Dr. Kirchhoff - Rechtsanwälte
Description
Seit 1948 beraten wir vom Standort Weilburg aus ratsuchende Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten. Kanzlei Dr. Kirchhoff
Nach Gründung der Kanzlei im Jahre 1948 vertreten wir heute private und gewerbliche Mandantinnen und Mandanten in allen wichtigen Bereichen des Rechtes.
Die bereits mehr als 65-jährige Kanzleihistorie bringt einen großen Fundus an Erfahrung, rechtlichem „Know-How“ und anwaltlicher Tradition mit sich, die zum Nutzen der Mandanten von Generation zu Generation weitergegeben wird.
In der hessischen Provinz – aber nicht provinziell. Eine klare Aufteilung der anwaltlichen Fachgebiete und die konsequente Spezialisierung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihren jeweiligen Fachgebieten prägen unseren Vertretungsansatz.
Deutschlandweit und medienpräsent im Arzthaftungsrecht für geschädigte Patienten – regional aktiv für örtlich ansässige Mandantinnen und Mandanten.
Wir buckeln nicht, weil wir unabhängig und an erster Stelle den Interessen unserer Mandanten verpflichtet sind. Wir strukturieren ihr Problem, analysieren und zeigen Lösungswege auf. Unbequeme Wege scheuen wir nicht.
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facebook.comAstronautenhauben in den Op ! Ärztliche Disziplinlosigkeiten oder unzureichende Hygienekenntnisse als immer noch unterschätzte Ursache von Krankenhausinfektionen: http://www.krankenhaushygiene.de/ccUpload/upload/files/presse/2017/2017_08_30_PM_Mangelnde_OP-Hygiene_auf_der_Babystation.pdf
Der Kampf gegen Tod und Leid deutscher Patienten - Das Land Thüringen handelt ! Im Rahmen des Hygiene-Kongresses Erfurt vom 12.9.2017 kündigte der Ministerpräsident des Landes Thüringen, Bodo Ramelow - nach einer sehr persönlichen und bewegenden Rede - die Unterstützung des Landes Thüringen bei der Etablierung eines ersten Institutes für Krankenhaushygiene auf Landesebene an. Die Krankenhaushygiene, möglichst niedrige Infektionszahlen in seinem Land und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten in Deutschland sind dem Ministerpräsidenten ein Anliegen. Auch die zuständige Ressortchefin, Frau Gesundheitsministerin Heike Werner, kündigte ihre Unterstützung an und ließ zusätzlich - als erste Gesundheitsministerin Deutschlands - die Bereitschaft erkennen, Bemühungen von Teilen der Referenten des Kongresses zur dringend notwendige Reformierung des absurden Vergütungssystems zu unterstützen. Das aktuelle Vergütungssystem führt zu massenhaft unnötigen Operationen, Folgekosten in Milliardenhöhe und es fördert das Leid der Patienten. Mit der Etablierung eines ersten Landesinstitutes Krankenhaushygiene in Thüringen könnten wichtige Projekte unter Leitung eines langjährig erfahrenen Praktikers, Herrn Prof. Dr. Klaus-Dieter Zastrow vorangetrieben und in überschaubarer Zeit umgesetzt werden. Unser Eindruck: Thüringen packt als erstes Bundesland das Thema Krankenhaushygiene geeignet an, wir sehen Thüringen damit als Deutschlands Vorreiter auf dem Gebiet der Klinikhygiene. Andere reden, Thüringen handelt. 60 % der Deutschen haben Angst vor Problemkeimen. Bei 1,2 Millionen nosokomialen Infektionen pro Jahr in Deutschland und 50%iger Vermeidbarkeit wird die Bedeutung dieser "Thüringer Hygiene-Offensive" deutlich. Dr. Burkhard Kirchhoff Patientenanwalt
Patiententod durch nosokomiale Pilzinfektionen - "CANDIDA AURIS": Immer wieder sind uns in den letzten Jahren die oft fulminanten, tödlichen Verläufe bei septischen Patienten mit - oftmals spät diagnostizierten - Pilzinfektionen aufgefallen. Wir haben dazu auf unserer Webseite - www.sepsisanwalt.de - warnende Texte veröffentlicht. Die Diagnostik - gerade auch bei Candida Auris - erfordert sehr spezielles Wissen in den Labors und bei den Behandlern septischer Patienten. Das für die Diagnostik und Behandlung von Pilzinfektionen erforderliche "Knowhow" ist in Deutschlands Kliniken teilweise unzureichend vorhanden. Labors werden immer mehr dezentralisiert, um Kosten zu sparen - eine infektiologisch kontraproduktive Entwicklung. Wir fordern auch und gerade wegen der hohen Schwierigkeit der Diagnostik von Pilzinfektionen generell und im Besonderen bei Candida Auris - bei nur 4 Antimykotika-Klassen - dringlich die Schaffung eines neuen Facharztes, des "Facharztes für patientennahe Infektiologie" nach niederländischem Vorbild (Arts Microbioloog). Die großen Lücken bei der Diagnostik der Ursachen von Blutstrominfektionen mit Bakterien und Pilzen müssen geschlossen werden. Eine Sepsis verzeiht keine Fehler! Wichtige "Kurzinformationen" des Nationalen Referenzzentrums für invasive Pilzinfektionen - die die Schwierigkeiten der Diagnostik und Behandlung abbilden und die wir als Bestätigung unserer Forderung nach einem neuen Facharzt mit infektiologischem Spezialwissen am Patientenbett empfinden - finden sie hier: http://www.nrz-myk.de/newsticker/kurzinfo-candida-auris.html Zum Thema auch "Der Spiegel", siehe: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/candida-auris-neu-entdeckte-pilzinfektion-auch-in-deutschland-a-1166508.html
Hygiene Kongress 2017 - 12.9.2017 in Erfurt: Referenten: Dr. Burkhard Kirchhoff, Patientenanwalt - Prof. Dr. Johannes Brachmann, Medizinischer Geschäftsführer REGIOMED-Kliniken - Prof. Dr. Klaus-Dieter Zastrow, Leiter REGIOMED Hygiene-Institut - Bodo Ramelow, Ministerpräsident des Landes Thüringen - Prof. Dr. Peter Gausmann, Geschäftsführer der Gesellschaft für Risiko-Beratung - Heike Werner, Ministerin Thüringen für Gesundheit und Soziales. Die deutsche und weltweite Krankenhaushygiene steht weiter vor immensen Herausforderungen. In Anbetracht der gewaltigen Zahl von über einer Millionen Krankenhausinfektionen jährlich in Deutschland - bei 50%iger Vermeidbarkeit - haben wir immer wieder die Schaffung von Hygiene-Instituten auf Landesebene im Sinne einer effektiveren Klinikkontrolle gefordert. Konkrete Vorschläge unserer Kanzlei im Sinne einer deutlichen Reduzierung der Infektionszahlen mit gefährlichen Keimen und des Leids von Patienten und ihren Angehörigen auf der Ebene der hessischen Landesregierung über die Ressorts Gesundheit und Justiz zogen keinerlei Aktivitäten sich. Das Land Thüringen hingegen hat mit der Etablierung eines ersten länderübergreifenden Hygiene-Institutes einen "Meilenstein" für mehr Infektionsprävention gesetzt. Kritisch und auf den Punkt werden beim diesjährigen Hygiene-Kongress aktuelle Hygiene-Themen besprochen. Im Fokus der Podiums-Diskussion nach den Vorträgen der Fachrefereten sollen innovative und zeitgemäße Entwicklungen im Bereich der Hygiene stehen. Dr. Burkhard Kirchhoff Patientenanwalt www.mrsa-anwalt.de Den "Flyer" der Veranstaltung finden sie hier: http://www.regiomed-kliniken.de/regiomed-hygienekongress-20170912.pdfx?forced=false
Freispruch zweiter Klasse vor dem Landgericht Limburg ? Die regionale Presse berichtete heute, am 30.8.2017 über den Freispruch eines 30 jährigen Mannes aus Hadamar, der von der Großen Strafkammer des Landgerichts Limburg vom Vorwurf der Vergewaltigung und Körperverletzung freigesprochen worden war. Dabei zitiert die lokale Presse das Gericht und den Vorsitzenden der Limburger Strafkammer - inhaltlich von uns nicht nachprüfbar - wie folgt: „Da haben Sie noch mal den Kopf aus der Schlinge gezogen", sagte der Vorsitzende Richter Marco Schneider zum Angeklagten im Landgericht Limburg... Der Vorsitzende stellt klar: „Der Freispruch heißt nicht, dass sie unschuldig sind" „Es gibt eine hohe Wahrscheinlichkeit: da war irgend etwas"...einen "Freispruch mit Bauchschmerzen" gebe es immer wieder...eine Verurteilung mit Bauchschmerzen dürfe es jedoch nicht geben...Nach dem Freispruch bleiben gewisse Zweifel, so habe der Vorsitzende Richter der Kammer in der Urteilsbegründung ausgeführt. Wir wundern uns über die Urteilsbegründung, wenn sie tatsächlich in dieser Form erfolgt ist. Ein Freispruch muss - ohne wenn und aber - von jedem deutschen Gericht erfolgen, wenn die Beweislage für eine Verurteilung nicht ausreicht. Der Freispruch ist die Folge des in einem Rechtsstaat fundamentalsten Grundsatzes, wonach ein Gericht nicht verurteilen darf, wenn es nicht zweifelsfrei von der Schuld eines Angeklagten überzeugt ist. Die Urteilsbegründung des Landgerichtes Limburg führt aus unserer Sicht zu einer Relativierung des Freispruches und zu einer über die Anklage und die mit dieser verbunden gewesene, öffentliche Berichterstattung hinausgehende "Stigmatisierung" eines Menschen, der freigesprochen und eben gerade nicht verurteilt wurde. Wenn ein Gericht "Bauchschmerzen" im Kontext der Anwendung des wichtigsten und fundamentalen Grundsatzes des deutschen Strafprozess - im Zweifel für den Angeklagten - formuliert, stimmt dies bedenklich. Gerichte haben nicht das Recht, Freisprüche öffentlich zu solchen "zweiter Klasse" zu machen. Sonst kann der fatale Eindruck entstehen, den das Gericht in seiner Urteilsbegründung ebenfalls formuliert zu haben scheint: "Es besteht (doch) eine Wahrscheinlichkeit, da war irgendetwas". Ein Freispruch ist ein Freispruch ! Gerichte sollten keine "Bauchschmerzen" bei einem Freispruch haben, wenn die Beweislage keine Verurteilung hergibt. Angeklagte sollten vor Gericht auch keine imaginäre "Schlinge" (?) um den Hals haben. Freigesprochene dürfen den Saal nicht mit einer öffentlichen Stigmatisierung verlassen und Strafkammern sollten Freigesprochenen nicht öffentlich mit auf den Weg geben, der Freispruch bedeute nicht, dass sie "unschuldig" seien, nachdem eine Schuld eben nicht beweisbar war. Dr. Burkhard Kirchhoff Den Pressebericht finden sie hier: https://www.mittelhessen.de/lokales/region-limburg-weilburg_artikel,-Zweifel-retten-Angeklagten-_arid,1039049.html
"Regierungs-Stückwerk" vor der Wahl: Und wieder verfehlt die Regierung das Ziel der Reduzierung der Klinikinfektionen. Man betreibt vor der Wahl noch mal schnell medienwirksam Stückwerk, weil man weis, dass etwa 60 % der Bevölkerung gefährliche Keime fürchten. Sogar vor einer Täuschung der Bürger - Deutschland hat mindestens 1 Millionen Infektionen - schreckt man nicht zurück ! Appelle an die Kliniken im Sinne einer höheren Compliance bei der Händehygiene reichen hinten und vorne nicht. Effektive Kontrollen - Etablierung einer Task Force Klinikhygiene - und eine Reformierung des Vergütungssytems wären die geeigneten Schritte. So sterben weiter jedes Jahr vermeidbar tausende Patientinnen und Patienten. Gröhe setzen, 6! Dr. Kirchhoff - Rechtsanwälte - seit 1948 Mehr unter www.sepsisanwalt.de https://m.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/wirksam-regieren/2017-06-21-gesundheit-patientenschutz.html
Hygiene Kongress 2017 - 12.9.2017 in Erfurt: Referenten: Dr. Burkhard Kirchhoff, Patientenanwalt - Prof. Dr. Johannes Brachmann, Medizinischer Geschäftsführer REGIOMED-Kliniken - Prof. Dr. Klaus-Dieter Zastrow, Leiter REGIOMED Hygiene-Institut - Bodo Ramelow, Ministerpräsident des Landes Thüringen - Prof. Dr. Peter Gausmann, Geschäftsführer der Gesellschaft für Risiko-Beratung - Heike Werner, Ministerin Thüringen für Gesundheit und Soziales. Die deutsche und weltweite Krankenhaushygiene steht weiter vor immensen Herausforderungen. In Anbetracht der gewaltigen Zahl von über einer Millionen Krankenhausinfektionen jährlich in Deutschland - bei 50%iger Vermeidbarkeit - haben wir immer wieder die Schaffung von Hygiene-Instituten auf Landesebene im Sinne einer effektiveren Klinikkontrolle gefordert. Konkrete Vorschläge unserer Kanzlei im Sinne einer deutlichen Reduzierung der Infektionszahlen mit gefährlichen Keimen und des Leids von Patienten und ihren Angehörigen auf der Ebene der hessischen Landesregierung über die Ressorts Gesundheit und Justiz zogen keinerlei Aktivitäten sich. Das Land Thüringen hingegen hat mit der Etablierung eines ersten länderübergreifenden Hygiene-Institutes einen "Meilenstein" für mehr Infektionsprävention gesetzt. Kritisch und auf den Punkt werden beim diesjährigen Hygiene-Kongress aktuelle Hygiene-Themen besprochen. Im Fokus der Podiums-Diskussion nach den Vorträgen der Fachrefereten sollen innovative und zeitgemäße Entwicklungen im Bereich der Hygiene stehen. Dr. Burkhard Kirchhoff Patientenanwalt www.mrsa-anwalt.de Den "Flyer" der Veranstaltung finden sie hier: http://www.regiomed-kliniken.de/regiomed-hygienekongress-20170912.pdfx?forced=false
Auffällig hohe Operationszahlen in einzelnen Regionen Deutschlands - Wie kann das sein ? Die ARD-Reportage - am 19.6.2017 um 22.45 Uhr im Ersten ! Wir kritisieren seit Jahren das absurde und für Patienten gefahrenträchtige Vergütungssystem im deutschen Gesundheitswesen. Wer viel operiert, verdient viel. Auf der Strecke bleibt nicht selten der Patient, der zur "Melkkuh" herabgewürdigt wird, wenn bei ihm ein vermeidbarer operativer Eingriff mit allen damit verbundenen, oft nicht unerheblichen Risiken durchgeführt wird. Nicht selten werden Risiken operativer Eingriffe - die immer ultima ratio sein sollten - verharmlost, wir erleben dies als Patientenanwälte bei sehr vielen Arten von Eingriffen. Schwerpunkte fragwürdiger Operationen bilden im Rahmen unserer Arbeit für Patienten insbesondere die Rücken- und Bandscheiben-, Knie- und Hüft-Operationen sowie die kardialen Eingriffe wie das Implantieren permanenter Herzschrittmacher. Das in einigen Kliniken nicht unerhebliche Risiko, im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt eine Infektion zu erleiden, wird aus unserer Sicht bei der zwingend notwendigen Abwägung des "für und wider" einer Operation nicht selten unzureichend einbezogen. Der Grad der Wahrscheinlichkeit, eine sogenannte nosokomiale Infektion zu erleiden, liegt im Mittel in Deutschland bei etwa 7 %. Der individuelle Grad der Wahrscheinlichkeit einer Infektion ist von der Qualität der strukturellen Krankenhaushygiene des operierenden Hauses abhängig. Diese bleibt dem Patienten in den meisten Fällen verborgen. Wir haben Mike Hemschemeier im Zuge der Arbeit anlässlich der ARD-Reportagen über Killerkeime "Op gelungen - Patient tot" ( http://www.kirchhoff-anwalt.de/overall/doc/2016/ard_op.pdf ) und "Killerbrut ( http://www.kirchhoff-anwalt.de/overall/video/killerbrut.html ) als kritische und akribisch sorgfältigst recherchierende Journalistin kennen gelernt und freuen uns auf eine wieder spannende Reportage, die - so ist zu hoffen - einen Beitrag zur Einleitung der überfälligen Trendwende des pathologischen Vergütungssystems im deutschen Gesundheitssystem einleiten wird. Patientinnen und Patienten sollten sich OP-Indikationen stets genau und nachvollziehbar erklären lassen. Den Trailer zum Film finden sie hier: http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/sendung/operieren-und-kassieren-100.html Dr. Burkhard Kirchhoff Patientenanwalt www.sepsisanwalt.de
Wieder ein Meilenstein für Infektionsopfer: Trendwende bei Kosten der Phagentherapie bei Infektionen mit hoch resistenten Bakterien ? Wir kämpfen aus Überzeugung aufgrund Erfahrung seit Jahren für die Anerkennung der Phagentherapie (lebenden Virenteile, die auch Bakterien "auffressen", gegen die kein Antibiotikum mehr wirkt). Wir vertreten viele Patientinnen und Patienten, bei denen nach jahrelanger, oft den Organismus massiv angreifender bis zerstörender Antibiotika-Gabe kein Antibiotikum mehr wirkt. Die Krankenkassen haben die natürliche Therapieform der Phagentherapie bisher nicht übernommen. Deshalb haben wir vor dem Sozialgericht Detmold ein Musterverfahren rechtshängig gemacht, um die grundsätzliche Verpflichtung zur Übernahme dieser oft lebenswichtigen Therapie für betroffene Menschen erstmals für Patienten vor einem deutschen Gericht zu erreichen. Die betroffene Patientin leidet unter einem 4 MRGN Keim im Urinaltrakt, jahrelang eingenommene Antiiotika halfen nicht. Nach Vorlage eines unsere Ansicht im Wesentlichen bestätigenden Gutachtens eines Mikrobiologen hat das Sozialgericht die in diesem Verfahren verklagte Krankenkasse unserer Mandantin nunmehr aufgefordert, den bisher abgelehnten Anspruch der Klägerin auf Übernahme der Therapiekosten "erneut zu überprüfen und ggf. einen Regelungsvorschlag zu unterbreiten". Es sieht demnach so aus, als könnte die von uns mit diesem Verfahren intendierte Klärung der Verpflichtung zur Übernahme der Kosten der Phagentherapie gelingen. Bisher konnten sich viele Patientinnen und Patienten, die praktisch mit keinen Nebenwirkungen vergesellschaftete Therapie mit natürlichen Phagen - zu gewinnen z.B aus normalen Wasserpfützen - nicht leisten. Diese Patienten mussten häufig für viel, von den Kassen zu übernehmendes Geld über Jahre Antibiotika einnehmen. Die Folge waren oft neben erheblichen Nebenwirkungen durch das Abtöten auch der "guten" Keime Nebenwirkungen wie die Zerstörung der Darmflora, Hautveränderungen, Haarausfall usw. Hinzu kam die nicht selten permanente, latente Gefahr einer potentiell tödlichen Sepsis. Ein weiterer Nachteil war der entstehende Selektionsdruck, durch den sensible Keime zu gefährlichen, resistenten Keimen werden können. Wir freuen uns über diesen für betroffene Patientinnen und Patienten sehr wichtigen Verlauf und werden weiter berichten. Dr, Burkhard Kirchhoff Patientenanwalt www.mrsa-anwalt.de
http://www.mittelhessen.de/lokales/region-limburg-weilburg_artikel,-Schaerfere-Regeln-beim-Blitzen-_arid,963860.html
Zitat des Tages - diesmal von Hessens Gesundheitsminister Stefan Grüttner: 1. „Patientensicherheit und Patientenwohl stehen im Mittelpunkt allen Handelns". 2. "Unsere Messlatte ist immer die Verbesserung des Patientenwohls". 3. Den Weg der "kontinuierlichen Qualitätsverbesserung" gilt es fortzusetzen. Sehr geehrter Herr Minister, vor dem Hintergrund der "Erlebnisse" unserer Kanzlei auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene und der Behandlung septischer Patienten fragen wir sie öffentlich nach dem Stand ihrer Bemühungen gegen Klinikkeime in Hessen und auf Bundesebene. Die Infektionsprävention ist in Anbetracht der inzwischen erreichten Dimension des Problems in Deutschland und vor dem Hintergrund der hoch aggressiven 3 und 4 "MRGN" Erreger ihre wichtigste Aufgabe, sie sind Minister für Gesundheit. Sie haben Patientinnen und Patienten in Hessen effektiv zu schützen. Mehr als 1 Millionen (!) nosokomiale Infektionen und schätzungsweise 40.000 (!) Sepsis-Opfer jedes Jahr in Deutschland sind eine unwürdige und nicht länger tolerable Dimension an Patientenleid, die dringend konkrete Schritte fordert. Wir haben ihrem Ministerium Hinweise gegeben und Anregungen unterbreitet. Wir sind gespannt, ob Hessen - wie erfreulicher Weise inzwischen andere Bundesländer - aktiv wird oder zuschaut, wie Patientinnen und Patienten - oft vermeidbar - Infektionen erleiden oder an den Folgen dieser Infektionen versterben. Nehmen sie ihre eigenen Versprechen noch ernster, Herr Minister und handeln sie. Vorschläge liegen ihnen vor. Werden sie Vorreiter, verbessern sie die Qualität, das Patientenwohl und insbesondere die Sicherheit der Patientinnen und Patienten. Dr. Burkhard Kirchhoff Patientenanwalt www.mrsa-anwalt.de
"Facharzt für Infektiologie" - überfällig ! Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland mehr als eine Millionen Krankenhausinfektionen. Etwa 40.0000 Menschen sterben jedes Jahr an den Folgen einer Sepsis, weil diese zu spät oder gar nicht diagnostiziert oder fehlerhaft behandelt wird. Die Bundes- und Landesgesundheitsminister kennen diese Tragödie seit Jahren, sie handeln und beseitigen Deutschlands Kontrolldefizit gleichwohl bisher nicht. Als Patientenanwälte erleben wir täglich, wie weit verbreitet die Unkenntnis auf dem Gebiet der Behandlung von schwerwiegenden Infektionen, aber auch bei der Bekämpfung von septischen Geschehen infolge sogenannter "unproblematischer", sensibler Keime sein kann. Auch diese töten Patientinnen und Patienten immer wieder vermeidbar, nicht nur die "Problemkeime" verlangen nach mehr Aufmerksamkeit. Wir fordern deshalb die möglichst zeitnahe Etablierung eines „Facharztes für patientennahe Infektiologie“. Unseres Erachtens könnte die Schaffung dieses Facharztes jedes Jahr alleine in Deutschland Tausende Patienten retten. Fachärzte existieren in Deutschland für den Bereich der Diagnostik der Bakterien, Viren und Pilze - Facharzt für Mikrobiologie - und den Bereich der Krankenhaushygiene mit dem Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Der für das Überleben von Patienten wichtigste Bereich - frühzeitige Erkennung und geeignete Behandlung von Infektionen bis hin zu septischen Geschehen - ist in Deutschlands Kliniken oft sehr unzureichend abgedeckt, dies nicht selten mit fatalen Wirkungen für Patienten. Mehr Informationen finden sie hier: http://www.kirchhoff-anwalt.de/overall/doc/2017/Facharzt.pdf