Frankenwaschpark
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SB-Waschanlage im Gewerbegebiet Werneck "An der A 70"(neben Baywa)
KFZ-Pflege in einer neuen Dimension nach den höchsten Umweltstandards
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facebook.comHallo liebe Wäscher. Nach einem harten Kampf gegen die Kälte laufen ab heute Abend wieder die Plätze 2-6. Waschplatz 1 wird Morgen denke ich auch wieder dazukommen. Das Wochenende kann kommen!!!
Unser neues Mitglied im Team FRANKENWASCHPARK. Auf eine gute und vor allem unfallfreie Zusammenarbeit. Herzlichen Dank auch noch an das Team von Nerone-Design für die wie immer perfekte Ausführung!!
Ich suche für einen Bekannten eine kleine Wohnung in der Gemeinde Werneck. Teilen erwünscht. Danke.
Endlich wieder mal gutes Wetter zum Auto waschen. Auf gehts zum Frankenwaschpark ✌️✌️
Ostseebad Zingst.....war schon mal schlechter ✌️✌️
Erste Reaktion!!!!!! Ich habe gestern aus erster Hand erfahren, dass ein Gewrbetreibender nach Absprache mit seinem Steuerberater ( Gewerbe ist in zwei Landkreisen angemeldet), aus Unverständnis über den Beschluss des Gemeinderates bezüglich der Sonn und Feiertagsöffnung, in Zukunft seine Gewerbesteuer ( fünfstelliger Betrag/Jahr) nicht mehr nach Werneck abführen wird. Nur im Voraus. Ich habe in keiner Weise mit dieser Entscheidung zu tun. Dies ist nur eine Reaktion eines Geschäftsmannes auf das Urteil des Marktgemeinderates. Übrigens!!!!! Bitte kräftig teilen!!!!!💪💪💪
Für alle Interessierten. Hier ein Auszug aus dem Feiertagsschutzgesetzes. Ob das in irgendeiner Weise mit unserer Waschanlage kollidiert, da kann sich jeder seine eigene, sachliche!!!, Meinung bilden. Und wie ihr auch sehen könnt würde das Gesetz am 21.05.1980 erlassen. Zu der Zeit galten für viele Arbeitnehmer noch ganz andere Arbeitszeiten. In der Regel ( ich weiß es gab auch damals schon Außnahmen ), von Montag bis Freitag. Und z. B. Bäcker durften damals auch noch keine Brötchen verkaufen. Also, schöne Grüße aus der Gegenwart!! Bereich reduzierenGesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG) Vom 21. Mai 1980 (BayRS II S. 172) BayRS 1131-3-I (Art. 1–9) Inhaltsübersicht (amtlich) Art. 1 Gesetzliche Feiertage Art. 2 Schutz der Sonn- und Feiertage Art. 3 Stille Tage Art. 4 Schutz des Festes Mariä Himmelfahrt, soweit es nicht gesetzlicher Feiertag ist, und des Buß- und Bettages Art. 5 Befreiungen Art. 6 Israelitische Feiertage Art. 7 Ordnungswidrigkeiten Art. 8 Grundrechtseinschränkung Art. 9 Übergangs- und Schlußvorschriften Inhalt FTG in Kraft ab: 01.05.2016 Fassung: 21.05.1980 Gesamtansicht Link abrufen Download Drucken Vorheriges Dokument Nächstes Dokument Art. 2 Schutz der Sonn- und Feiertage (1) An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. (2) Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes sind außerdem verboten 1. Alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören, 2. öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind jedoch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter Nummer 1 fallen, 3. Treibjagden. (3) Diese Verbote (Absätze 1 und 2) gelten nicht 1. Für den Betrieb der Deutschen Bundespost, der Deutschen Bundesbahn und sonstiger Unternehmen, die der Personenbeförderung dienen, 2. für Instandsetzungsarbeiten an Verkehrsmitteln, soweit sie zur Weiterfahrt erforderlich sind, 3. für unaufschiebbare Arbeiten, die zur Befriedigung häuslicher oder landwirtschaftlicher Bedürfnisse, zur Abwendung eines Schadens an Gesundheit oder Eigentum, im Interesse öffentlicher Einrichtungen oder zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes erforderlich sind, 4. für leichtere Arbeiten in Gärten, die von den Besitzern oder ihren Angehörigen vorgenommen werden, 5. für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen – ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag – ab 12.00 Uhr, wenn die Gemeinde dies in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung zugelassen hat. (4) 1Als ortsübliche Zeit des Hauptgottesdienstes gilt die Zeit zwischen 7.00 Uhr und 11.00 Uhr. 2Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Verordnung diese Zeit zur Anpassung an die örtlichen religiösen Gewohnheiten abweichend von Satz 1 festzulegen. 3Die Gesamtdauer der Schutzzeit darf hierbei nicht weniger als drei und nicht mehr als sechs Stunden betragen. Bayern.de BayernPortal Impressum
Eine Information noch an unsere Waschkunden: Dass wir an Sonn- und Feiertagen geschlossen halten müssen, haben wir einem Herrn Göb zu verdanken. Dieser Herr betreibt in Würzburg und Ochsenfurt selbst drei Waschanlagen. Das Bizarre an der Sache ist, dass er auf seiner Internetseite www.hydrostar-wuerzburg.de unter dem Link "Pro Sonntagswäsche", sich selbst dafür einsetzt, dass an Sonn- und Feiertagen gewaschen werden darf, uns aber angezeigt hat. In den zwei Jahren kam aus der Bevölkerung des Marktes Werneck heraus keine einzige Beschwerde diesbezüglich. Es störte/interessierte niemanden. Und gerade die Interessen/Anliegen dieser Gruppe sollte doch eigentlich der Gemeinderat vertreten?????? Und eins noch, Herr Göb... Man sieht sich im Leben immer zweimal....... Teilen erwünscht!!
Guten Morgen liebe Waschkunden. Wir haben jetzt ein Jahr gekämpft, damit wir an Sonn und Feiertagen öffnen dürfen. Doch nach einem ewigen hin und her hat sich der Markt Werneck am 01.08.2017 mit 11 gegen 9 Stimmen dagegen entschieden. Aus diesem Grunde wird die Waschanlage ab dem 06.08.2017 an Sonn und Feiertagen geschlossen bleiben. Es tut mir wirklich leid, euch keine andere Nachricht mitteilen zu können. Sollte sich an dieser Situation etwas ändern, erfahrt ihr es hier oder an der Waschanlage.
Die drei Neuen im Team " Frankenwaschpark ". Auf allzeit gute und unfallfreie Fahrt!!👍
Wieder mal ein bisschen Werbung machen mit einem unserer neuen Maxi-Sprinter!!
Liebe Waschkunden!! Ein lieber Waschkunde hat sein Nummernschild an der Waschanlage liegen lassen. GEO-F 87. Falls es jemand gefunden hat, wäre es nett wenn der oder diejenige sich bei uns meldet. Danke schon mal👍👍