KAB Bayern
Description
KAB Landesarbeitsgemeinschaft Bayern e. V. Der Mensch steht im Mittelpunkt
Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung ist mit rund 200 000 bundesweit organisierten Mitgliedern ein engagierter Sozialverband, dessen Wurzeln in dem Selbstverständnis gründen, Kirche zu sein und Arbeitnehmerbewegung.
Dabei geht es um die Gestaltung einer gerechten und solidarischen Gesellschaft für alle Menschen. Die KAB versteht sich als Interessensvertretung nach den Prinzipien der kirchlichen Sozialverkündigung nach denen der Mensch - und nicht die Wirtschaft - im Mittelpunkt der politischen Entscheidungen zu stehen hat. Demzufolge ist die KAB eine Bewegung für soziale Gerechtigkeit.
Durch Aktionen und Modelle, Programmatik und Bildungsangebote, durch Selbsthilfe und Interessensvertretung gestaltet die KAB Gesellschaft, Staat, Wirtschaft und Kirche mit. Es geht um Überwindung ungerechter Strukturen und um die Entwicklung gesellschafts- und sozialpolitischer Perspektiven.
Als Mitglied der WBCA (dieser Verbund besteht aus katholischen Arbeitnehmerorganisationen in 52 Ländern) ist die KAB auch eine internationale Bewegung.
Entstanden ist die KAB als Zusammenschluß von Arbeitervereinen, welche sich seit Mitte des 19.Jahrhunderts als Bildungs- und Selbsthilfevereine konstituiert hatten. In Wilhelm Emmanuel von Ketteler, dem Mainzer "Arbeiterbischof" hatten die Zusammenschlüsse der Arbeiter einen großen Förderer. Bereits als junger Priester hatte er sich mit der sozialen Frage auseinander gesetzt.
Bereits im Jahr 1945 begann dann der Wiederaufbau der vom Nationalsozialismus zerschlagenen KAB. Bald darauf konnte die KAB als sozialpolitische Kraft an zahlreichen Gesetzesvorhaben mitwirken, beispielsweise beim Ausbau der Unfallversicherung, der Altersvorsorge und der Mitbestimmung.
Die KAB Deutschlands ist eine selbstständige Vereinigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit sozial- und berufspolitischer Zwecksetzung. Dadurch gewährt sie ihren Mitgliedern auch kostenlosen Rechtschutz in den Angelegenheiten des Arbeit- und Sozialrechts, des Beamtenrechts und des Steuerrechts für Arbeitnehmer. Außerdem ist sie berechtigt, nach den Vorschriften des Rechtsberatungs-, Sozialgerichts- und Arbeitsgerichtsgesetzes ihre Mitglieder vor den jeweiligen Gerichten zu vertreten, auch im kirchlichen Arbeitsrecht.