart werden, hätte dies schon Auswirkungen auf die Dienstleistungen in einer gut funktionierenden Gemeinde. Ich bin überzeugt, durch die vielen engagierten Personen in den Behörden und Kommissionen wird auch in Zukunft eine hoffnungsvolle Steuerung und Entwicklung unserer schönen Gemeinde sichergestellt sein. Und in diesem Geist stellen wir uns der herausgeforderten, politischen Vorlage.
Kantonale Rechtsänderungen per 1. Januar 2016 Mit dem neuen Jahr 2016 treten auf Kantonsebene verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für das Jahr 2016 betreffen das Steuergesetz, das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, das Gesundheitsgesetz, die Pflegeverordnung und das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt sowie die Dekrete über die Anpassung der Eigenmietwerte und über die Löhne der Lehrpersonen. Inkrafttreten von steuerlichen Änderungen 2016: Mit der Senkung des Gewinnsteuertarifs bei den juristischen Personen tritt die vierte Etappe der 2012 beschlossenen Teilrevision des Steuergesetzes in Kraft. Die erste Tarifstufe für Gewinne bis 250'000 Franken (bisher: Gewinne bis 150'000 Franken) wird von 6 auf 5,5 Prozent und die zweite Tarifstufe von 9 auf 8,5 Prozent gesenkt. Des Weiteren tritt die 2015 beschlossene Teilrevision in Kraft, mit der zwingende Änderungen des Bundesrechts ins kantonale Recht übertragen werden. Unter anderem geht es um neue Regelungen für den Abzug von Aus- und Weiterbildungskosten. Mit der Verabschiedung des Dekrets über die Anpassung der Eigenmietwerte werden auf 2016 die Eigenmietwerte den neuen Marktverhältnissen angepasst. Auf Verordnungsstufe wird die Steuergesetzverordnung an die Änderungen des Steuergesetzes angepasst. Ebenfalls in Kraft treten die neuen Tarife 2016 der Quellensteuern und die mit einer Änderung der Zinsverordnung reduzierten Vergütungs- und Verzugszinsen für ab 2016 geschuldete Steuern. Anpassung Kindergartenlöhne: Auf den 1. Januar 2016 tritt die Änderung betreffend Einstufung der Kindergartenlehrpersonen im Dekret über die Löhne der Lehrpersonen (LDLP) in Kraft. Der Lohn der Kindergartenlehrpersonen wird damit per 1. Januar 2016 von Lohnstufe 2 auf Lohnstufe 3 angehoben. Eine Kindergartenlehrperson mit einem vollen Pensum erhält als Einstiegslohn neu 73'446 Franken statt wie bisher 71'330 Franken. Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) / Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV): Die Unterbringung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich bleibt gemäss teilrevidiertem Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) weiterhin eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Personen aus dem Asylbereich werden künftig entsprechend ihrem Aufenthaltsstatus auf den Kanton und die Gemeinden verteilt, wobei der Kanton für Asylsuchende im laufenden Verfahren sowie für Ausreisepflichtige und die Gemeinden für Personen mit Aufenthaltsstatus F (vorläufige Aufgenommene) verantwortlich zeichnen. Die Gemeinden sind für die Planung und Bereitstellung von Unterkünften sowie im Umfang der Aufnahmequote für eine uneingeschränkte Aufnahme verantwortlich. Die Ersatzabgabe wird abgeschafft, die solidarische Aufnahme durch die Gemeinden bei Bedarf mit einer Ersatzvornahme, bei der real entstehende Kosten pro Tag und Asylsuchenden verrechnet werden, durchgesetzt. Diese beträgt 110 Franken pro Tag und Asylsuchenden. Gesundheitsgesetz (GesG) / Verordnung zum Gesundheitsgesetz (GesV): Das Gesundheitsgesetz wird in fünf Themenbereichen geändert: Notfalldienst Medizinalpersonen (Ersatzabgabe bei Befreiung vom Notfalldienst); Patientenrechte und -pflichten im Bereich der Seelsorge im Spital; Notfalldienst Medizinalpersonen (Ersatzabgabe bei Befreiung vom Notfalldienst); Ausbildungsverpflichtung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen im Kontext der Versorgungssicherheit; Herausgabe der Obduktionsberichte an Amtsärzte; Aufhebung des Forschungsartikels. Die Ausführungsbestimmungen betreffen insbesondere die Ausbildungsverpflichtung. Dabei geht es um die Auflistung der Gesundheitsberufe mit Ausbildungsverpflichtung, die Festlegung des Ausbildungsbedarfs pro Gesundheitsberuf, die durchschnittlichen Ausbildungskosten pro Gesundheitsberuf sowie um die Berechnungsweise, die Mitwirkungspflichten der Leistungserbringer und die Bestimmungen zur Datenbearbeitung. Pflegeverordnung (PflV): Die im Jahr 2011 neu eingeführte Leistungsart Akut- und Übergangspflege wurde im Kanton Aargau bisher im Rahmen eines Pilotprojekts angeboten. In der Pflegeverordnung werden nun die aus dem Übergang ins Tagesgeschäft resultierenden Regelungen aufgenommen. Konkret werden das Zulassungsverfahren, die Abgeltung der Leistungen, das Tarifverfahren sowie die Rechnungslegung und -stellung definiert. Zugelassen sind sämtliche gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) vorgesehene Leistungserbringer-Gruppen (Pflegeheime, Spitex-Dienste, freiberufliche Pflegefachleute). Der kantonale Kostenanteil wird bei 55 Prozent festgelegt. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt: Das bundesrechtliche Verbot des Kitesurfens auf den Schweizer Gewässern wird per 15. Februar 2016 aufgehoben. Da sich das Kitesurfen nicht mit dem Natur- und Vogelschutz verträgt und auch Sicherheitsbedenken bestehen, hat der Grosse Rat diese Sportart auf dem Hallwilersee ab diesem Zeitpunkt verboten.
Unentgeltliche Rechtsauskunft 2016 Diese finden wie folgt statt: Muri, Gemeindehaus: jeden 1. Dienstag im Monat Sins, Gemeindehaus: jeden 3. Dienstag im Monat Zeit: 18.30 bis 19.30 Uhr Sommerferien: 1. Juli bis 8. August 2016 Im Gemeindehaus Sins findet jeden 3. Dienstag im Monat von 18.30 bis 19.30 Uhr die unentgeltliche Rechtsauskunft statt. . Nächste Termine in Sins: Datum Auskunftsperson 19. Januar 2016 Simon Käch 16. Februar 2016 Andreas Hübscher 15. März 2016 Simone Baumgartner 19. April 2016 Basil Huber 17. Mai 2016 Simon Käch
Samstagtrauungen Beim Regionalen Zivilstandsamt in Sins sind im Jahre 2016 an drei Samstagen Trauungen möglich. Am Samstag, 19. März 2016, 25. Juni 2016 und 27. August 2016 werden jeweils von 10.00 bis 13.00 Uhr zivilstandsamtliche Trauungen durchgeführt. Das Regionale Zivilstandsamt berät Sie gerne und nimmt Terminreservationen ab sofort entgegen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 041 789 70 15 oder via E-Mail einwohner@sins.ch. Für andere Terminwünsche gelten die Trauungszeiten von Montag bis Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten.
Gemeinde Sins
Tageskarten SBB: Die Gemeinde bietet 3 Stück an! Es ist ein wunderbares Erlebnis, mit einer Tageskarte einen ganzen Tag mit fast allen öffentlichen Verkehrsmitteln in der Schweiz herumzureisen. Auch in diesem Jahr bietet die Gemeinde Sins deshalb wieder drei der beliebten „Tageskarten Gemeinde“ an. Nutzen Sie dieses Angebot für einen Ausflug in der näheren Region oder auch in fernere Gegenden der Schweiz. Die Tageskarten können wie gewohnt bei den Einwohnerdiensten Sins (Telefon 041 789 70 15) reserviert und bezogen werden. Die Billette können auch direkt über www.sins.ch online reserviert werden. Der Einzelpreis ist CHF 40.00 für Einheimische und CHF 45.00 für Auswärtige.
Seiser(Rats)Blick Mit der Rubrik Seiser(Rats)Blick will der Gemeinderat auch inskünftig zusätzliche Einblicke in die Ressorttätigkeit der Gemeinderäte geben. In unregelmässiger Folge werden die Gemeinderatsmitglieder über einzelne, laufende Projekte oder Arbeiten in Kommissionen befragt. Die Kurzinterviews werden im Originalton im Anzeiger abgedruckt. Die Meinung zu diesen öffentlich interessierenden Themen soll für das politische Geschehen nützen und auch zu Diskussionen anregen. In dieser Rubrik kann die persönliche Meinung eines Gemeinderatsmitglieds zum Ausdruck kommen und muss u. U. nicht für die Gesamtbehörde gelten. Der Gemeinderat hofft, mit dieser Kommunikation nebst den amtlichen Nachrichten und zusätzlichen Redaktionsbeiträgen zum politischen Austausch und zur verständlichen Information beitragen zu können.
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind am 4. Januar 2016 folgende Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2015 rechtskräftig geworden: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 10. Juni 2015 2. Genereller Entwässerungsplan (GEP): Massnahmen in der Finanzierungsperiode 2016-2020, Krediterteilung von CHF 6‘010‘000.00 plus teuerungsbedingte Mehrkosten 3. Beschlussfassung über das Abwasserreglement a) Anpassung des Reglements an die geänderten gesetzlichen Grundlagen b) Anpassung der Gebühren und Abgaben c) Auflösung des Erneuerungsfonds und Übertrag in Verpflichtung Abwasserbeseitigung 4. Schulhaus c „altes Primarschulhaus“ Ammannsmatt: Sanierung gemäss Langzeitinvestitionsplanung, Krediterteilung von CHF 790‘000.00 5. Sportanlage Letten: Projektoptimierung nach Südwestumfahrung Sins, Krediterteilung von CHF 90‘000.00 für die Planung Gestützt auf § 62 g des Gesetzes über die politischen Rechte wird bekannt gegeben, dass gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. November 2015, Traktandum 6 „Genehmigung des Budgets für das Jahr 2016 mit einem Steuerfuss von 109 %“, das Referendum ergriffen worden ist. Der Gemeinderat erklärt nach Prüfung der Unterschriftenbogen das Referendum in formeller und materieller Hinsicht als zu Stande gekommen. Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 4. Januar 2016 auf 2‘690. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 1/10 oder 269. Total eingereicht worden sind 349 Unterschriften, wovon 341 gültig sind. Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss § 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt darstellen. Die Referendumsabstimmung wird auf 28. Februar 2016 festgelegt.
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Christbaumentsorgung Die Christbäume werden mit der ordentlichen Grüngutsammlung auch in der zweiten Sammlung im Januar, also am Montag, 18. Januar 2016, entsorgt. Bitte stellen Sie die Christbäume erst auf den Abfuhrtag an die Sammelroute, damit grössere Unordentlichkeiten bei den Sammelplätzen vermieden werden können.
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Recycling Kalender 2016 Der Recycling Kalender für das Jahr 2016 wurde wiederum allen Haushaltungen zugestellt. Auf dieser Zusammenfassung sind die Grundfragen zu „wohin mit dem Abfall?“ beantwortet. Weiter sind die Daten zu den ordentlichen Kehrichtabfuhren und zu den Spezialabfuhren und -sammlungen ersichtlich. Der Gemeinderat dankt allen, die sich so verhalten, wie es im Abfallreglement umschrieben ist. Die Kehrichtabfuhren finden neu im Dorfteil Sins sowie in Reussegg wöchentlich jeweils am Freitag und in den restlichen Aussenorten wie bisher auch jeweils am Freitag statt.