Wir fordern den Männergleichstellungsbeauftragten und die Männerquote
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Wir fordern die Männerquote, den Männergleichstellungsbeauftragten und die Umsetzung des Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Es kann nicht sein, dass eine im Artikel 3 des Grundgesetzes genannte Gruppe so außergewöhnlich bevorzugt wird, wie die Gruppe der Frauen. Ziel dieser Gruppe ist die Rückführung der Gleichgewichtung zwischen Mann und Frau und die Abschaffung der Bevorzugung von Frauen.
Alternativ fordern wir die Einführung von Männergleichstellungsbeauftragen in gleicher Anzahl, wie es Frauengleichstellungsbeauftragte gibt. Gleichzeitig wird die gleiche Anzahl Mitarbeiter für diese Männerbeauftragten gefordert, wie sie Frauenbeauftragten zugestanden werden.
Ggf. muss eine Musterklage beim Bundesverfassungsgericht oder letztinstanzlich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geführt werden.
Wir sehen im Handeln der Berliner politischen Kräfte einen massiven Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland.