Oerding Bestattungen
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Bestattungsdienstleistungen, Trauerbegleitung, Bestattungsvorsorge Öffnen Sie das Tor zur gemeinsamen Erinnerung.
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facebook.comEin Geschenk der Scheeßeler Flüchtlingshilfe, anlässlich der Trauerandacht die wir für die Mutter eines Irakischen Flüchtlings, jesidischen Glaubens, ausrichten durften. Für Achmed gab es aufgrund seines Glaubens keine Möglichkeit in der Heimat von seiner Mutter Abschied zu nehmen. Daher hier die Trauerandacht, die wir in unserer kleinen Kapelle organisiert haben. Die Ansprache wurde von Pastor Schwarz auf deutsch und durch einen Freund von Achmed auf arabisch abgehalten. Wir haben es gerne gemacht und danken für das Vertrauen.
Schön, dass du mich endlich bemerkst… Kulturgottesdienst in der Zevener St. Viti Kirche stellt sich dem Tod Wie spricht man über etwas, das einem Angst macht? Meistens gar nicht. Und wenn, dann erst, wenn die Not groß ist. Raum geben für schwierige Themen ist ein Ziel der Kulturgottesdienste, die Anfang des Jahres ihre Zevener Premiere feierten. In der Novemberausgabe wird es das Thema Tod sein. Dafür hat Pastor Florian Schwarz, Initiator der Reihe, das Theater zwischen den Dörfern, mit freundlicher Unterstützung durch das Bestattungsunternehmen Lars Oerding, eingeladen mit dem Stück „Ente, Tod und Tulpe“ den Gottesdienst zu bereichern. Das Stück nach dem gleichnamigen Kinderbuch von Wolf Erlbruch erzählt die Geschichte der Ente von dem Augenblick an, an dem sie ihre eigene Sterblichkeit entdeckt. Skurril, komisch und ernsthaft entwickelt sich eine Freundschaft zwischen der Ente und dem Tod. Das Buch steht in den Kinderbuchabteilungen der Buchläden, aber ob das der richtige Platz ist bezweifelt Pastor Schwarz: „Kinder haben noch gar nicht die Scheu, sich mit dem Tod auseinander zu setzen. Eine wirkliche Vorstellung von Sterblichkeit zu entwickeln dauert bis in die Pubertät. Und damit beginnt auch die Angst vor dem Tod“. Der Theologe geht davon aus, dass die Kinderbücher und eine gemeinsame Auseinandersetzung mit Kindern über das Thema, es den Erwachsenen leichter macht, über den Tod zu reden. Ente, Tod und Tulpe schließt die Lücke zwischen kindlicher Unbefangenheit und erwachsener Ernsthaftigkeit. Ähnliche Erfahrungen macht auch der Zevener Bestatter Lars Oerding, der diesen Gottesdienst sponsert. Nur selten trifft er beruflich auf Menschen, die sich auf den Tod vorbereitet haben. Für den Trauerprozess beim Tod eines Angehörigen ist das aber hilfreich. Schwarz, dessen Gottesdienstreihe sich meistens eher nicht an Kinder richtet, freut sich schon auf ein altersgemischtes Publikum, in dem Großeltern mit ihren Enkeln sitzen können. Dass ausgerechnet ein Puppentheater zu Gast ist, gehört zum Konzept, ist es doch eine Kulturform, die für Kirche eher ungewöhnlich ist. Schwarz setzt dabei auf eben diese Fremdheit um Schwellen abzusenken. Er hat die Erfahrung gemacht, dass viele Menschen, die zwar ein religiöses Interesse haben, sich in einer Kirche und den dortigen Traditionen fremd fühlen und dass es für diese Menschen leichter ist, über säkulare Kultur einen ersten Zugang zu finden. Gewissermaßen gleiche Startmöglichkeiten für kirchenferne Besucher und treue Kirchgänger. Ente Tod und Tulpe – Ein Kulturgottesdienst Samstag 18. November um 18.30 Uhr in der Zevener St. Viti Kirche. Der Eintritt ist frei
Sozialamt rät zum Abschluss eines Bestattungsvorsorgevertrages Nur zweckgebundene Gelder eines Treuhandkontos oder einer Sterbegeldversicherung sind vor dem Zugriff des Sozialamtes bei Pflegebedürftigkeit geschützt. Immer mehr Pflegebedürftige brauchen zusätzliche Sozialleistungen. So stieg die Zahl der Empfänger von Hilfe zur Pflege im Vergleich zum Vorjahr um 9.000 auf 453.000, das teilte das Statistische Bundesamt mit. Nach den jüngsten Daten von 2014 waren 292.000 Frauen und 161.000 Männer betroffen. Auch die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege wuchsen, von 2,6 Milliarden Euro 2005 auf zuletzt 3,5 Milliarden. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, auf zuletzt 2,6 Millionen Menschen. Aus diesen massiv steigenden Zahlen resultiert auch, dass beim Versterben dieser Menschen keine finanziellen Mittel zur Beauftragung einer Bestattung vorhanden sind und damit auch der letzten Weg durch das Sozialamt und die öffentliche Hand finanziert werden muss. Die mit viel Liebe und über ein langes Berufsleben erarbeitete Immobilie wurde bereits vorher längst für die Bezahlung einer notwendigen Heimunterbringung aufgezehrt. Umso wichtiger ist es nach einhelliger Expertenmeinung, bereits ab der Lebensmitte für die dereinstige Bestattung Vorsorge zu treffen und sich nicht auf die Haltung zurückzuziehen, dass diese Aufgabe den Kindern obliege. In einer Stellungnahme des Amts für Soziales im Rheinisch-Bergischen Kreis betont in diesem Zusammenhang der Landkreis, dass zur Sicherung des Vorsorgebetrages eine treuhänderische Hinterlegung des Geldes erfolgen sollte. Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand, die vom Bundesverband Deutscher Bestatter und dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur zur Absicherung der Gelder gegründet worden ist, legt diese mündelsicher und verzinslich an. Sie bewahrt die Einlage somit vor Wertverlust. Da dieses Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten ist der Zugang zum Kapital verwehrt. Bei einer angemessenen Bestattungsvorsorge erkennen die Kommunen und Landkreise in ganz Deutschland relativ unterschiedliche Beträge an, die über den Betrag des sogenannten Schonvermögens von 2600 € (ab April 2017: 5000,-€) für Alleinstehende hinaus für eine verbindlich vereinbarte Bestattungsvorsorge statthaft sind. Anerkannt werden Beträge bis zu 10.000 €, im Rheinisch-Bergischen Kreis werden etwa 6000 € als angemessen anerkannt. Bei höheren Vorsorgen wird eine Einzelfallprüfung durchgeführt, die vor allem die persönlichen Wünsche des Vorsorgenden berücksichtigt und nach dem Umfang der durchzuführenden Bestattung fragt. Über das Bestattungsunternehmen Oerding in Zeven, welches Mitglied im Bundesverband Deutscher Bestatter ist, können Bestattungsvorsorgeverträge abgeschlossen werden, bei denen der voraussichtliche Betrag der Bestattung in einem zweiten Schritt finanziell durch ein Treuhandkonto abgesichert wird. Im Falle des Todes wird nach Vorlage der Sterbeurkunde und der Rechnung der Rechnungsbetrag des Bestatters aus diesem zweckgebundenen Vermögen beglichen. Etwaige verbleibende Gelder werden den Erben ausbezahlt. Justiziarin Antje Bisping, weiß aus vielfältiger Erfahrung davon zu berichten, dass entgegen gerichtlicher Entscheidungen und geltende Rechtslage Sozialämter immer wieder Pflegebedürftige zur Auflösung zweckgebundener Gelder drängen. Beim Verlangen nach der Auflösung zweckgebundener Gelder für die dereinstige Bestattung ist daher der Bundesverband Deutscher Bestatter für Vorsorgende zu einer kursorischen Prüfung von Ablehnungsbescheiden für Sozialleistungen bereit und übernimmt für Kunden der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG auch etwaige Prozesskosten. Der Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur Oliver Wirthmann ergänzt mit Blick auf Sterbegeldversicherungen, dass für sie der gleiche Schutz vor dem Zugriff des Sozialamtes gilt und diese ebenfalls nicht gekündigt werden müssen, um Forderungen des Sozialamtes zu befriedigen oder Leistungen überhaupt zu erhalten. Gänzlich abzuraten ist von Rücklagen auf Sparkonten oder gar von Barbeträgen, die für die Bestattung gedacht sind. Diese unterliegen nicht dem rechtlichen Schutz vor dem Sozialamt. Weiterhin besteht das Risiko, dass bei fehlender Vereinbarung einer Bestattungsvorsorge nicht der Wille des Verstorbenen zur Geltung kommt.
https://m.youtube.com/watch?v=5gjuZRR9XxI
Heute Abend findet das letzte Treffen unserer geschlossen Trauergruppe des Jahres 2015/16, ein Teil der sogenannten Trauerinsel statt. Nach einer letzten intensiven Einheit werden wir diesen Abend mit einem Festessen bei Wein und handgemachter Musik ausklingen lassen. Wir feiern das Leben, feiern die Liebe und auch die Freundschaften, die sich sicherlich auch in dieser Gruppe gefunden haben. Und - das ganze mit den Menschen in unseren Herzen, um die wir trauern müssen aber auch trauern dürfen! Zehn Monate haben wir mit Euch zusammen geweint und gelacht, getrauert, getanzt und gegessen. Die Abende waren nicht immer leicht aber wir hatten es gemeinsam schwer. Und das war ein Trost. Vielen, vielen Dank schon jetzt allen Teilnehmern für Eure Offenheit und für Euer Vertrauen! Eure/Euer Erna, Fritz und Lars
Herzliche Einladung...
Ein so schön geschriebener Text, der definitiv zum Nachdenken anregt..
Früher ist der Bestatter erst in Erscheinung getreten, wenn man seine primären Dienste in Anspruch nehmen musste, d.h. wenn ein nahestehender Mensch gestorben war. Tritt der Tod ins Leben einer Familie -statistisch gesehen passiert dieses im Schnitt alle zehn Jahre, ist man in der Regel von Trauer gelähmt. Nun gilt es innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen über Dinge zu treffen, über die man sich vorher noch nie Gedanken gemacht hat. Zu unserem Vortrag mit dem Titel "Am Ende des Weges", durften wir auf Einladung des Sozialverbandes am vergangenen Donnerstag vielen interessierten Zuhörern in angenehmer Atmosphäre, im Heeslinger Heimathaus uneigennützig wichtige Informationen und Tipps vermitteln. Den Verantwortlichen des Sozialverbandes sowie allen Zuhörern des Abends danken wir für das große Interesse und den wirklich schönen Abend. Lars Oerding