Seifert Medien
Description
- Regionale Werbung
- Werbeflyer
- Werbegeschenke
- Autobeschriftung
Wir finden gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösung Wir sind ein Verlag mit 7 erfolgreichen regionalen Mitteilungsblättern. Unsere Mitteilungsblätter enthalten ca. 40 - 50% Textanteil, vorwiegend mit Nachrichten aus den Rathäusern, aus Wirtschaft und Kultur, Kindergärten, Schulen und Sportberichten aus der jeweiligen Region. Die Mitteilungsblätter werden jedem erreichbaren Haushalt im Verteilungsgebiet der betreffenden Gemeinde, Stadt oder des Stadtteiles kostenlos zugestellt.
Gerne möchten ich Ihnen unsere Mitteilungsblätter kurz vorstellen:
• Nürnberg-Eibach (Röthenbach/Reichelsdorf/Mühlhof: Auflage 20.000
• Nürnberg-Katzwang (Worzeldorf/Kornburg/Weiherhaus/Pillenreuth..) Auflage 10.700
• Allersberg mit OT: Auflage 3.650
• Wendelstein: Auflage 8.500
• Reichswaldblatt: (Feucht/Feucht-Moosbach/ Schwarzenbruck mit OT/ Winkelhaid mit OT/ Röthenbach St. W./ Burgthann mit OT/ Altdorf mit OT): Auflage 24.000
• Schwanstetten (Schwand/ Leerstetten/ Mittelhembach/ Harm/ Furth): Auflage 3.500
• Heilsbronn mit OT: Auflage 4.650
Auch können wir Ihren Werbeflyer bei uns im Mitteilungsblatt beilegen, das bedeutet er erreicht alle Haushalte, auch die mit "Werbeverbot".
Das ist aber noch nicht alles, auch gestalten wir gerne Ihre Anzeigen, Flyer, Beilagen, Autobeschriftung u.v.m.
Auch Werbemittel sind für uns kein Problem.
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facebook.comJazz & Blues Open Wendelstein
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Sie sind auf der Suche nach einem neuen Job, oder haben eine Stelle zu vergeben? Dann schreiben Sie uns: Info@seifert-medien.de
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In unserer Februar-Ausgabe finden Sie unser Sonderthema "Steuern & Recht" und wir haben diesmal folgendes Thema für Sie: Erbschaftssteuerreform 2016.
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Verlosung 2x2 Eintrittskarten! TEILEN TEILEN TEILEN Eintrittskarten für PAULA QUAST & HENRY ALTMANN im CASA DE LA TROVA! "Unter dem Titel Jüdische Märchen mit Paula Quast und einem Musiker stellt PAULA QUAST die Weisheit und der Humor dieser Erzähltradition mit den Farben und der Fabulierfreude des Orients vor. Henry Altmanns musikalische Virtuosität und Einfallsreichtum gestalten farbenreiche Klangteppiche, die den Worten Flügel verleihen." Wann:Sonntag 19. Februar --- 20 Uhr! Wie kann ich mitmachen? 1. Folgen Sie unserer Seite und Teilen Sie diesen Beitrag 2. schreiben Sie uns eine private Nachricht in Facebook oder senden Sie uns eine E-Mail an: sts@seifert-medien.de "Stichtwort" Paula Quast & Henry Altmann Am 12.Februar 2017 benachrichten wir die Gewinner!
www.seifert-medien.de
Online zum lesen unsere Februar-Ausgabe 2017! Highlights: - Was-Wann-Wo / Seite 22-26 - Stellenanzeigen / 34-35 - Steuer & Recht / 36-37 - Das Magazin / 39-42 - Mieten-Kaufen-Bauen / 44-45 Wir wünschen viel Spaß beim lesen! http://www.seifert-medien.de/pdf/wendelstein.pdf
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Thermalbadefahrt am 23.02.17
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Aktuelle Stellenanzeigen - Januar 2017
Mieten // Kaufen // Bauen - Ausgabe Mitteilungsblatt Januar 2017 Bauherren-Rechte: Ohne Ärger in die eigene Immobilie Beim Bau der eigenen vier Wände lauert so mancher Stolperstein: Laut Bauherren-Schutzbund und dem Institut für Bauforschung ist das Mängelaufkommen bei privaten Bauvorhaben in den vergangenen Jahren um zehn Prozent gestiegen. Durchschnittlich 20 Mängel treten während des Bauverlaufs auf, bei der Schlussabnahme werden etwa zehn weitere entdeckt. Wie sich Bauherren schützen und wehren können, hat Rechtsexperte Stefan Bernhardt von der Bausparkasse Schwäbisch Hall zusammengefasst. Der Bau des Eigenheims beginnt mit der Unterschrift auf dem Bauvertrag. Dort sollte der Baubeginn explizit festgelegt werden. Wird er nicht eingehalten, kann der Bauherr mit dem Entzug des Auftrags drohen. Dasselbe gilt für Fertigstellung und Übergabe: „Ende Mai 2016“ ist kein verbindliches Datum, auf das sich Bauherren rechtswirksam berufen können. Idealerweise werden Ausführungsfristen für verschiedene Bauphasen vertraglich festgelegt, bei denen die erbrachten Leistungen vom Bauherren in einer Zwischenabnahme abgenommen werden. Für den Fall einer verspäteten Fertigstellungkönnen Vertragsstrafen geregelt werden. In vielen Angeboten taucht der Begriff „schlüsselfertig“ auf. Er besagt, dass das Objekt, nach „Drehen des Haustürschlüssels“ unmittelbar in Benutzung genommen werden kann. „Bezugsfertig“ hingegen bedeutet, dass alle wesentlichen Arbeiten erfolgt sind (Bundesfinanzhof, X B 213/96). Dafür müssen z. B. Türen und Fenster eingebaut und die Anschlüsse für Strom und Wasser vorhanden sein. Der Erstanstrich der Wände und das erlegen des Bodenbelags sind dagegen keine wesentlichen Arbeiten. Baustellen ruhen im Winter nicht zwangsläufig. Allerdings können niedrige Temperaturen die Ausführung bestimmter Arbeiten verhindern oder den Rohbau sogar schädigen. Mit einer Beheizung der Baustelle lassen sich auch bei Kälte fast alle Arbeiten erledigen. Normales Winterwetter, also keine ungewöhnlich langen Perioden von Frost und Schneefall, gilt deshalb nicht als zulässiger Grund für Verzögerungen (Bundesgerichtshof, AZ VII ZR 196/72) –zumal, wenn bei Vertragsabschluss absehbar war, dass der Bau auch in die kalten Monate fällt. Kommt es dennoch zur Verzögerung, können Auftraggeber den ihnen hierdurch entstandenen Schaden geltend machen (z. B. Miete, die länger gezahlt werden muss). Bald könnten Bauherren Rückenwind erhalten. Bundesjustizminister Heiko Maas legte im September 2015 einen Gesetzesentwurf vor, um das Bauvertragsrecht und die Mängelhaftung zu überarbeiten. Unternehmer sollen zum Beispiel verpflichtet werden, Bauherren vor Vertragsabschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen. Auch ein fester Termin zur Fertigstellung darf dann in keinem Vertrag mehr fehlen. Fünf „goldene Regeln“: 1. Auf detaillierte Leistungs-und Baubeschreibung bestehen – inkl. der verwendeten Materialien 2. Bau in mehrere Abschnitte mit Zwischenabnahmen gliedern und dies vertraglich festhalten 3. Verbindliche Fertigstellungs-Termine und Vertragsstrafen vereinbaren 4. Abnahmebegehung immer in Begleitung eines Zeugen – idealerweise ein unabhängiger Fachmann 5. Aufgespürte Mängel inkl. Fotos protokollieren und den Bauleiter oder die Handwerker schriftlich darauf hinweisen Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall
TSV 72 Kleinschwarzenlohe e.V. Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung Ort: Saal im Sportheim des TSV 72 Kleinschwarzenlohe e.V., Schleißweg 1 Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Genehmigung des Protokolls der JHV 2016 3. Bericht des 1. Vorsitzenden 4. Berichte der Abteilungsleiter 5. Kassenbericht des Schatzmeisters 6. Revisionsbericht und Entlastung 7. Anpassung der Mitgliedsbeiträge 8. Beschlüsse u. Haushaltsplan 2017 9. Neuwahlen der Vorstandschaft 9.1 Bildung des Wahlausschusses 9.2 Wahl des/der 1. Vorsitzenden 9.3 Wahl des/der 2. Vorsitzenden 9.4 Wahl des/der 3. Vorsitzenden 9.5 Wahl des/der Schatzmeister(s)/in 9.6 Wahl des/der Jugendleiter(s)/in 9.7 Wahl des 1. technischen Leiters 9.8 Wahl des Schriftführer(s)/in 9.9 Wahl von 3 Revisoren 10. Ehrungen 11. Anträge 12. Verschiedenes Anträge zur Jahreshauptversammlung 2017 sind bis spätestens drei Tage vorher bei der 1. Vorsitzenden Helga Dürschner, Hembacher Weg 6a, 90530 Wendelstein, einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahreshauptversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. (Text:Helga Dürschner)
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Magazin - Januar 2017
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Egon plaudert - Januar 2017