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Brand.- und Sicherheitstechnik Seit dem neuen Brandschutzgesetz 2013 §49 haben wir uns die Aufgabe gesetzt die Bevölkerung, diesbezüglich zu informieren und sie mit Funkrauchmeldern auszustatten.

Hier sind Informationen für Sie:

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Einbaupflicht:

für Neu - und Umbauten    ab 01.04.2013
für bestehende Wohnungen     ab 01.04.2013 (Übergangsfrist bis 31.12.2016)

Mindestens ein Rauchwarnmelder ist einzubauen in allen:

- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren
über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen.
Der Alarm eines Melders muss im Schlafzimmer auch noch bei geschlossener Tür und bei einem auf normale Lautstärke gestelltem Radio oder Fernseher gut zu hören sein.

Fakten und Argumente zu Hausbränden in Deutschland
Jedes Jahr sterben etwa 600 Menschen durch offenes Feuer -  die meisten davon in ihren eigenen vier Wänden.
Über 70% der Brände ereignen sich nachts.
Rauch und giftige Gase lassen die Schlafenden in eine immer tiefere Bewusstlosigkeit fallen.
Etwa 95% der Todesfälle sind auch eine Rauchvergiftung zurückzuführen.
Sobald ein Schwellbrand in offenes Feuer übergegangen ist, können sich die Flammen mit erschreckender Schnelligkeit ausbreiten. Oft bleiben keine 2 Minuten mehr zur Flucht.

Trotz dieser eindeutigen Datenlage sind in der Bundesrepublik Deutschland nur etwa 30% der privat genutzten Gebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.

Die Folgen

Wenn keine Rauchwarnmelder da sind oder sie nicht funktionieren, riskiert der Vermieter im öffentlichen wie auch im privaten Bereich hohe Schadensersatzklagen von verletzten Mietern oder von den Hinterbliebenen der Opfer. Doch damit nicht genug: Die Wohngebäudeversicherungen behalten sich außerdem vor, Ansprüche teilweise oder sogar ganz abzulehnen, die DIN 14676 weist deshalb nochmal ausdrücklich auf die Installation und Funktionstüchtigkeit von Rauchwarnmeldern hin.

Wem droht die Gefahr?
Ältere Menschen sind im Brandfall besonders gefährdet, vor allem über 80 Jährige.
Aber auch Kinder unter 6 Jahren gehören zu den über 5% der Bevölkerung, und die besonders gefährdet sind.
Behinderte können oft nicht so schnell wie Nicht Behinderte reagieren. Sie müssen deshalb noch früher vor einem Feuer in Ihrer Wohneinrichtung gewarnt werden.
Eine vierte Gruppe besonders gefährdete Menschen bei Wohnungsbränden sind die Bewohnen von Mehrfamilienhäusern. Hier gibt es erstens mehr Gefahrenquellen und bei großen Gebäuden würden viele Bewohner gar nicht mitbekommen, wenn sich in einer anderen Wohnung ein Feuer ausbreitet.
Rauchwarnmelder – Lösungen für Hörgeschädigte:

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