Top Local Places

Kreiselternvertretung Wittenberg

Breitscheidstraße 3, Wittenberg, Germany
Community Organization

Description

ad

Herzlich Willkommen auf der Seite der Kreiselternvertretung Wittenberg

Wir sind Ihre Elternvertreter für alle Kita's im Landkreis Wittenberg Herzlich Willkommen auf der Website der Kreiselternvertretung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Wittenberg.
Mit Inkrafttreten des neuen Kinderfördergesetzes (Kifög) zum 01.08.2013 hat der Gesetzgeber auch die Beteiligung der Eltern im § 19 des Kifög vorgesehen.
Über das vorgeschriebene Wahlverfahren wurden  9 Kreiselternvertreter gewählt:
Lutherstadt Wittenberg: Tobias Ulbrich (Vorstand)
Stadt Coswig (Anhalt): Daniel Kemp
Stadt Kemberg: Daniel Körtge
Stadt Zahna-Elster: Heidi Zimmermann
Stadt Gräfenhainichen: Michael Spiegel
Stadt Oranienbaum-Wörlitz: Arndt Herrmann
Stadt Bad Schmiedeberg Doreen Burkert
Stadt Annaburg: Phillip Jäntsch (JHA)
Stadt Jessen: Nadine Reichenberg

Wir sind die Interessengemeinschaft für derzeit über 7000 Kinder und deren Eltern und Personensorgeberechtigten  in 117Einrichtungen im Landkreis Wittenberg.

Wir stehen Ihnen unter kev-wittenberg@web.de für alle Anfragen gern zur Verfügung.

Ihre Kreiselternvertretung Witteberg

CONTACT

RECENT FACEBOOK POSTS

facebook.com

Was meint Ihr? Hat Tobias Ulbrich recht?

facebook.com

Wegweisendes Urteil aus Brandenburg und Hoffnung auch für Eltern aus Sachsen-Anhalt! Auch andere Verwaltungsgerichte urteilten bereits in diesem Sinne. Im Wesentlichen wurde geurteilt, dass Kita-Beiträge keine klassischen Benutzungsgebühren seien, so urteilte das Gericht. Deswegen gelte auch das Kostendeckungsprinzip nicht. Elternbeiträge sind also nicht dafür da, sämtliche Kosten, die beim Betrieb einer Kita entstehen, gegenzufinanzieren. Die Leitsätze des OVG Berlin-Brandenburg: 1. § 6 KAG ist auf die Elternbeiträge im Sinne des § 17 KitaG nicht anwendbar. Elternbeiträge bzw. Kita-Gebühren sind keine Benutzungsgebühren im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG (Anschluss an VGH Kassel, Beschluss vom 4. März 2014 - 5 C 2331/12.N -, ESVGH 64, 211 ff., Rn. 30 bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 29. September 2015 - 4 LB 149/13 -, Nds.VBl. 2016, S. 82 ff., Rn. 66 bei juris; OVG Münster, Beschluss vom 30. September 2005 - 12 A 2184/03 -, NWVBl. 2006, S. 266 f., Rn. 20 bei juris, jeweils zur vergleichbaren Regelungslage im jeweiligen Bundesland). 2. Dementsprechend ist es verfehlt, bei der Ermittlung der Sachkosten im Sinne des § 15 Abs. 1 KitaG kalkulatorische Zinsen zu berücksichtigen Damit dürften im Land Brandenburg viele Kitasatzungen hinfällig werden, ja sogar Teile des dortigen KAG. In einem kurzen Rundruf haben wir zumindest ein Elternpaar gefunden, die mit diesen Argumenten nun auch vor das VG bzw. OVG in Sachsen-Anhalt ziehen wird! Wenn Politik seit über 4 Jahren nicht in der Lage scheint die Probleme in diesem Land zu lösen und Eltern nachhaltig zu entlasten, werden nun auch hier die Gerichte sprechen! Leider! Die Folgen könnten insbesondere für finanzschwache Kommunen problematisch werden!

facebook.com

Brandenburg macht es vor! Auch wir empfehlen die Satzungen der Kommunen im Land Sachsen-Anhalt auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen.Vielerorts sind die Erfolgschancen hervorragend (insbesondere dort, wo noch keine Eröffnungsbilanz vorliegt), denn die Kalkulationen haben oftmals immer einen Fehler und sind somit angreifbar und dann sind die Satzungen unwirksam. Traut EUCH! Wenn Ihr Fragen dazu habt, PN oder Mail an kev-wittenberg@web.de

facebook.com

Na Schuhe geputzt?

facebook.com

Wer hätte das gedacht? Seit 4 Jahren mahnen wir davor! Will die CDU auch deshalb den Rechtsanspruch um 40% reduzieren?

facebook.com

Was meint Ihr? Auch ein Modell für den LK-WB?

facebook.com

Das Politikversagen in der Grundversorgung von Eltern und Kinder tritt immer mehr offen zu Tage! Wirklich traurig!

facebook.com

Geballte Fachkompetenz des Vertreters der Landeselternvertetung! Da fühlen sich alle Eltern bestimmt gut vertreten und auch die Parteien werden sich freuen! Die Entscheidung von Tobias Ulbrich wird immer nachvollziehbarer!

facebook.com

Realitätsverlust bei der Union?

facebook.com

CDU-Filz in der Landeselternvertretung? Den heute öffentlich bekannt gewordenen Rücktritt unseres gerade frisch wiedergewählten Vorstandsmitgliedes der Kreiselternvertretung Wittenberg, Tobias Ulbrich, als Vorsitzender der Landeselternvertretung Sachsen-Anhalt, bedauern wir sehr, können diesen Schritt jedoch nachvollziehen. Neben dem mangelnden Einigungswillen und völlig unterschiedlicher und divergierender Meinungen und Vorstellungen zur Evaluierung des Kifög in der Regierungskoalition, bei dem wir vor allem die CDU in der Blockadehaltung sehen, ist vor allem ein Vorgang in diesem Zusammenhang mehr als bemerkenswert. Mareike Wagner, die bis vor drei Wochen Mitglied der Landeselternvertretung für den Landkreis Jerichower Land war, ist seit über einem Jahr die Büroleiterin des parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Markus Kurze, ohne, dass die Landeselternvertretung Sachsen-Anhalt darüber informiert gewesen wäre! Doch Frau Wagner war auch Mitglied der Kreiselternvertretung Jerichower Land und Herr Kurze ist Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion Jerichower Land. Uns stellen sich angesichts dieser Faktenlagen gravierende Fragen? Inwieweit gab es Versuche durch Handeln der Büroleiterin Einfluss auf Entscheidungen der Landeselternvertretung sowie der Kreiselternvertretung Jerichower Land zu nehmen? Welche internen und vertraulichen Informationen aus beiden Elternvertretungen wurden an den parlamentarischen Geschäftsführer Kurze herangetragen und ggf. in die CDU-Fraktionen weitergegeben? Wie kann es sein, dass eine Büroleiterin eines führenden CDU-Landtagsmitgliedes überhaupt solche Ämter bekleidet, wenn ein Interessenkonflikt offensichtlich ist? Eine Büroleiterin pflegt in aller Regel ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Abgeordneten. Wurde die Büroleiterin ggf. gezielt in diese Position gebracht? Warum wurde und wird dieses „geheim“ gehalten und durch Teile des Vorstandes der Landeselternvertretung gedeckt? Hat Sachsen-Anhalt nach der Affäre um die Büroleiterin des Finanzministers André Schröder nun einen weiteren Skandal mit der Büroleiterin des parlamentarischen Geschäftsführers der CDU-Landtagsfraktion? Wir erwarten hier eine zeitnahe Aufklärung durch die CDU-Landtagsfraktion und ggf. auch personelle Konsequenzen, die sich nicht auf das Versetzen einer Büroleiterin beschränken sollten! Auch wenn die Arbeit in der Landeselternvertretung ehrenamtlich ist, so sollte sie doch frei von direkter politischer Einflussnahme sein! Ist das in diesem Fall noch gegeben?

facebook.com

Was meint ihr?

facebook.com

Wer kann schon annehmen, dass Menschen Kinder bekommen!

facebook.com

Quiz

NEAR Kreiselternvertretung Wittenberg