Der Gitarrenladen
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Impressum: http://www.der-gitarrenladen.de/index.php?id=163 Mit über 300 Gitarren sind wir das größte Gitarrenfachgeschäft in Oberschwaben und wahrscheinlich das einzige grössere Gitarrengeschäft in Deutschland, das neben den renommierten Namen wie Sakurai, Burguet, Kössl, Hanika, Breedlove oder Lakewood, auch Gitarren aus eigener Meisterwerkstatt anbietet. Bei Gitarren in der Preisklasse zwischen 100 und 10.000 € dürfte für jeden etwas dabei sein.
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Hoffentlich ohne Palisandergriffbrett...
Циферблат на Покровке
ec.europa.eu
UNBEDINGT INSTRUMENTE REGISTRIEREN! BITTE TEILEN! Dass Rio-Palisander seit 1992 unter Artenschutz (bzw. CITES I) steht und nicht mehr ohne entsprechende Zertifikat gehandelt werden darf (sogenannte Cites Bescheinigungen), wissen mittlerweile Viele. Ab Januar gut zusätzlich: alle anderen Palisanderarten mit Ausnahme von Santos Palisander (das ist botanisch kein Palisander) sowie Rosenholz und Bubinga wurden auf der letzten Artenschutzkonferenz im Oktober in den so genannten CITES II Anhang aufgenommen. Die Einstufung in CITES II bedeutet, dass ab 2. Januar 2017 der Handel mit diesen Hölzern weltweit zwar nicht verboten ist, aber kontrolliert wird. Für Hersteller, Groß- und Einzelhändler sowie Gitarrenbauer ergibt sich daraus sehr viel zusätzliche Verwaltungsarbeit. Was bedeutet das für sie, als Besitzer einer oder mehrerer Gitarren? Nahezu alle Gitarren haben irgend ein Teil aus Palisander. Bei günstigen Gitarren ist es meist das Griffbrett und der Steg bei hochwertigeren Instrumenten ist meist Boden und Zargen aus Palisander. Wenn sie noch die Originalrechnung besitzen ist vorerst alles gut, sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Einfach den Beleg aufbewahren und eine Kopie des Belegs zur Gitarre legen. Wenn sie aber keine Rechnung mehr haben oder diese fehlerhaft ist (wenn z.B. der Modellnahme nicht richtig auf dem Beleg steht) sollten sie das Instrument noch dieses Jahr (!) bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. In Baden Württemberg sind das die Naturschutzbehörden im Regierungspräsidium, in Bayern die Landratsämter. In der Schweiz würde ich mich ans Umweltbundesamt wenden. Alle anderen können in ihr zuständiges Amt in dieser Liste finden: http://ec.europa.eu/environment/cites/pdf/list_authorities.pdf Sinnvoll ist es eine Liste zu erstellen, auf der jeweils der Name des Instrumentes, die Seriennummer wenn vorhanden und Besonderheiten des Instrumentes, wenn vorhanden. Die Liste als PDF sichern und ausdrucken und dem Amt zustellen. Das Amt stellt ihnen dann eine so genannte Vorerwerbswarenbescheinigung aus. Diese brauchen sie, wenn sie die Gitarre später einmal verkaufen wollen oder wenn das Holz später im Schutz höhergestuft wird. Ich gehe davon aus, dass dafür eine Email reichen müsste. Leider informieren Diejenigen, die das eigentlich tun sollten, gar nicht oder nur auf Anfrage. Eine Rechtsverbindliche Info könnt ihr natürlich nur von der für euch zuständigen Behörde bekommen. Diese Info ist nach meinem jetztigen Wissensstand erstellt und natürlich nicht rechtsverbindlich. Übrigens: es gibt auch Blockflöten, Xylophone, Mandolinen, Ukulelen und Möbel die Palisander enthalten. Dafür gilt natürlich das Gleiche.
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Frohe Weihnachten und besinnliche Feiertage!
Gitarre & Bass
Echt wichtig, wir schreiben die nächsten Tage etwas ausführlicher darüber.
Diddy
Wir haben für Euch geöffnet: Heiligabend: 10 - 13 Uhr Silvester: 10 - 13 Uhr
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Wir wünschen Euch einen besinnnlichen vierten Advent!
Der Gitarrenladen wünscht allen Freunden und Fans einen schönen dritten Advent!
Wir hoffen, Ihre seid gut in die neue Woche gestartet!
Wir wünschen einen guten Start ins Wochenende!