Wahlefeld Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Wahlefeld Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Fachanwalt für Familienrecht
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Nichtigkeit eines Verkehrsschildes Aufgrund von Bauarbeiten wurde eine Straße zur Sackgasse. Am Anfang fand sich dann das Schild „Anlieger frei bis Baustelle“. Für die Gegenseite galt „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Eine Anliegerin fuhr nun entgegen der Sackgasse aus dieser heraus, es kam zum Unfall. Die Gegenseite argumentiere, sie hätte dort nicht fahren dürfen und wäre daher schuld am Unfall. Das OLG Karlsruhe sah das Verbots-Schild für Fahrzeuge aller Art als höchst ausnahmsweise nichtig an, weil es nun mal unsinnig sei. Wer in eine Sackgasse hineinfahre, müsse auch wieder herausdürfen.
Das neue Büro ist bezogen!! Vennstraße 4, 51545 Waldbröl!! Standort Bonn Vilich-Müldorf bleibt auch.